Eine Mehrheit des Bundesrates hat kürzlich entschieden, dass sich
die Landesregierung "vor Urnengängen weiterhin engagieren"
will. Laut Bundespräsident Deiss hat der Bundesrat nicht nur das
Recht sondern die "Pflicht, sich aktiv an Abstimmungskämpfen
zu beteiligen". Die "Teilnahme an propagandaartigen Kampagnen"
sei jedoch "nicht die Aufgabe der Regierung" stellt Deiss immerhin
fest.
Zwischen diesen Zeilen wird klar, dass im Bundesrat eine intensive Diskussion
stattgefunden hat und dass sich Bundesrat Christoph Blocher teilweise
durchgesetzt hat. Denn bisher sind Bundesrat und Verwaltung immer wieder
als "Partei" aufgetreten und haben mit Millionen von Steuerfranken
Abstimmungskämpfe geführt. Damit wurden die freie, demokratische
Meinungsbildung, die direkte Demokratie und die Gewaltentrennung völlig
missachtet.
So wurden beispielsweise für die UNO-Beitrittsinitiative verwaltungsintern
Unterschriften gesammelt und Leserbriefe produziert; zudem hat der Bundesrat
zwei Millionen Steuerfranken für die Abstimmungspropaganda missbraucht.
Der damalige Aussenminister Deiss hat sein Departement im Hinblick auf
die UNO-Abstimmung kurzerhand in ein UNO-Propagandaministerium umfunktioniert.
In der Bundesverwaltung wuchert zudem ein Propagandaapparat unglaublichen
Ausmasses: Rund 300 Vollzeit-Angestellte betreiben so genannte Öffentlichkeitsarbeit
als Pressesprecher, Broschürentexter, Webmaster und Kommunikatoren;
die Aufwendungen belaufen sich auf über 80 Millionen Franken pro
Jahr.
Der Gesamtbundesrat muss zwingend auf seinen Auftrag als "ausführende
Behörde" verpflichtet werden. Er hat vor Abstimmungen über
eigene Vorlagen, über jene der gesetzgebenden Behörde (Parlament)
sowie über Volksinitiativen und Referenden keinerlei Abstimmungspropaganda
zu betreiben sondern sachlich zu informieren. Das heisst: Der Bundesrat
orientiert über den Inhalt der Vorlage (Worum geht es? Was spricht
dafür? Was spricht dagegen?). Und zweitens orientiert das zuständige
Bundesratsmitglied die Öffentlichkeit über die Haltung des Gesamtbundesrates
und über die wesentlichen Gründe dafür. Die persönliche
Haltung des einzelnen Bundesrates interessiert dabei nicht. Der Bundesrat
hat, aus Respekt vor der direkten Demokratie, grösste Zurückhaltung
zu üben. Bundesrat Blocher hat bei der "Verwahrungsinitiative"
gezeigt, wie dies zu machen ist.
Sofern der Bundesrat seine Abstimmungspropaganda nicht stoppt, wird die
SVP (weitere) parlamentarische Vorstösse einreichen und nötigenfalls
eine Volksinitiative lancieren. In unserer Demokratie werden die Abstimmungskämpfe
von Parteien, Verbänden und Organisationen, und nicht mit Steuermillionen
durch Bundesräte und durch die Verwaltung geführt. Wir wollen
keine gelenkte, sondern eine direkte Demokratie.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer
AUNS, Eglisau
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