Die ständige ausländische Wohnbevölkerung
in der Schweiz hat innert 20 Jahren von 900'000 auf 1,37 Millionen, also
um über 50 % zugenommen. Der Ausländeranteil unseres Landes
von rund 20% erreicht damit in Europa - mit Ausnahme der "Spezialfälle"
Luxemburg und Liechtenstein - einen Rekordwert. Eine Stabilisierung des
Ausländeranteils - angeblich auch vom Bundesrat angestrebt - muss
bei der bevorstehenden Totalrevision des ANAG (Bundesgesetz über
Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern) mit griffigen Massnahmen
durchgesetzt werden. Unter anderem ist der Familiennachzug einzuschränken.
Falls der Bundesrat diese griffigen Massnahmen nicht vor der Abstimmung
über die sogenannte 18%-Initiative auf den Tisch legt, werde ich
mit vielen Gleichgesinnten diese Initiative unterstützen. Die Initiative
ist nicht etwa unmenschlich. Die Zuwanderung würde solange eingeschränkt,
bis der 18%-Anteil erreicht wäre.
Im Asylbereich herrschen vollends unhaltbare Zustände. Die Zahl
der Personen des Asylbereichs, also all jener, die aufgrund des Asylgesetzes
in unserem Land sind, ist innert 10 Jahren von 78'000 auf über 170'000
gestiegen (Stand Ende 1999: 171'223). Im Jahr 1999 wurde die gewaltige
Zahl von 46'068 Asylgesuchen eingereicht. Die Anerkennungsquote lag im
gleichen Jahr bei lediglich 5,7%. Nur jeder 18. Gesuchsteller konnte somit
als Flüchtling anerkannt werden! Die Schweiz ist für Scheinflüchtlinge
(bezüglich Unterkunft, Verpflegung, Fürsorgeleistungen, Krankenversicherung,
Arbeitsmöglichkeiten, überrissenes Beschwerdewesen mit der Aussicht,
jahrelang bleiben zu können) viel zu attraktiv. Die Kosten im Asylbereich
liegen, unter Einbezug der kantonalen und kommunalen Aufwendungen, bei
rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Ein gewaltiges Problem ist die hohe
Kriminalitätsrate der Ausländer und Asylanten: Gemäss der
soeben erschienen "Polizeilichen Kriminalstatistik 1999" liegt
der Anteil der ermittelten ausländischen Straftäter bei 54,3%.
Ein hoher Anteil entfällt auf Asylanten; diese werden allerdings
nur in wenigen Kantonen (beispielsweise in Zürich) separat erfasst.
Bei der Aktion "Citro" der Berner Polizei gegen den Drogenhandel
im Jahre 1998 waren von 2364 erfassten Delinquenten deren 91% Asylanten.
Machtloser Bundesrat?
Dazu kommt, dass der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit ihren
Auftrag nicht erfüllen. Seit langem ist bekannt, dass rund 35'000
Kosovo-Albaner bis Ende Mai die Schweiz verlassen müssen. Laut Bundesrätin
Metzler wird die Rückführung aber zum Teil noch Jahre dauern.
Kürzlich wurden 13'000 "langjährige" Asylbewerber
durch die sogenannte "humanitäre Aktion 2000" vom Bundesrat
vorläufig (sprich definitiv) aufgenommen, davon 6'500 Personen, deren
Gesuch rechtskräftig abgewiesen worden war! In Anbetracht dieses
Debakels ist eine konsequente Ausschaffung und eine massive Senkung der
Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge dringend
nötig. Zu diesem Zweck reicht die SVP demnächst ihre Volksinitiative
"gegen Asylrechts-missbrauch" ein. Wir werden nicht locker lassen,
bis die Misere behoben ist.
Einbürgerung muss Gemeindesache bleiben!
Die unhaltbaren Zustände im Asyl- und Ausländerbereich
und die Tatsache, dass sich viele Schweizer fremd fühlen im eigenen
Land, haben einen Zusammenhang mit den abgelehnten Asylgesuchen im Emmen,
Pratteln und anderswo: Grosse Teile der Bevölkerung haben endgültig
genug von den Missständen und von der Tatenlosigkeit vieler Politiker.
Sie präsentieren jetzt bei den Einbürgerungen zum Teil die Quittung
für das Versagen der Politik. Sie haben genug von jenen Politikern
und Parteien, welche eine Asyl-, Ausländer- und Einbürgerungspolitik
der "offenen Scheunentore" betreiben und das Schweizer Bürgerrecht
quasi verschachern wollen. Sie haben genug von jenen Integrations- und
Pluralismus-Aposteln, die eine Rechtsanspruch auf Einbürgerung verlangen
- und dies erst noch für Leute aus fremden Kulturkreisen, die sich
gar nicht integrieren wollen und die kaum unsere Sprache sprechen. Unser
Bürgerrechtsgesetz regelt die Sache klar: Eine Einbürgerung
setzt unter anderem voraus, dass jemand in die schweizerischen Verhältnisse
eingegliedert ist; mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten
und Gebräuchen vertraut ist (Sprache!); die schweizerische Rechtsordnung
beachtet und die Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet (Artikel
14). Eine Gesuchstellung setzt voraus, dass der Ausländer 12 Jahre
in der Schweiz gewohnt hat, wobei die Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr
doppelt zählt (Art.15).
Die Konsequenz ist meines Erachtens klar: Dieses Gesetz ist strikte einzuhalten.
Entscheidend ist zudem, dass der definitive Einbürgerungsentscheid
weiterhin auf Gemeindeebene gefällt wird, wo die eingebürgerte
Person dann in der Regel auch wohnt! Die Gemeinde soll festlegen, ob der
Einbürgerungsentscheid an der Urne, durch die Gemeindeversammlung,
das Parlament, den Gemeinderat oder durch eine spezielle Behörde
gefällt wird. Es ist unhaltbar, wenn Gerichte zunehmend demokratische
Entscheide aufheben; und von "Strassburg" oder "Brüssel"
dürfen wir uns schon gar nicht dreinreden lassen. Es gibt keinen
Rechtsanspruch auf Einbürgerung!
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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