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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Meine Beiträge im Jahr 2014

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau

Freigrenze für die AHV-Abrechnung von Beschäftigten in privaten Haushalten

Motion von Hans Fehr, SVP/ZH, (und 104 Mitunterzeichnern) vom 20. März 2014

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der entsprechenden AHV-Verordnung (Art. 34d AHVV) vorzulegen mit dem Ziel, dass auch für Dienstleistungen in privaten Haushaltungen die für die AHV übliche Freigrenze von 2300 Franken/Jahr gilt.

Begründung

  1. Die meisten Eltern engagieren ab und zu eine Babysitterin. Entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zahlen aber wohl die wenigsten. Dazu wären sie jedoch laut Gesetz bzw. Verordnung verpflichtet, sofern die Betreuerin über 17 Jahre alt ist - auch wenn sie nur für einen Abend angestellt wird.
  2. Dieselbe Melde- und Abrechungspflicht gilt für andere gelegentliche Tätigkeiten und Dienstleitungen in privaten Haushalten - wie Reinigungsarbeiten, Gartenarbeiten und dergleichen. Auch für Bagatellbeträge müssen Sozialabgaben abrechnet werden; wer das nicht tut, handelt illegal und macht sich strafbar.
  3. Diese Abrechnungspflicht auch für Bagatellbeträge ist ein bürokratischer Unsinn, für den es keine vernünftige Rechtfertigung gibt. Es ist deshalb dringend nötig, eine angemessene Freigrenze einzuführen und die Rechtsgrundlage entsprechend anzupassen.