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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Meine Beiträge im Jahr 2013

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau

Asylwesen ausser Rand und Band

Beitrag vom 18. Juli 2013

Seit 2008, in der Ära Widmer-Schlumpf (die 2010 ins Finanzdepartement geflohen ist), und nun unter der Ägide von Bundesrätin Sommaruga, fehlt der politische Wille, das verschärfte Asylgesetz konsequent durchzusetzen. Frau Sommaruga überbietet sich mit immer neuen Ankündigungen, u.a. zur Straffung der Verfahren, zu sogenannten Testzentren (bei gleichzeitigem unentgeltlichem Rechtschutz mit einem garantierten Gratisanwalt!), über "Migrationspartnerschaften" mit Nigeria, Angola, Kongo) und anderes mehr.

Gegen ihren Willen hat das Parlament im Rahmen der sogenannten Asylvorlage II (derzeit in Vernehmlassung) dringliche Änderungen des Asylgesetzes beschlossen, die das Schweizer Volk in der Referendumsabstimmung vom am 9.6.2013 gutgeheissen hat (Wehrdienstverweigerung ist keine Flüchtlingseigen- schaft; keine Botschaftsgesuche mehr; besondere Zentren für Renitente). Gebetsmühlenartig hat Frau Sommaruga immer wieder betont, dass sich damit praktisch nichts ändere. Sie hat damit ein völlig falsches Signal nach aussen gesendet.

Konsequenz der blossen Problemverwaltung in Bundesbern: Die Asylgesuche haben sich innert weniger Jahre auf fast 30'000 (2012) verdreifacht. Gleichzeitig konnten nur 13'801 abgewiesene Asylbewerber "kontrolliert" ausser Landes gebracht werden, davon 178 per Sonderflug zu rund 13'000 Franken pro Platz. Die Kriminalität von Asylbewerbern hat drastisch zugenommen, und die direkten jährlichen Asylkosten sind auf rund zwei Milliarden Franken explodiert, die Asylindustrie floriert.

Missbrauch der Härtefall-Regelung und der vorläufigen Aufnahme

In diesem "Umfeld" muss jede taugliche Massnahme ergriffen werden, um die Attraktivität unseres Landes für Scheinflüchtlinge zu senken und gleichzeitig die echten Flüchtlinge zu schützen - auch im Bereich der sogenannten Härtefälle und vorläufigen Aufnahmen.

Härtefälle haben primär mit dem Grad der Integration in unserem Land zu tun. Beispiel: Eine Asylantenfamilie, die aus verschiedenen Gründen schon etliche Jahre untadelig in der Schweiz lebt, und deren Kinder längst Schweizerdeutsch sprechen und integriert sind, kann allenfalls als "Härtefall" im Land bleiben und bekommt eine Aufenthaltsbewilligung. Um dies zu entscheiden, reicht die eidgenössische Kommission völlig aus. Eine zusätzliche kantonale Kommission wirkt verzögernd, ist ein Misstrauensvotum gegenüber der eidgenössischen Kommission und fördert Missbräuche, indem - als Weg des geringsten Widerstrandes - (wie seinerzeit im Welschland) hunderte von Gesuchstellern zu Härtefällen erklärt werden.

Fazit: Wenn die Asylverfahren drastisch verkürzt werden, erübrigt sich eine Härtefall-Regelung auch auf Bundesebene.

Besonders stossend ist die gewaltige Zahl der sogenannt "vorläufig" Aufgenommenen. Es handelt sich dabei um abgewiesene Asylbewerber mit einem rechtskräftigen Negativentscheid und einer entsprechenden Wegweisungsverfügung. Weil der Vollzug der Wegweisung gemäss Artikel 44 Absatz 2 des Asylgesetzes jedoch als nicht zulässig (völkerrechtlich), nicht zumutbar (humanitäre, medizinische Gründe) oder nicht möglich (technische Hindernisse) erklärt wird, erhalten sie ein vorläufiges (sprich definitives) Bleiberecht.
Das Statut der vorläufigen Aufnahme ist eine Augenwischerei und längst zum Sammelbecken für die "Lösung" zehntausender Asylfälle geworden. : Von den total 44'863 Asylbewerbern im Verfahren (Stand Ende 2012) waren 22'625, also gut die Hälfte, "vorläufig" Aufgenommene. Davon war wiederum etwa die Hälfte seit 7 bis über 20 Jahren "vorläufig" in der Schweiz. Sie werden dann oft zu Härtefällen erklärt und bleiben definitiv im Land.
Dass diese Absurdität gestoppt werden muss, hat man sogar in Bundesbern erkannt. Eine Subkommission der Staatpolitischen Kommission und das Bundesamt für Migration arbeiten derzeit an einer Lösung.

Geschlossene Bundeszentren

Es gibt letztlich nur ein taugliches Mittel, um dem Asylchaos definitiv Einhalt zu gebieten: Die hohe Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge muss drastisch gesenkt werden. Frau Sommaruga muss endlich ihre Führungsverantwortung wahrnehmen und das kürzlich verschärfte Asylgesetz (inklusive dringliche Massnahmen) ohne Wenn und Aber durchsetzen. Damit liesse sich die Zahl der jährlichen Asylgesuche ohne Revision des Asylrechts auf maximal 10'000 stabilisieren.
Weil aber bei den Verantwortlichen offensichtlich der politische Wille fehlt, drängt sich eine Volksinitiative mit folgender Stossrichtung auf:
1. Die Asylverfahren sind innert 4-8 Wochen in geschlossenen Bundeszentren - vorab in den 5 bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) Chiasso, Vallorbe, Basel, Kreuzlingen und Altstätten - durchzuführen und abzuschliessen.
2. Grössere Zentren werden von der Bevölkerung nur akzeptiert, wenn sie geschlossen sind.
3. Statt der endlosen Beschwerdemöglichkeiten ist nur noch eine einzige Beschwerde an eine verwaltungsinterne Instanz zulässig, wie das früher der Fall war.

Nur so wird die Schweiz für Scheinflüchtlinge und für die menschenverachtende Schlepperindustrie unattraktiv. Profitieren werden die an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge, denen wir weiterhin Asyl gewähren wollen.