Am 26. November 2006 müssen wir im Zusammenhang mit
dem geänderten Osthilfe-Gesetz die folgende Kernfrage beantworten:
Wollen wir die Staaten Osteuropas - die ehemals kommunistischen Länder
Osteuropas, die Staaten der erweiterten EU, sowie die GUS-Staaten (Gemeinschaft
unabhängiger Staaten) - mit so genannter Aufbauhilfe in unbegrenzter
Höhe unterstützen? Und dies, ohne dass das Schweizer Volk künftig
dazu etwas zu sagen hat?
Um den raschen Abschluss der Bilateralen II (insbesondere Schengen) voranzutreiben
und die EU "milde zu stimmen", haben die Bundesräte Calmy-Rey
und Deiss seinerzeit die so genannte Kohäsionsmilliarde quasi in
letzter Minute zugesagt - als Aufbauhilfe für die neuen EU-Oststaaten.
Mit diesem gigantischen "Geschenk unter Freunden" (Deiss) wurde
der rasche Abschluss der Verträge regelrecht "gekauft".
Ursprünglich hat der Gesamtbundesrat beschlossen, die Milliarde sei
vollumfänglich zu kompensieren durch Minderausgaben bei den Departementen
Calmy-Rey und Deiss. Dieser Beschluss ist Schnee von gestern. Nach neuester
Version sollen nur 60 % (primär bei diesen beiden Departementen)
eingespart werden; 40 % sollen aus allgemeinen Bundesmitteln (sprich höhere
Steuern) stammen. Im Nationalrat wurden zudem Anträge abgelehnt,
welche die Milliardenzahlung von der Respektierung unseres Bankkundengeheimnisses
und der kantonalen Steuerhoheit durch die EU abhängig machen wollten.
Erpressungsdruck vorprogrammiert
Das revidierte Osthilfegesetz öffnet die Schleusen für weitere
Zahlungen bei künftigen Erweiterungen der EU. Gemäss Artikel
1 des Osthilfegesetzes "trifft (der Bund) Massnahmen, die geeignet
sind, die Staaten Osteuropas (...) beim Übergang zur Marktwirtschaft
und in deren sozialer Ausgestaltung zu unterstützen". Konkret:
die Schweiz leistet Zahlungen für die ehemals kommunistischen Länder
Osteuropas, für die Staaten der erweiterten EU sowie der Gemeinschaft
unabhängiger Staaten (GUS). Bei den GUS-Staaten handelt es sich um
Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Modawien, Russland,
Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weissrussland.
Diese im Gesetz nicht limitierten Zahlungen werden weit über die
bereits horrende Ost-Milliarde hinausgehen. Bereits fordert Brüssel
zusätzlich rund 350 Millionen Franken zugunsten von Rumänien
und Bulgarien im Hinblick auf ihren EU-Beitritt 2007/2008. Eilfertig hat
Bundespräsident Leuenberger dem bulgarischen Präsidenten entsprechende
"Verhandlungen" zugesichert (s. NZZ, 16.3.2006).
"Ausgewogene" bilaterale Verträge?
Im Abstimmungskampf zu den Bilateralen haben insbesondere die Bundesräte
Calmy-Rey und Deiss stets behauptet, diese hätten mit der Ost-Milliarde
nichts zu tun, die Verträge seien "ausgewogen". Heute behauptet
der Bundesrat das Gegenteil; die Milliarde sei wichtig für unseren
Marktzutritt. Tatsache ist: Wir haben den Marktzutritt zu den EU-Oststaaten
bereits, und wir können mit weiteren Staaten darüber jederzeit
verhandeln. Zudem verzeichnen insbesondere die tschechische und die polnische
Wirtschaft sehr gute Wachstumszahlen. Wollen wir unsere Konkurrenz zusätzlich
fördern?
Die Schweiz wird mit dem revidierten Osthilfegesetz zwangsläufig
unter Zahlungsdruck und gar unter Erpressungsdruck geraten. Das Volk wird
künftig - ohne Referendumsmöglichkeit - ausgeschaltet. Das Gesetz
ist ein finanzielles Fass ohne Boden. Ich empfehle Ihnen deshalb am 26.
November 2006 ein klares Nein.
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