Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Durchsetzungsinitiative: Schluss mit falschen Behauptungen!

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission

Meine Beiträge im Jahr 2016

06.01.2016

Im Vorfeld der Abstimmung zur Durchsetzungsinitiative am 28. Februar 2016 werden allerlei Unwahrheiten verbreitet - so beispielsweise, die Initiative sei unverhältnismässig, verfassungswidrig und gefährde die bilateralen Verträge.

Tatsache ist: Die Initiative ist sogar in doppelter Hinsicht verhältnismässig. Erstens legt der Richter nach wie vor je nach der Schwere der Tat das Strafmass fest (bei schweren Verbrechen folgt nachher zusätzlich die Landesverweisung). Zweitens unterscheidet die Durchsetzungsinitiative zwischen schweren Verbrechen, welche die Landesverweisung zwingend zur Folge haben, und weniger schweren Straftaten, bei denen die Ausschaffung erst im Wiederholungsfall erfolgt, wenn der Täter schon einmal rechtskräftig verurteilt wurde.

Ebenso unsinnig ist der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit, denn bekanntlich dient eine Volksinitiative ja gerade dazu, eine neue und bessere Verfassungsgrundlage zu schaffen. Und was die angebliche Gefährdung der bilateralen Verträge betrifft, so ist mir kein Vertrag bekannt, der ausländische Kriminelle schützt. Im Gegenteil: Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU besagt ausdrücklich, dass einem Ausländer das Aufenthaltsrecht entzogen werden kann, wenn er die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Und selbstverständlich gilt die Initiative auch für Secondos, also Ausländer, die hier geboren sind. Alles andere wäre willkürlich und stünde im Widerspruch zum Verfassungstext. Secondos, welche die nötigen Anforderungen erfüllen, können sich rasch und problemlos einbürgern lassen.

Fazit: Die Durchsetzungsinitiative ist rechtstaatlich einwandfrei, sie bringt mehr Sicherheit für alle und verdient unsere volle Unterstützung.