Das Asylunwesen kostet den Schweizer Steuerzahler
jährlich über 2 Milliarden (oder 2'000 Millionen) Franken. Viele
Linke, Sozialarbeiter und Hilfswerke leben ausge-zeichnet von der milliardenteuren
Asylindustrie. Sie wollen das Asyldebakel nicht beheben sondern verwalten
und fördern deshalb eine Asylpolitik der offenen Scheunentore. Der
Bundesrat, die Parlamentsmehrheit und die meisten Parteien haben versagt.
Nur mit der 3. Asylinitiative der SVP, welche vor der Lancierung steht,
wird dem Missbrauch ein Riegel geschoben.
90-95% der Asylanten sind keine Flüchtlinge, sondern Leute, die
im "Asylparadies" Schweiz arbeiten, Geld verdienen, von unserem
sozialen und medizinischen Netz profitie-ren oder gar Drogenhandel treiben
wollen. Dennoch behauptet Jean-Daniel Gerber, Direk-tor des Bundesamtes
für Flüchtlinge, in der Berner Zeitung vom 14.5.2003: "Wir
haben kein Asylproblem." Offenbar hat man im Departement Metzler
immer noch nicht zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinden verpflichtet
werden, zusätzliche Asylanten, zumeist junge Männer, aufzunehmen
und dass vielerorts ein Asylnotstand herrscht.
Verschärftes Asylrecht im Ausland
Die meisten europäischen Staaten haben ihr Asylrecht - unabhängig
von der EU - mit Erfolg verschärft. In Deutschland wurde vor 10 Jahren
eine konsequente Drittstaatenrege-lung eingeführt: Wer über
ein verfolgungssicheres Drittland eingereist ist, bekommt grund-sätzlich
kein Asyl. Laut Innenminister Otto Schily ist es massgeblich dieser Regelung
zu verdanken, dass die Zahl der jährlichen Asylgesuche von 438'000
auf rund 70'000 gesun-ken ist. Italien praktiziert lediglich ein Transit-Asylrecht.
Nach 45 Tagen werden die mini-malen staatlichen Fürsorgeleistungen
ganz gestoppt. Illegale können ohne Anhörung so-fort abgewiesen
werden. Wer zum zweiten Mal illegal einreist, wird bis zum einem Jahr
inhaftiert. In Holland werden die staatlichen Leistungen nach einem negativen
Asylent-scheid gestoppt, und es gibt besondere Unterkünfte für
Renitente und Papierlose. Die Ge-suchszahl ist in kurzer Zeit auf weniger
als die Hälfte gesunken. In England werden neu eingereiste Asylbewerber
generell bis zu 6 Monaten in speziellen Auffanglagern interniert.
Wenn die Schweiz nicht konsequent gegen den Missbrauch vorgeht, wird
sie für Schein-flüchtlinge noch attraktiver werden. Die EU (Dublin/Schengen)
wird unseren Asylmissstand nicht beseitigen. Entgegen allen schönen
Absichtserklärungen sorgt in der EU jedes Land für sich - allen
voran Italien, unser "Hauptlieferant" für illegale Einwanderer.
Wir müssen mit wirksamen Massnahmen selbst dafür sorgen, dass
die hohe Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge
massiv gesenkt wird!
Fürsorgestopp, Drittstaatenregelung, Bundeszentren,
Internierung
Um den Zustrom von Asylmissbrauchern zu stoppen, wird die SVP bald eine
3. Asylinitia-tive lancieren, welche in die folgende Richtung geht:
Konsequente Drittstaatenregelung: Stammt der Asylsuchende aus einem verfolgungssi-cheren
Staat oder ist er über ein verfolgungssicheres Drittland eingereist,
so gibt es grundsätzlich kein Asyl. Der Bundesrat führt eine
Liste der verfolgungssicheren Staaten (die endlich auf den Balkan auszuweiten
ist).
Die Grenzkontrolle ist zu verschärfen
Fürsorgestopp: Asylsuchende, deren Gesuch
abgelehnt wurde oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, erhalten
keine staatlichen Leistungen.
Rascher Vollzug: Formelle Verfahren (Nichteintretensverfahren) sind innert
zwei Wochen abzuschliessen, materielle Verfahren innert zwei Monaten.
Bundeszentren: Asylsuchende, welche die Angabe ihrer Identität verweigern
oder verfäl-schen, ihre Mitwirkungspflicht verletzen oder sich renitent
verhalten, werden in Bundeszentren untergebracht, wobei sie lediglich
das Existenzminimum erhalten.
Kriminelle ausschaffen oder internieren: Asylsuchende, die sich krimineller
Handlungen schuldig gemacht haben, erhalten kein Asyl. Sie werden nach
einer allfälligen Strafverbüs-sung ausgeschafft. Ist die Ausschaffung
noch nicht möglich, so werden sie interniert.
Damit diese Massnahmen durchgesetzt werden können, ist nötigenfalls
die Genfer Flücht-lingskonvention von 1951 zu kündigen. Danach
kann die Konvention mit entsprechenden Vorbehalten wieder unterzeichnet
werden. Oberstes Ziel muss es sein, dem milliardenteu-ren Asylmissbrauch
zugunsten der echten, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge einen
Riegel zu schieben.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS,
Eglisau
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