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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Meine Beiträge im Jahr 2014

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau

Politischer Kampf an zwei "Fronten"

27. August 2014

Es gilt derzeit - neben dem Kampf gegen das Asylchaos - vor allem an zwei politischen "Fronten" anzutreten, die für unser Land von grösster Bedeutung sind. Erstens: Unser Landesrecht muss über sogenanntem Völkerrecht stehen - mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts, das insbesondere Folter und Sklaverei verbietet. Und zweitens: Der schleichende EU-Beitritt, der in Bundesbern mit einem "Rahmenabkommen" (das uns fremdem Recht und fremden Richtern unterstellen will) vorangetrieben wird, muss via Volksentscheid gestoppt werden.

Landesrecht vor Völkerrecht

Das Bundesgericht in Lausanne hat vor einigen Monaten ein skandalöses Urteil gefällt: Die Vorinstanz hatte für einen mehrfach verurteilten Drogenhändler aus Mazedonien die Landesverweisung verfügt. Unter Berufung auf das Völkerrecht haben die Lausanner Richter die Landesverweisung wieder aufgehoben. Die Begründung: Gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gelte der Grundsatz der "Einheit der Familie". Weil der Drogenhändler verheiratet sei (er ist seit Jahren von seiner Frau getrennt) und ein Recht habe, seine Kinder regelmässig zu sehen (was er krass vernachlässigt) sei die Einheit der Familie höher zu gewichten. (Diese Einheit ist meines Erachtens auch gewahrt, wenn die ganze Familie nach Mazedonien geht!). Unsere höchsten Richter haben damit einen Verfassungsbruch begangen. Denn Artikel 2 unserer Bundesverfassung verpflichtet alle Verantwortungsträger, auch das Bundesgericht, "die Freiheit und die Rechte des Volkes" sowie die "Unabhängigkeit des Landes zu wahren".

Die betreffenden Bundesrichter haben das (nicht zwingende) Völkerrecht zum Mass aller Dinge erhoben; sie stellen internationales Recht über das vom Schweizer Volk genehmigte Landesrecht. Wir Stimmbürger können also beschliessen, was wir wollen - es gilt das fremde Recht. Dieser Irrweg, der zunehmend auch in Bundesbern beschritten wird, muss via Volksinitiative gestoppt werden.