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Ostmilliarden zahlen und schweigen?

Artikel, 19. Oktober 2006

Mit dem revidierten Osthilfegesetz gerät die Schweiz zwangsläufig unter Zahlungsdruck und Erpressungsdruck von Seiten der EU und der Oststaaten. Das Schweizer Volk wird bei künftigen Zahlungen ausgeschaltet und entmachtet. Zudem beteiligen wir uns mit dieser Vorlage erstmals an der EU-Regionalpolitik und geraten unter Druck, künftig feste Beiträge in den Brüsseler Kohäsionsfonds einzuzahlen.

Revidiertes Osthilfegesetz: ein Drama in fünf Akten

1. Um den raschen Abschluss der bilateralen Verträge voranzutreiben, haben die Bundesräte Deiss und Calmy-Rey die Ost-Milliarde gegenüber Brüssel im Mai 2004 quasi in letzter Minute zugesagt. Deiss sprach von einem "Geschenk unter Freunden", von einer "Geste", vergleichbar einem "Blumenstrauss".
Ebenso absurd ist die Aussage von Bundesrätin Calmy-Rey, die Abstimmung vom 26. November sei "ein Test für unseren Willen, mit unseren europäischen Nachbarn zusammenzuarbeiten"(NZZ, 20.9.06). Als ob wir nicht schon seit jeher mit unseren Nachbarn und mit fast allen Staaten der Welt zusammenarbeiten würden!

2. Beide Bundesräte haben im Vorfeld der bilateralen Abstimmungen stets erklärt, die Milliardenzahlung habe mit den Bilateralen nichts zu tun; die Verträge seien "ausgewogen". Heute behauptet der Bundesrat das Gegenteil und malt den Teufel an die Wand: "Ohne Milliarde keine weiteren Bilateralen". So wird das Volk angeschwindelt.

3. Mit dem revidierten Osthilfegesetz öffnen wir die Schleusen für weitere Zahlungen bei künfti-gen Erweiterungen der EU. Bereits werden zusätzliche Zahlungen von 350 Millionen Franken für Rumänien und Bulgarien im Hinblick auf ihren EU-Beitritt im Jahre 2007 gefordert. Andere Staaten - Kroatien, weitere Balkanstaaten, die Türkei, die Ukraine etc. - werden folgen. Die Schweiz gerät unter Zahlungs- und Erpressungsdruck. Und "Bern" wird zahlen.

4. Wir beteiligen uns erstmals - wenn auch indirekt - an der umstrittenen EU-Regionalpolitik, nachdem sich der Bundesrat von Brüssel für die Milliarde hat nötigen lassen. Wir werden unter massiven Druck geraten, künftig regelmässig Zahlungen an den EU-Kohäsionsfonds zu leisten, wie dies beispielsweise bei Norwegen der Fall ist.

5. Bei künftigen Zahlungen wird das Schweizer Volk ausgeschaltet; es hat nichts mehr zu sagen. Ein Referendum ist nicht mehr möglich.
Gemäss Artikel 1 des revidierten Osthilfegesetzes "trifft (der Bund) Massnahmen, die geeignet sind, die Staaten Osteuropas (...) beim Übergang zur Marktwirtschaft und deren sozialer Ausgestaltung zu unterstützen".

Konsequenz: Mit dem revidierten Osthilfegesetz leistet die Schweiz künftig - unter Ausschaltung des Volkes - unbegrenzte Zahlungen an die ehemals kommunistischen Länder Osteuropas, an die Staaten der erweiterten EU und an die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). Bei den GUS-Staaten handelt es sich bekanntlich um Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weissrussland. Bisher haben wir an die GUS-Staaten bereits namhafte Osthilfe bezahlt. Es ist nicht einzusehen, warum künftig dafür keine Referendumsmöglichkeit mehr bestehen soll!
Wir würden zum "gerupften Huhn" und zur Milchkuh der EU und der Oststaaten degradiert.

Eigenständiger bilateraler Weg statt Anpassertum
Entgegen den Behauptungen der Befürworter geht es am 26. November nicht um die Bilateralen und den Marktzutritt im Osten; letzteren haben wir bereits. Auch die bisherige Osthilfe wird bei einem Nein nicht angetastet. Nach dem Nein des Volkes zum Osthilfegesetz am 26. November setzen wir den bilateralen Weg fort - ohne Liebedienerei und Milliardengeschenke!

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