Nationalrat Hans Fehr, Eglisau, hat am 15. Dezember 2000 die folgende
Einfache Anfrage eingereicht:
Seit längerer Zeit macht die Asylrekurskommission immer wieder in
unrühmlicher Weise von sich reden. Mit der Motion betreffend Neukonzeption
des Asyl-Beschwerdewesens vom 23.3.2000 habe ich die oft fragwürdige
und realitätsfremde Praxis des Asylgerichts (Asylrekurskommission,
ARK) umfassend dargelegt und den Bundesrat aufgefordert, gegenüber
der ARK als Sofortmassnahme Ordnungsvorschriften zu erlassen, sowie eine
Neukonzeption des Asyl-Beschwerdewesens ins Auge zu fassen. Vorstösse
von freisinniger Seite gehen in eine ähnliche Richtung.
Das nachstehend geschilderte Ereignis, das aus verschiedenen zuverlässigen
Quellen an mich herangetragen wurde, wirft einmal mehr ein schiefes Licht
auf die Praxis und die Arbeitsweise der ARK.
Von Mittwoch, 25.10.2000, bis Freitag, 27.10.2000, führte die ARK
als Gastgeberin die sogenannte IARLJ-Konferenz (Internationaler Kongress
Asylrecht) im Kursaal Bern durch. Obwohl es sich dabei um eine rein privatrechtliche
Asylrichtervereinigung handelt, wurde der Anlass auf Bundeskosten, d.h.
zu Lasten des Steuerzahlers durchgeführt. 12 Richter (also rund die
Hälfte) fanden Zeit, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Verschiedene
Kammern der ARK, vor allem die II. Kammer, die von Walter Stöckli
präsidiert wird, waren vorübergehend nur noch sehr schwach und
zum Teil gar nicht mehr besetzt.
Abklärungen haben ergeben, dass die Kosten der Veranstaltung weitgehend
durch das EJPD und das EDA bezahlt worden sind. Die Kosten dürften
300'000 Franken übersteigen. Für einen Teil der Teilnehmer aus
aller Welt, die als "bedürftig" eingestuft wurden, hat
der Bund offenbar auch noch die Reisespesen, die Unterbringungskosten
und sogar ein "Sackgeld" übernommen.
Die IARLJ-Konferenz wurde durch Walter Stöckli, Präsident der
II. Kammer und SP-Mitglied, geleitet, assistiert durch die Vize-Kammerpräsidentin
und einen weiteren (ausserordentlichen) Richter aus der II. Kammer. Es
wurde bekannt, dass mehrere Richter während rund 4 Monaten weitgehend
mit der Vorbereitung dieser Konferenz beschäftigt waren.
Wie die überlastete Asylrekurskommission trotz Tausenden von Pendenzen
dazu kommt, so viel Zeit für einen privaten Club zu verschwenden,
ist unverständlich. Sehr viele pendente Fälle sind zudem älter
als 4 Jahre. Aufgrund von Art. 44 Asylgesetz werden sie nach dieser Zeit
in der Regel mit einer vorläufigen Aufnahme "gelöst".
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Sind dem Bundesrat als Wahlbehörde der ARK-Richter die erwähnten
Sachverhalte bekannt? Wie stellt er sich dazu?
- Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Beitrag von 300'000 Franken
aus Steuergeldern an eine rein privatrechtliche Vereinigung geleistet?
- Unter welchen Konti (der ARK, des EJPD oder des EDA?) wurden die vorliegenden
Ausgaben verbucht?
- Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass die ARK trotz Tausenden
von Pendenzen eine derartige Zeitverschwendung in Kauf nimmt und gleichzeitig
eine Aufstockung des Personals (ausserordentliche Richter) verlangt?
- Welche Konsequenzen wird der Bundesrat gegen über der ARK ziehen?
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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