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    Nationalrat - Hans Fehr
Stopp dem milliardenteuren Asylchaos!
Artikel / Leserbrief 25. Juni 2003

Das Asylunwesen kostet den Schweizer Steuerzahler jährlich über 2 Milliarden (oder 2'000 Millionen) Franken. Viele Linke, Sozialarbeiter und Hilfswerke leben ausge-zeichnet von der milliardenteuren Asylindustrie. Sie wollen das Asyldebakel nicht beheben sondern verwalten und fördern deshalb eine Asylpolitik der offenen Scheunentore. Der Bundesrat, die Parlamentsmehrheit und die meisten Parteien haben versagt. Nur mit der 3. Asylinitiative der SVP, welche vor der Lancierung steht, wird dem Missbrauch ein Riegel geschoben.

90-95% der Asylanten sind keine Flüchtlinge, sondern Leute, die im "Asylparadies" Schweiz arbeiten, Geld verdienen, von unserem sozialen und medizinischen Netz profitie-ren oder gar Drogenhandel treiben wollen. Dennoch behauptet Jean-Daniel Gerber, Direk-tor des Bundesamtes für Flüchtlinge, in der Berner Zeitung vom 14.5.2003: "Wir haben kein Asylproblem." Offenbar hat man im Departement Metzler immer noch nicht zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinden verpflichtet werden, zusätzliche Asylanten, zumeist junge Männer, aufzunehmen und dass vielerorts ein Asylnotstand herrscht.

Verschärftes Asylrecht im Ausland

Die meisten europäischen Staaten haben ihr Asylrecht - unabhängig von der EU - mit Erfolg verschärft. In Deutschland wurde vor 10 Jahren eine konsequente Drittstaatenrege-lung eingeführt: Wer über ein verfolgungssicheres Drittland eingereist ist, bekommt grund-sätzlich kein Asyl. Laut Innenminister Otto Schily ist es massgeblich dieser Regelung zu verdanken, dass die Zahl der jährlichen Asylgesuche von 438'000 auf rund 70'000 gesun-ken ist. Italien praktiziert lediglich ein Transit-Asylrecht. Nach 45 Tagen werden die mini-malen staatlichen Fürsorgeleistungen ganz gestoppt. Illegale können ohne Anhörung so-fort abgewiesen werden. Wer zum zweiten Mal illegal einreist, wird bis zum einem Jahr inhaftiert. In Holland werden die staatlichen Leistungen nach einem negativen Asylent-scheid gestoppt, und es gibt besondere Unterkünfte für Renitente und Papierlose. Die Ge-suchszahl ist in kurzer Zeit auf weniger als die Hälfte gesunken. In England werden neu eingereiste Asylbewerber generell bis zu 6 Monaten in speziellen Auffanglagern interniert.

Wenn die Schweiz nicht konsequent gegen den Missbrauch vorgeht, wird sie für Schein-flüchtlinge noch attraktiver werden. Die EU (Dublin/Schengen) wird unseren Asylmissstand nicht beseitigen. Entgegen allen schönen Absichtserklärungen sorgt in der EU jedes Land für sich - allen voran Italien, unser "Hauptlieferant" für illegale Einwanderer. Wir müssen mit wirksamen Massnahmen selbst dafür sorgen, dass die hohe Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge massiv gesenkt wird!

Fürsorgestopp, Drittstaatenregelung, Bundeszentren, Internierung

Um den Zustrom von Asylmissbrauchern zu stoppen, wird die SVP bald eine 3. Asylinitia-tive lancieren, welche in die folgende Richtung geht:

Konsequente Drittstaatenregelung: Stammt der Asylsuchende aus einem verfolgungssi-cheren Staat oder ist er über ein verfolgungssicheres Drittland eingereist, so gibt es grundsätzlich kein Asyl. Der Bundesrat führt eine Liste der verfolgungssicheren Staaten (die endlich auf den Balkan auszuweiten ist).
Die Grenzkontrolle ist zu verschärfen

Fürsorgestopp: Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, erhalten keine staatlichen Leistungen.
Rascher Vollzug: Formelle Verfahren (Nichteintretensverfahren) sind innert zwei Wochen abzuschliessen, materielle Verfahren innert zwei Monaten.
Bundeszentren: Asylsuchende, welche die Angabe ihrer Identität verweigern oder verfäl-schen, ihre Mitwirkungspflicht verletzen oder sich renitent verhalten, werden in Bundeszentren untergebracht, wobei sie lediglich das Existenzminimum erhalten.
Kriminelle ausschaffen oder internieren: Asylsuchende, die sich krimineller Handlungen schuldig gemacht haben, erhalten kein Asyl. Sie werden nach einer allfälligen Strafverbüs-sung ausgeschafft. Ist die Ausschaffung noch nicht möglich, so werden sie interniert.

Damit diese Massnahmen durchgesetzt werden können, ist nötigenfalls die Genfer Flücht-lingskonvention von 1951 zu kündigen. Danach kann die Konvention mit entsprechenden Vorbehalten wieder unterzeichnet werden. Oberstes Ziel muss es sein, dem milliardenteu-ren Asylmissbrauch zugunsten der echten, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge einen Riegel zu schieben.

von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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