Kinder und Jugendliche wollen, vorab in
der Pubertät, die Grenzen "austesten" und erfahren. Dazu
braucht es glaubwürdige Sanktionen beim Überschreiten dieser Grenzen.
Eine spezielle Herausforderung sind schlecht integrierte ausländische
Jugendliche aus Kulturen, in welchen die Gewaltanwendung zur Tagesordnung
gehört.
Der Grundsatz lautet: Auf Verstösse gegen unsere Regeln, braucht
es eine spürbare und rasche Antwort in Form einer Sanktion. Das neue
Jugendstrafgesetz erfüllt diese Anforderungen nicht. Insbesondere
Art. 2, der bei jugendlichen Straftätern "die Lebens- und Familienverhältnisse"
sowie die "Entwicklung der Persönlichkeit" besonders berücksichtigt,
ist ein schwacher Trost für die Opfer von minderjährigen Vergewaltigern
und Schlägern. Bei schweren Gewaltdelikten darf heute nicht mehr
allein das Alter massgebend sein, sondern es muss auch die Schwere der
Tat berücksichtig werden.
Jugendstrafrecht verschärfen
Es ist deshalb unmissverständlich zu fordern: Der Schutz der Opfer
(u.a. auch minderjähriger Opfer) und der Gesellschaft vor minderjährigen
Straftätern muss wieder höchste Priorität haben (Art. 2
JStG, Grundsätze).
Der Richter soll bei besonders schweren Delikten die Möglichkeit
haben, das Erwachsenenstrafrecht bereits ab dem vollendeten 16. Altersjahr
und nicht erst ab dem 18. Altersjahr anzuwenden (Art. 3 JStG, Persönlicher
Geltungsbereich).
Die mögliche Dauer der persönlichen Leistung von jugendlichen
Straftätern muss deutlich erhöht werden. Zehn Tage gemeinnützige
Arbeit als Obergrenze sind viel zu wenig (Art. 23 JStG).
Mit Vollendung des 14. Altersjahres (anstatt des 16.) soll ein Freiheitsentzug
von bis zu vier Jahren möglich sein. Diese Altersgrenzen werden den
wahren Verhältnissen von heute gerecht (Art. 25 JStG).
Die Umwandlung einer Freiheitsstrafe in persönliche Leistung auf
Gesuch des Jugendlichen muss aus Gründen der Prävention ersatzlos
gestrichen werden (Art. 26 JStG).
Die Voraussetzungen für bedingte Entlassung, Probezeiten und Bewährung
müssen verschärft werden. Gerichte und Behörden sind zudem
zu verpflichten, Strafurteile bei jugendlichen Gewalttätern innerhalb
einer kurz bemessenen Zeit auszusprechen und zu vollziehen, um den nötigen
Lerneffekt zu erhalten (Art. 27 bis 31 JStG).
Bei in der Schweiz lebenden gewalttätigen jungen Ausländern
müssen die Behörden alle technischen Möglichkeiten zur
Verfügung haben und wahrnehmen können, um das Alter zu bestimmen,
falls der konkrete Verdacht besteht, dass sich der junge Ausländer
durch falsche Altersangabe eine mildere Strafe zu erschleichen versucht.
Auch im Bereich des Strafgesetzbuches (StGB), welches per 1. Januar 2007
revidiert in Kraft getreten ist, bestehen zahlreiche Mängel, welche
indirekt auch für das Thema Jugendgewalt relevant sind. Die SVP hat
eine parteiinterne Arbeitsgruppe mit ausgewiesenen Experten eingesetzt,
welche diesen Herbst konkrete Änderungsvorschläge für das
StGB präsentieren wird.
Verantwortung der Eltern im Zivilrecht stärken
Die Eltern haben die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder zu
tragen. Art. 333 des ZGB muss deshalb grundlegend geändert werden,
dass Eltern in jedem Falle für verursachte Schäden ihrer unmündigen
Kinder verantwortlich sind. Gerade das unbedingte Geradestehen für
die Verfehlungen der Zöglinge dürfte die Erziehungsverantwortung
der Eltern verstärken und die familieninterne Aufsicht verbessern.
Integration statt Einbürgerung und Ausschaffung bei
Vergehen
Es soll nur eingebürgert werden, wer in der Gemeinde integriert
ist. Hierüber entscheiden die entsprechenden Gemeindeorgane definitiv.
