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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Meine Beiträge im Jahr 2014

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau

Explosion der Asylgesuche: Was ist zu tun?

15. August 2014

30% mehr Asylgesuche innerhalt eines Monats! Im Juni wurden in der Schweiz 2234 Gesuche gestellt, im Juli 2911. Im April waren es noch 1470 Gesuche gewesen. Wenn es so weitergeht, dürfte die Gesamtzahl bis Ende 2014 auf gegen 30'000 explodieren. Hauptgrund ist die Untätigkeit von Frau Sommaruga.

Erstaunlich ist, dass der grösste Zustrom von Asylsuchenden nicht aus dem umkämpften Syrien, sondern von eritreischen Dienstverweigerern kommt: Nach einem Bundesverwaltungs-Gerichtsentscheid, welcher Dienstverweigerung als Asylgrund anerkannte, stiegen die Gesuche von Eritreern im Jahre 2012 explosionsartig auf 4295 an. Mitte 2013 hat das Schweizervolk mehrere von der SVP geforderte "dringliche Massnahmen im Asylbereich" beschlossen, unter anderem: "Dienstverweigerung ist kein Asylgrund." In der Folge sank die Zahl der Gesuche von Eritreern um fast 2000 auf 2563 im Jahr 2013. Weil aber Frau Sommaruga mehrfach betonte, die dringlichen Massnahmen änderten "praktisch nichts", sind die Gesuche von Eritreern im Jahr 2014 - bis Ende Juli - auf 3670 explodiert. Hochgerechnet bis zum Jahresende wären das rund 6000 Gesuche; dies bedeutet 60 Zentren à 100 Leute. Zusätzlich kommen Tausende von Asylbewerbern aus sicheren Ländern. Wir sind für Scheinflüchtlinge viel zu attraktiv.

Darum will die SVP eine Volksinitiative lancieren, wobei zwei Stossrichtungen möglich sind.
Variante 1 Für Asylbewerber, die aus einem sicheren Nachbarstaat (Drittland) in die Schweiz einreisen, gibt es lediglich ein Wegweisungsverfahren. Das ist nichts anderes als die konsequente Umsetzung des Schengen/Dublin-Abkommens mit dem Ziel, dass Flüchtlinge möglichst nahe bei ihrem Herkunftsland ein Asylgesuch stellen und nach einer Verbesserung der Zustände wieder dahin zurückkehren.

Variante 2 Sämtliche Asylbewerber werden zunächst in einem der grossen Empfangs- und Verfahrenszentren in Grenznähe (Chiasso, Vallorbe, Basel, Kreuzlingen, Altstätten) untergebracht. In diesen Zentren, die grundsätzlich geschlossen zu führen sind, werden die Verfahren innert 4 - 8 Wochen abgeschlossen. Eine Beschwerde ist nur an eine verwaltungsinterne Instanz möglich, wie dies früher der Fall war. Der Schutz der echten, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge bleibt gewahrt, für Scheinflüchtlinge und Schlepper wird unser Land hingegen unattraktiv.