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Einbürgerung muss Gemeindesache bleiben
Rechtsanspruch auf Einbürgerung?
Artikel, 31. März 2000


Die ständige ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz hat innert 20 Jahren von 900'000 auf 1,37 Millionen, also um über 50 % zugenommen. Der Ausländeranteil unseres Landes von rund 20% erreicht damit in Europa - mit Ausnahme der "Spezialfälle" Luxemburg und Liechtenstein - einen Rekordwert. Eine Stabilisierung des Ausländeranteils - angeblich auch vom Bundesrat angestrebt - muss bei der bevorstehenden Totalrevision des ANAG (Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern) mit griffigen Massnahmen durchgesetzt werden. Unter anderem ist der Familiennachzug einzuschränken. Falls der Bundesrat diese griffigen Massnahmen nicht vor der Abstimmung über die sogenannte 18%-Initiative auf den Tisch legt, werde ich mit vielen Gleichgesinnten diese Initiative unterstützen. Die Initiative ist nicht etwa unmenschlich. Die Zuwanderung würde solange eingeschränkt, bis der 18%-Anteil erreicht wäre.

Im Asylbereich herrschen vollends unhaltbare Zustände. Die Zahl der Personen des Asylbereichs, also all jener, die aufgrund des Asylgesetzes in unserem Land sind, ist innert 10 Jahren von 78'000 auf über 170'000 gestiegen (Stand Ende 1999: 171'223). Im Jahr 1999 wurde die gewaltige Zahl von 46'068 Asylgesuchen eingereicht. Die Anerkennungsquote lag im gleichen Jahr bei lediglich 5,7%. Nur jeder 18. Gesuchsteller konnte somit als Flüchtling anerkannt werden! Die Schweiz ist für Scheinflüchtlinge (bezüglich Unterkunft, Verpflegung, Fürsorgeleistungen, Krankenversicherung, Arbeitsmöglichkeiten, überrissenes Beschwerdewesen mit der Aussicht, jahrelang bleiben zu können) viel zu attraktiv. Die Kosten im Asylbereich liegen, unter Einbezug der kantonalen und kommunalen Aufwendungen, bei rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Ein gewaltiges Problem ist die hohe Kriminalitätsrate der Ausländer und Asylanten: Gemäss der soeben erschienen "Polizeilichen Kriminalstatistik 1999" liegt der Anteil der ermittelten ausländischen Straftäter bei 54,3%. Ein hoher Anteil entfällt auf Asylanten; diese werden allerdings nur in wenigen Kantonen (beispielsweise in Zürich) separat erfasst. Bei der Aktion "Citro" der Berner Polizei gegen den Drogenhandel im Jahre 1998 waren von 2364 erfassten Delinquenten deren 91% Asylanten.

Machtloser Bundesrat?
Dazu kommt, dass der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit ihren Auftrag nicht erfüllen. Seit langem ist bekannt, dass rund 35'000 Kosovo-Albaner bis Ende Mai die Schweiz verlassen müssen. Laut Bundesrätin Metzler wird die Rückführung aber zum Teil noch Jahre dauern. Kürzlich wurden 13'000 "langjährige" Asylbewerber durch die sogenannte "humanitäre Aktion 2000" vom Bundesrat vorläufig (sprich definitiv) aufgenommen, davon 6'500 Personen, deren Gesuch rechtskräftig abgewiesen worden war! In Anbetracht dieses Debakels ist eine konsequente Ausschaffung und eine massive Senkung der Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge dringend nötig. Zu diesem Zweck reicht die SVP demnächst ihre Volksinitiative "gegen Asylrechts-missbrauch" ein. Wir werden nicht locker lassen, bis die Misere behoben ist.

Einbürgerung muss Gemeindesache bleiben!
Die unhaltbaren Zustände im Asyl- und Ausländerbereich und die Tatsache, dass sich viele Schweizer fremd fühlen im eigenen Land, haben einen Zusammenhang mit den abgelehnten Asylgesuchen im Emmen, Pratteln und anderswo: Grosse Teile der Bevölkerung haben endgültig genug von den Missständen und von der Tatenlosigkeit vieler Politiker. Sie präsentieren jetzt bei den Einbürgerungen zum Teil die Quittung für das Versagen der Politik. Sie haben genug von jenen Politikern und Parteien, welche eine Asyl-, Ausländer- und Einbürgerungspolitik der "offenen Scheunentore" betreiben und das Schweizer Bürgerrecht quasi verschachern wollen. Sie haben genug von jenen Integrations- und Pluralismus-Aposteln, die eine Rechtsanspruch auf Einbürgerung verlangen - und dies erst noch für Leute aus fremden Kulturkreisen, die sich gar nicht integrieren wollen und die kaum unsere Sprache sprechen. Unser Bürgerrechtsgesetz regelt die Sache klar: Eine Einbürgerung setzt unter anderem voraus, dass jemand in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist; mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist (Sprache!); die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet (Artikel 14). Eine Gesuchstellung setzt voraus, dass der Ausländer 12 Jahre in der Schweiz gewohnt hat, wobei die Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt zählt (Art.15).

Die Konsequenz ist meines Erachtens klar: Dieses Gesetz ist strikte einzuhalten. Entscheidend ist zudem, dass der definitive Einbürgerungsentscheid weiterhin auf Gemeindeebene gefällt wird, wo die eingebürgerte Person dann in der Regel auch wohnt! Die Gemeinde soll festlegen, ob der Einbürgerungsentscheid an der Urne, durch die Gemeindeversammlung, das Parlament, den Gemeinderat oder durch eine spezielle Behörde gefällt wird. Es ist unhaltbar, wenn Gerichte zunehmend demokratische Entscheide aufheben; und von "Strassburg" oder "Brüssel" dürfen wir uns schon gar nicht dreinreden lassen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung!




Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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