Die Mehrheit des Bundesrates - Frau Calmy-Rey sowie die Herren
Leuenberger, Deiss und Couchepin (bei Herr Merz weiss man es nicht so
genau, weil er seine Meinung bei einem Brüsseler Mittagessen wieder
ändern könnte) - wollen in die EU. Weil der Bundesrat auf dem
direkten Weg keine Chance hat, forciert er den EU-Beitritt durch die Hintertür,
über das Schengener "Europa ohne Grenzen". Mit der Behauptung,
es gehe um mehr Sicherheit, wird das Volk angeschwindelt. Dieser Schwindel
muss entlarvt werden. Denn mit der Abschaffung der Perso-nenkontrollen
an der Grenze bringt Schengen zwangsläufig mehr Kriminalität,
mehr illegale Einwanderung, mehr Asylmissbrauch.
Schengen ist bekanntlich ein Weinbauerndorf in Luxemburg. Mit den dort
abgeschlossenen Übereinkommen soll in Europa der "Raum der Freiheit,
der Sicherheit und des Rechts" geschaffen werden. Das tönt sehr
positiv. In Tat und Wahrheit wäre ein Schengen-Beitritt für
die Schweiz jedoch sehr nachteilig.
Mehr Kriminalität
Schengen heisst: Abschaffung der Personenkontrollen an unseren Grenzen
- und da-mit freie Fahrt für Kriminelle, Illegale, Schlepperbanden,
Waffenschieber, Drogenhändler und dergleichen mehr. Die sogenannte
Schleierfahndung mit mobilen Patrouillen im Hinterland und die angeblich
scharf bewachte Schengener Aussengrenze, die in Wirklichkeit löcheriger
als ein Emmentaler Käse ist, vermögen dieses Sicherheitsdefizit
niemals auszugleichen.
Im Jahr 2003 hat das Schweizer Grenzwachtkorps über 100'000 Personen
an der Grenze zurückgewiesen, 34'000 der Polizei übergeben und
8'000 Illegale aufgegriffen. Zwei Drittel dieser Personen kamen aus den
neuen EU-Oststaaten. Bei einer Schengen-Mitgliedschaft der Schweiz hätten
wir diese Herrschaften also in unserem Land!
Neuerdings wird in Bundesbern behauptet, mit Schengen ändere sich
an der Grenze nichts. Die Personenkontrollen würden dann einfach
unter dem Titel "Warenkontrolle" durchgeführt. Das ist
ein weiterer Schwindel. Denn Schengen verlangt zwingend, dass die Personenkontrollen
an der Grenze abgeschafft werden. Und wenn auch noch der EU-Beitritt vollzogen
ist, fallen Personen- und Warenkontrollen ohnehin weg.
Fremdes Recht und fremde Richter
Mit Schengen unterstellen wir uns zudem haufenweise heutigem und künftigem
EU-Recht. Wir haben dazu nichts zu sagen. Die Gleichschaltung betrifft
immer mehr Bereiche. Schengen bringt eine umfassende Amts- und Rechtshilfepflicht
im Polizei- und Justizbereich, die Einschränkung und letztlich die
Abschaffung der Polizeihoheit der Kantone, eine gleichgeschaltete, nachteilige
Visa-, Asyl- und Migrationspolitik, sowie einen massiven Druck auf unser
Bankkundengeheimnis, auf unser Waffenrecht und die schweizerische Schützentradition.
Föderalismus in Gefahr
Schengen ist ein Angriff auf die bewährte Polizeihoheit der Kantone
und auf den Föderalismus insgesamt. Die Zuständigkeiten bei
der Kriminalitätsbekämpfung - auch was die Zusammenarbeit mit
den Bundesstellen betrifft - sind heute klar geregelt.
Schengen will die polizeiliche Zusammenarbeit, die Rechts- und Amtshilfe
und den Informationsaustausch verstärken, bürokratisieren und
zentralisieren Ob diese Zentralisierung - mit der Gründung eines
europäischen Polizeiamtes (Europol) und dem Aufbau eines zentralen
Fahndungssystems (Schengener Informationssystem SIS) - bessere Resultate
bringt, ist sehr umstritten.
