Die Auseinandersetzung um die Abgabe der Ordonnanzwaffe samt der Taschenmunition
an die dienstleistenden Armee-Angehörigen nimmt in letzter Zeit groteske
Formen an. Bereits setzt sich eine Frauenzeitschrift mit einer an die
Bundesversammlung und an den Bundesrat gerichteten Petition für die
völlige "Entwaffnung des Schweizer Volkes" ein. Gleichzeitig
hat gemäss einer Medienmitteilung der Universität Zürich
eine Studiengruppe einen direkten Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit
von Schusswaffen und der Häufigkeit von Suiziden mit Schusswaffen
nachzuweisen versucht.
Im weiteren ist mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen versucht
worden, das "Sturmgewehr im Schrank" als tödliche Bedrohung
für die Ehefrau/Familie zu diskreditieren. Und selbst Prof. Karl
W. Haltiner, Soziologe an der Militärakademie der ETH, zweifelt in
aller Öffentlichkeit (NZZ am Sonntag, 10.9.2006), ob der persönliche
Besitz einer Ordonnanzwaffe gerechtfertigt sei.
Schliesslich hat sich die geradezu demagogische Hetze gegen die Abgabe
der Ordonnanzwaffe an die Armee-Angehörigen auch eines tragischen
Mordfalls bemächtigt, der sich kürzlich im Kanton Wallis zugetragen
hat. Völlig unbegründet wird die Mordtat auf die Armeepistole
im Besitz des Täters zurückgeführt. Dass die von langer
Hand geplante Tat wohl auch mit einer andern Waffe geschehen wäre,
wird kaum in Betracht gezogen.
Erfreulicherweise hat der Bundesrat in seinen Antworten auf parlamentarische
Vorstösse keinen Zweifel an seiner Entschlossenheit offengelassen,
die Heimabgabe der Ordonnanzwaffe samt Munition beizubehalten.
In dieser langwierigen Auseinandersetzung, geprägt von persönlichen
Überzeugungen und "Glaubensbekenntnissen", aber auch von
taktisch-ideologischen Spielen, Behauptungen, Überzeichnungen, Unterstellungen
und falschen Interpretationen, sind genaue Zahlen und Fakten von grosser
Wichtigkeit. Zur objektiven Beurteilung der Gefährlichkeit von Ordonnanzwaffen
samt Munition zuhause müssen seriöse statistische Untersuchungen
zur Verfügung stehen, die auch zwischen Ordonnanz- und Schusswaffen
unterscheiden.
Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat den behaupteten Zusammenhang zwischen
der "Ordonnanzwaffe samt Munition zu Hause" einerseits und
von Drohungen und Mordtaten in Familien oder von Suiziden anderseits?
2. Hat der Bundesrat Kenntnis von aussagekräftigen Untersuchungen
neueren Datums, und wenn ja, ist er bereit, sie der Öffentlichkeit
bekannt zu machen, sofern dies noch nicht geschehen ist? Zu welchen
Resultaten kommen entsprechende Untersuchungen?
3. Erachtet es der Bundesrat als nötig, selbst solche Untersuchungen
in Auftrag zu geben?
4. Hat der Bundesrat auch den Eindruck, dass jene Kreise, welche jetzt
"nur" die Heimabgabe der Taschenmunition verbieten wollen,
als nächsten Schritt auch die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus (bzw.
in die Logistikbasis) verbannen und schliesslich das "Obligatorische"
abschaffen wollen? Was wären die Konsequenzen, falls diese Taktik
aufgehen sollte?
5. Das weltweit einzigartige Prinzip "Ordonnanzwaffe und Munition
zu Hause", das Ausdruck für den unbedingten Willen unserer
Milizarmee-Angehörigen ist, unser Land und Volk nötigenfalls
zu schützen und zu verteidigen, und welches zugleich das uneingeschränkte
Vertrauen des Staates in die Armee-Angehörigen ausdrückt und
diese in die Verantwortung nimmt, erntet im Ausland immer wieder Respekt
und Bewunderung. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Tatsache
im eigenen Land zu wenig bekannt ist, und was tut er, um dieses Manko
abzubauen?
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