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Ost-Milliarden-Zahlungen ohne Ende?

Mitteilung, 18. September 2006

Am 26. November 2006 müssen wir im Zusammenhang mit dem geänderten Osthilfe-Gesetz die folgende Kernfrage beantworten: Wollen wir die Staaten Osteuropas - die ehemals kommunistischen Länder Osteuropas, die Staaten der erweiterten EU, sowie die GUS-Staaten (Gemeinschaft unabhängiger Staaten) - mit so genannter Aufbauhilfe in unbegrenzter Höhe unterstützen? Und dies, ohne dass das Schweizer Volk künftig dazu etwas zu sagen hat?

Um den raschen Abschluss der Bilateralen II (insbesondere Schengen) voranzutreiben und die EU "milde zu stimmen", haben die Bundesräte Calmy-Rey und Deiss seinerzeit die so genannte Kohäsionsmilliarde quasi in letzter Minute zugesagt - als Aufbauhilfe für die neuen EU-Oststaaten. Mit diesem gigantischen "Geschenk unter Freunden" (Deiss) wurde der rasche Abschluss der Verträge regelrecht "gekauft".
Ursprünglich hat der Gesamtbundesrat beschlossen, die Milliarde sei vollumfänglich zu kompensieren durch Minderausgaben bei den Departementen Calmy-Rey und Deiss. Dieser Beschluss ist Schnee von gestern. Nach neuester Version sollen nur 60 % (primär bei diesen beiden Departementen) eingespart werden; 40 % sollen aus allgemeinen Bundesmitteln (sprich höhere Steuern) stammen. Im Nationalrat wurden zudem Anträge abgelehnt, welche die Milliardenzahlung von der Respektierung unseres Bankkundengeheimnisses und der kantonalen Steuerhoheit durch die EU abhängig machen wollten.

Erpressungsdruck vorprogrammiert
Das revidierte Osthilfegesetz öffnet die Schleusen für weitere Zahlungen bei künftigen Erweiterungen der EU. Gemäss Artikel 1 des Osthilfegesetzes "trifft (der Bund) Massnahmen, die geeignet sind, die Staaten Osteuropas (...) beim Übergang zur Marktwirtschaft und in deren sozialer Ausgestaltung zu unterstützen". Konkret: die Schweiz leistet Zahlungen für die ehemals kommunistischen Länder Osteuropas, für die Staaten der erweiterten EU sowie der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). Bei den GUS-Staaten handelt es sich um Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Modawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weissrussland.
Diese im Gesetz nicht limitierten Zahlungen werden weit über die bereits horrende Ost-Milliarde hinausgehen. Bereits fordert Brüssel zusätzlich rund 350 Millionen Franken zugunsten von Rumänien und Bulgarien im Hinblick auf ihren EU-Beitritt 2007/2008. Eilfertig hat Bundespräsident Leuenberger dem bulgarischen Präsidenten entsprechende "Verhandlungen" zugesichert (s. NZZ, 16.3.2006).

"Ausgewogene" bilaterale Verträge?
Im Abstimmungskampf zu den Bilateralen haben insbesondere die Bundesräte Calmy-Rey und Deiss stets behauptet, diese hätten mit der Ost-Milliarde nichts zu tun, die Verträge seien "ausgewogen". Heute behauptet der Bundesrat das Gegenteil; die Milliarde sei wichtig für unseren Marktzutritt. Tatsache ist: Wir haben den Marktzutritt zu den EU-Oststaaten bereits, und wir können mit weiteren Staaten darüber jederzeit verhandeln. Zudem verzeichnen insbesondere die tschechische und die polnische Wirtschaft sehr gute Wachstumszahlen. Wollen wir unsere Konkurrenz zusätzlich fördern?

Die Schweiz wird mit dem revidierten Osthilfegesetz zwangsläufig unter Zahlungsdruck und gar unter Erpressungsdruck geraten. Das Volk wird künftig - ohne Referendumsmöglichkeit - ausgeschaltet. Das Gesetz ist ein finanzielles Fass ohne Boden. Ich empfehle Ihnen deshalb am 26. November 2006 ein klares Nein.


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