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Die "Dubliner" Illusion
Kurzartikel/Leserbrief, 7. April 2004

Das so genannte Dubliner Abkommen, das mit "Schengen" untrennbar verbunden ist, wird in Bundesbern in den höchsten Tönen gepriesen, weil es unser Asylproblem angeblich weitgehend löst. Die Realität sieht anders aus.

Das Dubliner Abkommen will so genannte Zweitgesuche verhindern: Wenn jemand beispielsweise in Italien (Erstasylland) ein Asylgesuch stellt, wird dies in der EU-weiten Fingerabdruck-Datenbank "Eurodac" gespeichert. Stellt der Asylant nach Ab-lehnung seines Gesuchs erneut ein Asylgesuch, beispielsweise im "Zweitland" Schweiz, so wird dies im "Eurodac" festgestellt, und der Asylant muss von Italien zu-rückgenommen werden. Soweit die Theorie.

In der EU ist das Misstrauen gross, dass verschiedene Länder das System unterlau-fen, indem sie die Daten vieler abgewiesener Erstasyl-Gesuchsteller gar nicht ins Eurodac-System eingeben. So laufen sie auch nicht Gefahr, solche Asylanten zu-rücknehmen zu müssen. Die Schweiz würde das Abkommen erfahrungsgemäss buchstabengetreu umsetzen - analog Deutschland, das im vergangenen Jahr rund 4000 Asylanten in Erstasylländer zurückschieben konnte, anderseits aber selbst 6000 zurücknehmen musste. "Dublin" wird aber auch anderweitig unterlaufen. Kürz-lich haben sich in Schweden über 400 Asylbewerber ihre Fingerkuppen verätzt oder verbrannt, um eine Identifizierung zu verhindern.

"Dublin" ist ein Illusion. Wir müssen den milliardenteuren Asylmissbrauch aus eigener Kraft bekämpfen. Asylsuchen in der Schweiz muss unattraktiv gemacht werden, da-mit es sich für jene 95 % der Gesuchsteller, deren Gesuch schlussendlich abgelehnt wird, weil sie keine Flüchtlinge sind, nicht mehr lohnt. Zu diesem Zweck werden SVP und AUNS im Sommer ihre dritte Asylinitiative lancieren.


Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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