Mit dem revidierten Osthilfegesetz gerät die Schweiz
zwangsläufig unter Zahlungsdruck und Erpressungsdruck von Seiten
der EU und der Oststaaten. Das Schweizer Volk wird bei künftigen
Zahlungen ausgeschaltet und entmachtet. Zudem beteiligen wir uns mit dieser
Vorlage erstmals an der EU-Regionalpolitik und geraten unter Druck, künftig
feste Beiträge in den Brüsseler Kohäsionsfonds einzuzahlen.
1. Um den raschen Abschluss der bilateralen Verträge voranzutreiben,
haben die Bundesräte Deiss und Calmy-Rey die Ost-Milliarde gegenüber
Brüssel im Mai 2004 quasi in letzter Minute zugesagt. Deiss sprach
von einem "Geschenk unter Freunden", von einer "Geste",
vergleichbar einem "Blumenstrauss".
Ebenso absurd ist die Aussage von Bundesrätin Calmy-Rey, die Abstimmung
vom 26. November sei "ein Test für unseren Willen, mit unseren
europäischen Nachbarn zusammenzuarbeiten"(NZZ, 20.9.06). Als
ob wir nicht schon seit jeher mit unseren Nachbarn und mit fast allen
Staaten der Welt zusammenarbeiten würden!
2. Beide Bundesräte haben im Vorfeld der bilateralen Abstimmungen
stets erklärt, die Milliardenzahlung habe mit den Bilateralen nichts
zu tun; die Verträge seien "ausgewogen". Heute behauptet
der Bundesrat das Gegenteil und malt den Teufel an die Wand: "Ohne
Milliarde keine weiteren Bilateralen". So wird das Volk angeschwindelt.
3. Mit dem revidierten Osthilfegesetz öffnen wir die Schleusen
für weitere Zahlungen bei künfti-gen Erweiterungen der EU.
Bereits werden zusätzliche Zahlungen von 350 Millionen Franken
für Rumänien und Bulgarien im Hinblick auf ihren EU-Beitritt
im Jahre 2007 gefordert. Andere Staaten - Kroatien, weitere Balkanstaaten,
die Türkei, die Ukraine etc. - werden folgen. Die Schweiz gerät
unter Zahlungs- und Erpressungsdruck. Und "Bern" wird zahlen.
4. Wir beteiligen uns erstmals - wenn auch indirekt - an der umstrittenen
EU-Regionalpolitik, nachdem sich der Bundesrat von Brüssel für
die Milliarde hat nötigen lassen. Wir werden unter massiven Druck
geraten, künftig regelmässig Zahlungen an den EU-Kohäsionsfonds
zu leisten, wie dies beispielsweise bei Norwegen der Fall ist.
5. Bei künftigen Zahlungen wird das Schweizer
Volk ausgeschaltet; es hat nichts mehr zu sagen. Ein Referendum ist
nicht mehr möglich.
Gemäss Artikel 1 des revidierten Osthilfegesetzes
"trifft (der Bund) Massnahmen, die geeignet sind, die Staaten Osteuropas
(...) beim Übergang zur Marktwirtschaft und deren sozialer Ausgestaltung
zu unterstützen".
Konsequenz: Mit dem revidierten Osthilfegesetz leistet die Schweiz
künftig - unter Ausschaltung des Volkes - unbegrenzte Zahlungen
an die ehemals kommunistischen Länder Osteuropas, an die Staaten
der erweiterten EU und an die Gemeinschaft unabhängiger Staaten
(GUS). Bei den GUS-Staaten handelt es sich bekanntlich um Armenien,
Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Russland,
Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weissrussland.
Bisher haben wir an die GUS-Staaten bereits namhafte Osthilfe bezahlt.
Es ist nicht einzusehen, warum künftig dafür keine Referendumsmöglichkeit
mehr bestehen soll!
Wir würden zum "gerupften Huhn" und zur Milchkuh der
EU und der Oststaaten degradiert.