Ausserdem soll nur eingebürgert werden, wer zuvor während sieben
Jahren über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung verfügt.
Ausserdem wird mit der Ausschaffungsinitiative sichergestellt, dass, wer
in schwerwiegender Weise gegen unsere Rechtsordnung verstösst, das
Land verlassen muss.
Zwingende Beherrschung einer Landessprache
Bei ungenügenden Sprachkenntnissen wird nicht nur die Integration
in das Land, sondern auch in den Arbeitsmarkt massiv erschwert. Dies zeigt
sich bei der Lehrstellensuche, wo Ausländerkinder überproportional
Mühe haben und als Folge mangelnder Sprachkenntnisse oftmals in den
Sozialwerken landen. Die SVP fordert daher, dass fremdsprachige Kinder
zunächst die Sprache erlernen müssen und erst nach einem erfolgreichen
Sprachtest in die Regelklasse zugelassen werden. Auch die Eltern sollen
die Landessprache erlernen.
Ordnung und Disziplin an Schulen durchsetzen
Damit die Schule ihren Auftrag (Bildung, Vermittlung der Grundkenntnisse,
Voraussetzungen schaffen für die Berufs- und Arbeitswelt) erfüllen
kann, muss eine klare Ordnung durchgesetzt werden. Leistung muss gefördert
und der Lehrplan auf die Berufsbedürfnisse ausgerichtet werden. Für
fremdsprachliche Jugendliche ist die Beherrschung einer Landessprache
zwingend. Ebenfalls ist die Position der Lehrerinnen und Lehrer zu stärken.
Lehrer und Schul-, und andere Behörden (Jugendanwaltschaft etc.)
brauchen wirksame Sanktionsmöglichkeiten - von disziplinarischen
Massnahmen über Geldstrafen bis zu Einweisungen für renitente
Jugendliche in Erziehungsanstalten.
- Die Schulordnung gilt für das gesamte Schulareal. Für Personen,
welche nicht der Schule angehören, ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände
verboten.
- Strikte Absenzenkontrollen sind wieder einzuführen. Fernbleiben
vom Unterricht ohne ersichtlichen Grund soll mit Bussen und Arbeitsstrafe
geahndet werden.
- Mitwirkungspflicht und Erziehungsverantwortung der Eltern: Die Eltern
sind per Vertrag zu verpflichten, ihren Beitrag zu einem geordneten Schulbetrieb
zu leisten. Dazu gehören obligatorische Besuche von Elternabenden.
- Jugendliche, welche den Unterricht wiederholt in massiver Weise stören,
sind nach dem Scheitern disziplinarischer Massnahmen in Erziehungsanstalten
einzuweisen.
Leistung fördern statt verhindern
Leistung muss wieder etwas zählen und bewertet werden. Die Schüler
sollen ihre Stärken und Schwächen kennen. Leistung muss messbar
sein. Eine Bewertung in Worten bietet zu viel Interpretationsspielraum
und dient weder Schülern noch Lehrern noch Lehrmeistern. Deshalb
sind die Schulnoten in der Grundstufe (ab dem 2. Schuljahr) wieder einzuführen.
Konzentration des Lehrplans auf Berufserfordernisse
Schlechte Testergebnisse bei internationalen Vergleichen wie PISA sind
die Quittung für die 68er Laissez-faire-Politik und viele schlecht
bis nicht integrierte ausländische Schüler. Zudem wird der Schule
wird heute alles "angehängt" - als Quittung kommen die
Basisfächer Sprache und Rechnen zu kurz. Immer mehr Lehrmeister kritisieren
das ungenügende Niveau von Schulabgängern. Insbesondere für
fremdsprachige Kinder macht das Pirouettenüben keinen Sinn, wenn
sie nicht einmal die Grundschritte beherrschen. Im Lehrplan sind die Basisfächer
Sprache und Mathematik stärker zu gewichten.
Arbeit fördern, Sozialkarrieren verhindern
Eine Lehrstelle ist ein Privileg. Jugendliche haben sich an die Betriebsordnungen
zu halten und ihre Aufgaben auszuführen. Bei Weigerung muss eine
Kürzung des Lehrlingslohns möglich sein. Ausserdem gilt es die
Sozialversicherungen (ALV, IV, Familienzulagen) für Jugendliche so
auszugestalten, dass mehr Anreize für eine Arbeit als für Sozialleistungs-Bezug
bestehen.
Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS
|