Sollen unsere Kantone, ähnlich wie die deutschen Bundesländer,
zunehmend zu blossen Ausführungsorganen degradiert werden?
Markus Notter, Justizdirektor des Kantons Zürich, hat bereits am
16.5.2001 in einem Tagesanzeiger-Interview entscheidende Fragen gestellt:
"Die Kantone haben sich in letzter Zeit zunehmend gefragt, wie man
in der Schengen-Frage reagieren müsste, um zu verhindern, dass die
föderalistischen Strukturen ausgehöhlt werden. Ist alles viel
effizienter, wenn man es zentralisiert? Wird es besser, wenn künftig
neben unserer kantonalen Kriminalpolizei noch die Bundes-Kripo und wo
möglich ein EU-Polizist sich hier tummeln? Ist es effizienter, wenn
sich drei Feuerwehren ums den gleichen Brand kümmern?"
Eine sinnvolle technische Polizeikooperation mit der EU, soweit sie zur
Bekämpfung der organisierten Kriminalität notwendig ist, wurde
am 10.4.2002 in einem Abkommen mit der EU geregelt. Einen (politischen)
Schengen-Beitritt braucht es dazu nicht.
Insgesamt unterhöhlt Schengen die schweizerische Souveränität,
unsere Freiheit, den Föderalismus und die direkte Demokratie. Sogar
der Bundesrat war bis 1999 der Meinung, dass über Schengen nicht
einmal verhandelt werden dürfe. In seiner Botschaft zu den Bilateralen
I vom 23.6.1999 schreibt er wörtlich, Schengen gehöre zu "jenen
Bereichen, bei deren Regelung Souveränitätsübertragungen
an supranationale Instanzen (sprich EU) unerlässlich sind."
Heute behauptet der Bundesrat das Gegenteil!
Die Dubliner Illusion
Mit dem mit Schengen verbundenen Dubliner Erstasyl-Abkommen können
abgewiesene Asylanten, die in einem weiteren Schengenland ein Asylgesuch
stellen, ins Erstland zurückgeschickt werden. Zu diesem Zweck werden
ihre Fingerabdrücke schengenweit in einer Datenbank gespeichert.
Soweit die Theorie.
In der Praxis ist "Dublin" eine Illusion. Das System kann problemlos
unterlaufen werden, indem die Daten von Erstasylanten in gewissen Ländern
gar nicht ins System eingegeben werden. So muss man auch keine Leute zurücknehmen.
Dublin sorgt höchstens dafür, dass Asylanten mit einer riesigen
Bürokratie in Europa herumgeschoben werden. Eine Lösung unseres
milliardenschweren Asyl-Debakels wird damit nicht erreicht.
Aus all diesen Gründen stellt die schweizerische SVP
in ihrer Wahlplattform 2003 bis 2007 unmissverständlich fest: "Die
SVP lehnt den Beitritt zu Schengen und Dublin ab."
Abstimmung im Juni 2005
Ein Nein zu Schengen tangiert die anderen acht Abkommen der Bilateralen
II nicht! Voraussichtlich in der Dezembersession 2004 werden Nationalrat
und Ständerat das Schengen/Dublin-Dossier und die andern Abkommen
der Bilateralen II behandeln. Im Januar, Februar und März werden
wir die Referendums-Unterschriften gegen Schengen sammeln müssen,
nachdem der Bundesrat das Dossier in demokratiefeindlicher Weise nicht
dem obligatorischen Referendum, also der Abstimmung durch Volk und Stände,
unterstellen will. Im Juni 2005 wird voraussichtlich die Volksabstimmung
stattfinden.
Es gilt alle Kräfte zu mobilisieren, um diese für unser Land,
unsere Freiheit, Unabhängigkeit und unser föderalistisches System
entscheidende Abstimmung zu gewinnen.
Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH
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