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Heimabgabe der Ordonnanzwaffe und der Taschenmunition

Dringliche Einfache Anfrage, 18. September 2006

Die Auseinandersetzung um die Abgabe der Ordonnanzwaffe samt der Taschenmunition an die dienstleistenden Armee-Angehörigen nimmt in letzter Zeit groteske Formen an. Bereits setzt sich eine Frauenzeitschrift mit einer an die Bundesversammlung und an den Bundesrat gerichteten Petition für die völlige "Entwaffnung des Schweizer Volkes" ein. Gleichzeitig hat gemäss einer Medienmitteilung der Universität Zürich eine Studiengruppe einen direkten Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und der Häufigkeit von Suiziden mit Schusswaffen nachzuweisen versucht.
Im weiteren ist mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen versucht worden, das "Sturmgewehr im Schrank" als tödliche Bedrohung für die Ehefrau/Familie zu diskreditieren. Und selbst Prof. Karl W. Haltiner, Soziologe an der Militärakademie der ETH, zweifelt in aller Öffentlichkeit (NZZ am Sonntag, 10.9.2006), ob der persönliche Besitz einer Ordonnanzwaffe gerechtfertigt sei.

Schliesslich hat sich die geradezu demagogische Hetze gegen die Abgabe der Ordonnanzwaffe an die Armee-Angehörigen auch eines tragischen Mordfalls bemächtigt, der sich kürzlich im Kanton Wallis zugetragen hat. Völlig unbegründet wird die Mordtat auf die Armeepistole im Besitz des Täters zurückgeführt. Dass die von langer Hand geplante Tat wohl auch mit einer andern Waffe geschehen wäre, wird kaum in Betracht gezogen.

Erfreulicherweise hat der Bundesrat in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse keinen Zweifel an seiner Entschlossenheit offengelassen, die Heimabgabe der Ordonnanzwaffe samt Munition beizubehalten.
In dieser langwierigen Auseinandersetzung, geprägt von persönlichen Überzeugungen und "Glaubensbekenntnissen", aber auch von taktisch-ideologischen Spielen, Behauptungen, Überzeichnungen, Unterstellungen und falschen Interpretationen, sind genaue Zahlen und Fakten von grosser Wichtigkeit. Zur objektiven Beurteilung der Gefährlichkeit von Ordonnanzwaffen samt Munition zuhause müssen seriöse statistische Untersuchungen zur Verfügung stehen, die auch zwischen Ordonnanz- und Schusswaffen unterscheiden.

Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat den behaupteten Zusammenhang zwischen der "Ordonnanzwaffe samt Munition zu Hause" einerseits und von Drohungen und Mordtaten in Familien oder von Suiziden anderseits?
2. Hat der Bundesrat Kenntnis von aussagekräftigen Untersuchungen neueren Datums, und wenn ja, ist er bereit, sie der Öffentlichkeit bekannt zu machen, sofern dies noch nicht geschehen ist? Zu welchen Resultaten kommen entsprechende Untersuchungen?
3. Erachtet es der Bundesrat als nötig, selbst solche Untersuchungen in Auftrag zu geben?
4. Hat der Bundesrat auch den Eindruck, dass jene Kreise, welche jetzt "nur" die Heimabgabe der Taschenmunition verbieten wollen, als nächsten Schritt auch die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus (bzw. in die Logistikbasis) verbannen und schliesslich das "Obligatorische" abschaffen wollen? Was wären die Konsequenzen, falls diese Taktik aufgehen sollte?
5. Das weltweit einzigartige Prinzip "Ordonnanzwaffe und Munition zu Hause", das Ausdruck für den unbedingten Willen unserer Milizarmee-Angehörigen ist, unser Land und Volk nötigenfalls zu schützen und zu verteidigen, und welches zugleich das uneingeschränkte Vertrauen des Staates in die Armee-Angehörigen ausdrückt und diese in die Verantwortung nimmt, erntet im Ausland immer wieder Respekt und Bewunderung. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Tatsache im eigenen Land zu wenig bekannt ist, und was tut er, um dieses Manko abzubauen?


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