Nationalrat Hans Fehr, Co-Präsident des Aktionskomitees gegen
Schengen-/EU-Beitritt, Geschäftsführer AUNS
Im Eiltempo
hat das Parlament in der soeben abgeschlossenen Dezembersession im
Rahmen der Bilateralen II auch das zentrale Dossier Schengen/Dublin
durchgepeitscht. Eine Mehrheit von Bundesrat und Parlament hat sich
vom Prinzip "Augen zu und durch" leiten lassen, weil man
die Schweiz via Schengen in die EU treiben will.
Mit 120:57 Stimmen bei 10 Enthaltungen hat es der Nationalrat - wie
zuvor bereits der Ständerat - abgelehnt, eine für die Zukunft
unseres Landes derart entscheidende Weichenstellung dem obligatorischen
Referendum zu unterstellen. Das Parlament hat damit eine Chance vertan
und an Glaubwürdigkeit verloren. Mit fadenscheinigen Argumenten
haben Linke, Grüne und Pseudobürgerliche alles getan, um
das Volk und die Stände ausschalten.
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"Die Schweiz ist uns nicht Wurst"
Am Dienstag, 28. Dezember 2004, beginnt die 100-tägige Referendumsfrist.
Gleichentags startet die Unterschriftensammlung mit einem "Wurst-Event".
In etwa 15 Städten (s. Ausschreibung im nächsten Zürcher
Boten sowie Inserate in der Regionalpresse) werden zwischen 10 und
15 Uhr Grillwürste oder Wienerli verteilt. Dies unter dem Leitsatz
"Die Schweiz ist uns nicht Wurst". Gleichzeitig haben
die Leute Gelegenheit, das Schengen-Referendum zu unterschreiben.
Ebenso kann das Referendum gegen die Ausweitung der Personenfreizügigkeit
auf die neuen EU-Staaten, das von einem überparteilichen Komitee
ergriffen wird, unterschrieben werden.
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Bei der vergleichbaren EWR-Abstimmung im Jahre 1992 haben Bundesrat und
Parlament mehr Respekt vor der direkten Demokratie gezeigt. Sie haben
die EWR-Vorlage Volk und Ständen unterbreitet - aus Einsicht in die
staatspolitische Notwendigkeit und aus Respekt vor der Souveränität
des Volkes und der Kantone.
In 80 Tagen 80'000 Unterschriften
Das schweizerische Aktionskomitee gegen Schengen-/EU-Beitritt sorgt
nun mit dem Referendum dafür, dass das Schweizer Volk über das
zentrale Schengen-Dossier - voraussichtlich am 5. Juni 2005 - abstimmen
kann. Damit wird auch eine vertiefte, seriöse Diskussion ermöglicht,
die im Parlament von Befürworterseite nicht stattgefunden hat. Es
ist unser Ziel, in 80 Tagen 80'000 Unterschriften zu sammeln (s. Kasten
oben rechts).
Schengen heisst: Souveränität verlieren
Wie schon zuvor die Mehrheit der Bundesräte haben auch viele Parlamentarier
behauptet, Schengen bringe "keinen Souveränitätsverlust."
Diese Behauptung steht im krassen Widerspruch zur Botschaft des Bundesrates
vom 23.6.1999 zu den Bilateralen I, worin der Bundesrat ausführt,
dass Verhandlungen über Schengen "nicht in Frage kommen",
weil dabei "Souveränitätsübertragungen an supranationale
Instanzen (sprich EU) unerlässlich" sind. Heute behauptet der
Bundesrat das Gegenteil, weil er um jeden Preis in die EU will!
Ein Schengen-Beitritt verpflichtet uns, das bestehende 500-seitige Schengenrecht
(Schengener Acquis) umzusetzen und anzuwenden. Besonders gravierend ist
die Tatsache, dass wir uns dem Folgerecht unterstellen müssen, und
zwar ohne Mitentscheidungsmöglichkeit. Die zwingende Übernahme
von fremdem Recht ist bisher einmalig in der Geschichte unseres Bundesstaates!
Aber das scheint für die Mehrheit des Parlamentes kein Problem zu
sein.
Die wenigen Ausnahmeregelungen ändern an der Pflicht zur Übernahme
von fremdem Recht grundsätzlich nichts. Insbesondere mit der 2-jährigen
Übergangsfrist zur Anpassung unserer Gesetze an neues Schengenrecht
wird dem Volk Sand in die Augen gestreut.
Denn die Schweiz muss neues Schengenrecht bereits vor einer allfälligen
Referendumsabstimmung umsetzen, sofern dies "möglich" ist
(Assoziationsvertrag, Artikel 7, Absatz 2). Falls wir das neue Recht nicht
übernehmen wollen, tritt der "Gemischte Ausschuss" in Aktion.
Danach kann die EU einseitig die "nötigen" und "angemessenen"
Druckmassnahmen gegen unser Land ergreifen. Falls die Schweiz die neue
Massnahme definitiv ablehnt, tritt das Schengener Abkommen durch Kündigung
seitens der EU ausser Kraft. Aber selbstverständlich würden
es Bundesrat und Parlament in ihrer EU-Beflissenheit niemals auf eine
Kündigung ankommen lassen!
