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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Einen Sklavenvertrag unterschreiben?

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant

Meine Beiträge

28.6.2019

Schon der Titel des Rahmenvertrags Schweiz-EU ("Abkommen zur Erleichterung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen des Binnenmarktes, an denen die Schweiz teilnimmt") ist eine Lüge.

Denn das Rahmenabkommen bedeutet in Tat und Wahrheit das Ende des bilateralen Weges - auch wenn die Gössis, Pfisters und Levrats, sowie die Karrers, Rühls (Economiesuisse) und Hess' (Swissmem) gebetsmühlenartig das Gegenteil behaupten. Für jeden vernünftig denkenden Menschen ist es klar, dass "bilateral" bedeutet: Man sucht und findet bei Problemen im beidseitigen Interesse eine gute partnerschaftliche Lösung. Das ist hier nicht der Fall. Im Gegenteil: Spätestens seit dem Jahr 2012 (Brief des damaligen Kommissionspräsidenten Barroso an Frau Widmer-Schlumpf) macht Brüssel der Schweiz unmissverständlich klar, dass der bilaterale Weg durch ein institutionelles Abkommen ersetzt werden muss.

Kürzlich hat der EU-devote Bundesrat (mehrheitlich) seine grundsätzliche Zustimmung zum vorliegenden Abkommen verkündet. Man verlangt von Brüssel lediglich noch "Präzisierungen" in drei Bereichen - beim Lohnschutz (für entsendete Arbeitskräfte aus der EU), zur Bürgerrechtsrichtlinie (die uns gewaltige Kosten im Sozialbereich aufbürdet), sowie zu den staatlichen Beihilfen (u.a. Verbot der Kantonalbanken). Zweifellos sind das wichtige Einzelbereiche, deren blosse "Präzisierung" aber bei weitem nicht genügt: Die Schweiz darf die entsprechenden EU-Regelungen keinesfalls übernehmen.

Was aber definitiv "matchentscheidend" ist und derzeit ausgeblendet wird: Mit dem Rahmenvertrag geben wir unsere weltweit einzigartige politische Struktur mit Selbstbestimmung und direkter Demokratie preis - und damit die Grundlage der Erfolgsgeschichte Schweiz. Wir müssten alle Regelungen der EU im Bereich des Binnenmarktes "dynamisch" übernehmen. Bei Differenzen über die Anwendung des EU-Rechts entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), also das Gericht der Gegenpartei, und bei "Nichtbefolgen" des Urteils drohen uns Strafmassnahmen. Wer da noch von einem partnerschaftlichen "bilateralen Weg" spricht, muss bescheuert sein - oder er will uns über seine wahren Absichten (EU-Beitritt) Sand in die Augen streuen.

Diesem "Sklavenvertrag" darf sich unser Land niemals unterwerfen.