Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer
der AUNS, hat am 26. September 2006, unterstützt von 72 Mitunterzeichner,
die folgende Motion eingereicht:
Der Bundesrat wird beauftragt, einen ausformulierten Text für einen
neuen oder revidierten Verfassungsartikel vorzulegen, welcher die Substanz
und das besondere Wesen der integralen, immerwährenden, bewaffneten
Neutralität unseres Landes konkret zum Ausdruck bringt. Zudem wird
er beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie er die Neutralität schweizerischer
Prägung im Ausland erklärt und praktiziert.
Begründung
Die schweizerische Aussenpolitik ist zunehmend geprägt durch einen
teuren, ineffizienten, neutralitätswidrigen Aktivismus. Trotz der
eindrücklichen Erfolgsbilanz von über 200 Friedensjahren wird
die Neutralität bei den Eliten nicht geschätzt. Das ist wohl
kein Zufall, denn die Handhabung der Neutralität verlangt ein hohes
Mass an Kreativität, Standfestigkeit und Grundsatztreue. Viele Politiker,
Intellektuelle und Kulturschaffende leiden denn auch an der "Schicksalslosigkeit"
des neutralen Kleinstaates. Sie sehnen sich nach dem Dabeisein, nach dem
Grossräumigen, nach grossen Worten und pathetischen Gesten.
Vor allem die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für
auswärtige Angelegenheiten plädiert ungestüm für eine
so genannt "aktive Neutralität", welche unsere Neutralität
in Tat und Wahrheit schwächt und aushöhlt. Sie will sich auf
der Weltbühne in Szene setzen, mischt sich in fremde Angelegenheiten
und nimmt bei internationalen Konflikten "im Namen der Schweiz"
Partei. So forderte sie beispielsweise die Unabhängigkeit des Kosovo
und nahm einseitig Partei im aktuellen Nahostkonflikt. Sie macht damit
die schweizerische Neutralität unglaubwürdig und schadet den
Interessen unseres Landes.
Insbesondere seit dem Beitritt der Schweiz zur politischen UNO scheint
der Grundsatz "Dabei sein und gleich sein wie die andern ist wichtiger
als gewinnen" zum Leitprinzip der schweizerischen Aussenpolitik geworden
zu sein. Darum kommt es zum Konflikt mit dem jahrhundertealten Erfolgsmodell
der schweizerischen Neutralität, denn ein neutraler Staat darf dieses
"Dabeisein" nicht ins Zentrum der Aussenpolitik stellen. Freiheit
der Bürger sowie Weltoffenheit ohne Einbindung in internationale
Machtstrukturen ist das erfolgreiche Rezept unseres Kleinstaates.
Die integrale, immerwährende, bewaffnete Neutralität ist und
bleibt das modernste Schutz- und Selbstbehauptungsmittel für unseren
Kleinstaat und erfüllt einen doppelten Zweck: 1. Die integrale Neutralität
hindert die Regierenden, ihr Volk in Konflikte hineinzuziehen; sie schützt
den Kleinstaat vor Krieg und Terrorismus. 2. Die integrale Neutralität
verhindert, dass unser mehrsprachiges Land mit vier Kulturen wegen Parteinahmen
in internationalen Konflikten dauernden Zerreissproben ausgesetzt ist.
Die schweizerische Neutralität muss wieder umfassend (integral)
und glaubwürdig praktiziert werden mit den folgenden Leitplanken:
Nicht-Parteinahme und Nicht-Einmischung bei fremden Konflikten; Konzentration
auf humanitäre Aktionen und Gute Dienste; Friedensförderung
mit diplomatischen/zivilen Mitteln.
Die heutigen Verfassungsartikel 173 und 185 besagen lediglich, die Bundesversammlung
bzw. der Bundesrat "trifft Massnahmen zur Wahrung (...) der Neutralität
der Schweiz". Eine Verfassungsnorm, welche die Substanz der schweizerischen
Neutralität zum Ausdruck bringt, drängt sich deshalb auf.
72 Mitunterzeichnern
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