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    Nationalrat - Hans Fehr
Substanz der schweizerischen Neutralität als Verfassungsnorm

Motion, 26. September 2006

Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer der AUNS, hat am 26. September 2006, unterstützt von 72 Mitunterzeichner, die folgende Motion eingereicht:

Der Bundesrat wird beauftragt, einen ausformulierten Text für einen neuen oder revidierten Verfassungsartikel vorzulegen, welcher die Substanz und das besondere Wesen der integralen, immerwährenden, bewaffneten Neutralität unseres Landes konkret zum Ausdruck bringt. Zudem wird er beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie er die Neutralität schweizerischer Prägung im Ausland erklärt und praktiziert.

Begründung
Die schweizerische Aussenpolitik ist zunehmend geprägt durch einen teuren, ineffizienten, neutralitätswidrigen Aktivismus. Trotz der eindrücklichen Erfolgsbilanz von über 200 Friedensjahren wird die Neutralität bei den Eliten nicht geschätzt. Das ist wohl kein Zufall, denn die Handhabung der Neutralität verlangt ein hohes Mass an Kreativität, Standfestigkeit und Grundsatztreue. Viele Politiker, Intellektuelle und Kulturschaffende leiden denn auch an der "Schicksalslosigkeit" des neutralen Kleinstaates. Sie sehnen sich nach dem Dabeisein, nach dem Grossräumigen, nach grossen Worten und pathetischen Gesten.

Vor allem die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten plädiert ungestüm für eine so genannt "aktive Neutralität", welche unsere Neutralität in Tat und Wahrheit schwächt und aushöhlt. Sie will sich auf der Weltbühne in Szene setzen, mischt sich in fremde Angelegenheiten und nimmt bei internationalen Konflikten "im Namen der Schweiz" Partei. So forderte sie beispielsweise die Unabhängigkeit des Kosovo und nahm einseitig Partei im aktuellen Nahostkonflikt. Sie macht damit die schweizerische Neutralität unglaubwürdig und schadet den Interessen unseres Landes.

Insbesondere seit dem Beitritt der Schweiz zur politischen UNO scheint der Grundsatz "Dabei sein und gleich sein wie die andern ist wichtiger als gewinnen" zum Leitprinzip der schweizerischen Aussenpolitik geworden zu sein. Darum kommt es zum Konflikt mit dem jahrhundertealten Erfolgsmodell der schweizerischen Neutralität, denn ein neutraler Staat darf dieses "Dabeisein" nicht ins Zentrum der Aussenpolitik stellen. Freiheit der Bürger sowie Weltoffenheit ohne Einbindung in internationale Machtstrukturen ist das erfolgreiche Rezept unseres Kleinstaates.

Die integrale, immerwährende, bewaffnete Neutralität ist und bleibt das modernste Schutz- und Selbstbehauptungsmittel für unseren Kleinstaat und erfüllt einen doppelten Zweck: 1. Die integrale Neutralität hindert die Regierenden, ihr Volk in Konflikte hineinzuziehen; sie schützt den Kleinstaat vor Krieg und Terrorismus. 2. Die integrale Neutralität verhindert, dass unser mehrsprachiges Land mit vier Kulturen wegen Parteinahmen in internationalen Konflikten dauernden Zerreissproben ausgesetzt ist.

Die schweizerische Neutralität muss wieder umfassend (integral) und glaubwürdig praktiziert werden mit den folgenden Leitplanken: Nicht-Parteinahme und Nicht-Einmischung bei fremden Konflikten; Konzentration auf humanitäre Aktionen und Gute Dienste; Friedensförderung mit diplomatischen/zivilen Mitteln.
Die heutigen Verfassungsartikel 173 und 185 besagen lediglich, die Bundesversammlung bzw. der Bundesrat "trifft Massnahmen zur Wahrung (...) der Neutralität der Schweiz". Eine Verfassungsnorm, welche die Substanz der schweizerischen Neutralität zum Ausdruck bringt, drängt sich deshalb auf.

72 Mitunterzeichnern

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