Das so genannte Dubliner Abkommen, das mit "Schengen" untrennbar
verbunden ist, wird in Bundesbern in den höchsten Tönen gepriesen,
weil es unser Asylproblem angeblich weitgehend löst. Die Realität
sieht anders aus.
Das Dubliner Abkommen will so genannte Zweitgesuche verhindern: Wenn
jemand beispielsweise in Italien (Erstasylland) ein Asylgesuch stellt,
wird dies in der EU-weiten Fingerabdruck-Datenbank "Eurodac"
gespeichert. Stellt der Asylant nach Ab-lehnung seines Gesuchs erneut
ein Asylgesuch, beispielsweise im "Zweitland" Schweiz, so wird
dies im "Eurodac" festgestellt, und der Asylant muss von Italien
zu-rückgenommen werden. Soweit die Theorie.
In der EU ist das Misstrauen gross, dass verschiedene Länder das
System unterlau-fen, indem sie die Daten vieler abgewiesener Erstasyl-Gesuchsteller
gar nicht ins Eurodac-System eingeben. So laufen sie auch nicht Gefahr,
solche Asylanten zu-rücknehmen zu müssen. Die Schweiz würde
das Abkommen erfahrungsgemäss buchstabengetreu umsetzen - analog
Deutschland, das im vergangenen Jahr rund 4000 Asylanten in Erstasylländer
zurückschieben konnte, anderseits aber selbst 6000 zurücknehmen
musste. "Dublin" wird aber auch anderweitig unterlaufen. Kürz-lich
haben sich in Schweden über 400 Asylbewerber ihre Fingerkuppen verätzt
oder verbrannt, um eine Identifizierung zu verhindern.
"Dublin" ist ein Illusion. Wir müssen den milliardenteuren
Asylmissbrauch aus eigener Kraft bekämpfen. Asylsuchen in der Schweiz
muss unattraktiv gemacht werden, da-mit es sich für jene 95 % der
Gesuchsteller, deren Gesuch schlussendlich abgelehnt wird, weil sie keine
Flüchtlinge sind, nicht mehr lohnt. Zu diesem Zweck werden SVP und
AUNS im Sommer ihre dritte Asylinitiative lancieren.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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