In der Publikation "SUISSEUROPE" (Edition I/ Januar 2007) des
Integrationsbüros, für welches die beiden Bundesrätinnen
Leuthard und Calmy-Rey verantwortlich sind, hat Botschafter Dr. Michael
Reiterer, seit kurzem EU-Botschafter in der Schweiz, ei-nen Artikel publizieren
können. Darin äussert sich der Vertreter der EU-Kommission unter
anderem zu innenpolitischen Vorgängen in der Schweiz und masst sich
an, dem Schweizer Volk Noten zu erteilen. So attestiert er dem Schweizer
Volk "Reife" und die Fähigkeit "hinter populistische
Ansätze zu schauen" und das "grössere Bild zu sehen
und Zusammenhänge zu verstehen" - weil es den EU-Ostmilliarden
zuge-stimmt hat! Eine Ablehnung der Vorlage (fast die Hälfte der
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben Nein gestimmt) wäre
also offenbar ein Zeichen der Unreife, des Populismus, der Kleinkariertheit
und des Unverständnisses für Zusammenhänge ge-wesen. Herr
Reiterer versteigt sich zudem zur Aussage, die Schweiz und die EU müssten
immer wieder ihren Sinn suchen - als ob die Schweiz als gewachsene Eid-Genossenschaft
mit ihrer über 700 jährigen Geschichte auf ähnlich wackligen
Beinen stünde wie die intellektuelle, orientierungslose Fehlkonstruktion
EU. In einem Inter-view hat Herr Reiterer zudem gesagt, die Schweiz sei
"de facto" bereits EU-Mitglied.
Ich bitte den Bundesrat deshalb um die präzise Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Welche Rechtsgrundlage erlaubt es dem Bundesrat, Steuergelder für
die Verbrei-tung der Ansichten von EU-Funktionären einzusetzen?
2. Erachtet es der Bundesrat auch als inakzeptable Einmischung in die
inneren Angelegenheiten der Schweiz, wenn sich ein ausländischer
Diplomat anmasst, ein öffentliches Urteil über einen Abstimmungsentscheid
des Schweizer Volkes zu fällen?
3. Hat der Bundesrat aufgrund der geschilderten Vorkommnisse interveniert,
oder wird er es noch tun? Wenn ja, in welcher Weise?
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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