All diese gravierenden Souveränitätsverluste - insbesondere
in den Bereichen Grenzkontrolle, Bankkundengeheimnis, Unterstellung unter
den EU-Gerichtshof, Asyl- und Migrationspolitik, Visapolitik sowie Waffenrecht
für Sportschützen, Jäger und Waffensammler (das künftig
von Brüssel bestimmt wird) - waren für die Schengen-Befürworter
in der Parlamentsdebatte kaum ein Thema.
Schengen heisst: Sicherheit verlieren
In der Parlamentsdebatte wurden die Befürworter nicht müde,
das Märchen von "mehr Sicherheit durch Schengen" aufzutischen.
Ebenso wurde - im Widerspruch zum zwingenden Schengenrecht - behauptet,
an der Grenze ändere sich mit Schengen "praktisch nichts".
Das ist eine Irreführung der Bürger. Denn bei Schengen geht
es nicht um Sicherheit, sondern um das "freie Überschreiten
der Binnengrenzen" (Schengener Übereinkommen von 1985).
Dazu müssen (gemäss Beschluss des Exekutivausschusses vom 26.
April 1994) insbesondere folgende Massnahmen vollzogen werden:
"Freigabe bisher wegen der Bedürfnisse der Grenzkontrollen
gesperrter Fahrbahnen und -spuren; Entfernung von Kontrollkabinen auf
Mittelstreifen; Demontage von Fahrbahnüberdachungen, Aufhebung von
Geschwindigkeitsbeschränkungen."
Nichts mehr soll an die (ehemalige) Grenze erinnern!
Zudem schreibt Schengen zwingend vor: "Die
Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten
werden." (Schengener Durchführungsübereinkommen,
Artikel 2 Absatz 1).
"Den zuständigen Grenzbehörden
ist es damit verwehrt, überhaupt noch Binnengrenzkontrollen vorzunehmen.
Mit der Befreiung von Grenzkontrollen entfällt die Verpflichtung,
aufgrund des Überschreitens der Binnengrenzen ein gültiges Grenzübertritts-Dokument
vorzuzeigen oder vorzulegen." (Beschluss des Exekutivausschusses
vom 26.4.1994)
Die EU-Kommission, also die Regierung der EU, will nun auch mobile Kontrollen
im Grenzraum (die so genannte Schleierfahndung) verbieten. Begründung:
Die Schleierfahndung sei eine Grenzkontrolle durch die Hintertür
und verstosse gegen die Reisefreiheit. Die Kommission stützt sich
dabei auch auf die neue EU-Verfassung ab. Diese schreibt im Artikel
III-265 ausdrücklich vor: "Die Union entwickelt eine Politik,
mit der sichergestellt werden soll, dass Personen unabhängig von
ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen
nicht kontrolliert werden."
Die Behauptung, die Personenkontrollen würden mit Schengen einfach
unter dem Titel Warenkontrollen durchgeführt, widerspricht dem Schengenrecht
diametral. Warenkontrollen sind zwar - an speziell eingerichteten
grösseren Zollämtern - weiterhin durchzuführen. Personenkontrollen
sind jedoch nur bei "hinreichendem polizeilichem
Anfangsverdacht" gestattet; im Zusammenhang mit Warenkontrollen
also bei Schmuggel-Versuchen oder bei falscher Waren-Deklaration.
Offene Grenzen: Wer bezahlt den Preis?
Im weiteren hat das Parlament in seinem "Öffnungswahn"
der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU-Staaten
zugestimmt. Es handelt sich um Staaten, in denen die Arbeitslosigkeit
zum Teil bei 20% liegt und die Löhne einen Zehntel der Schweizer
Löhne betragen. Rumänien, Bulgarien, Balkanstaaten und die Türkei
werden in absehbarer Zeit dazukommen. Gewerkschafts- und Wirtschaftsfunktionäre(!)
sowie linke und pseudobürgerliche Mitläufer haben gleichzeitig
ein Paket von verschärften flankierenden Massnahmen durchgepaukt
bzw. als "notwendige Kröte" geschluckt, angeblich zum Schutz
vor Lohndumping. Diese Zwangsmassnahmen, insbesondere die praktisch flächendeckende
Ausweitung von Gesamtarbeitsverträgen, werden unseren bisher flexiblen
Wirtschaftsstandort stark regulieren und damit schwächen.
In der Summe bewirken die offenen Schengener Grenzen sowie die unkontrollierte
Öffnung unseres Arbeitsmarktes gegen Osten freie Bahn für Kriminelle,
Diebesbanden und Verbrecher; tiefere Löhne, mehr arbeitslose Schweizer;
ungebremste Zuwanderung zum Sozialsystem; weniger Wohlstand, mehr Armut;
EU-Beitritt durch die Hintertür.
Vergeblich hat die SVP beantragt, die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens
zurück-zuweisen, damit es im Jahr 2009 aufgrund der gesammelten Erfahrungen
mit der "alten" EU (EU-15) seriös beurteilt werden kann.
Unsere Konsequenz: Zusammen mit dem Schengen-Referendum kann ab dem
28. Dezember auch das von dritter Seite ergriffene Referendum gegen die
Ausweitung der Personenfreizügigkeit unterzeichnet werden. Nur so
lässt sich der unverantwortlichen Grenzöffnung ein Riegel schieben.
Nationalrat Hans Fehr, SVP, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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