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Masseneinbürgerungen stoppen!
Kurzartikel/Leserbrief von Nationalrat Hans Fehr, 29.4.2008


Die Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ sorgt dafür, dass unser Bürgerrecht, das mit weltweit einzigartigen Volksrechten verbunden ist, nicht wie ein Massenartikel verschleudert wird. Über Einbürgerungen soll wieder definitiv auf Gemeindeebene entschieden werden, wie dies bis Mitte 2003 der Fall war.

Im Jahre 1990 wurden in unserem Land 6183 Ausländer eingebürgert; derzeit sind es gegen 50'000 pro Jahr. Von den Eingebürgerten stammen rund 50% aus Ex-Jugoslawien und der Türkei. Von 1990 bis 2007 wurde der Schweizer Pass an über 450'000 Ausländer abgegeben. Dies entspricht der gesamten Einwohnerzahl von Bern, Basel, St. Gallen, Luzern und Neuenburg.

Diese inflationären Einbürgerungszahlen sind massgeblich auf einen Bundesgerichtsentscheid vom Juli 2003 zurückzuführen: Das Richtergremium hat damals eigenmächtig entschieden, abgewiesene Gesuche müssten begründet werden. Jeder Gesuchsteller hat somit auch ein Rekursrecht und kann den Richter anrufen. Die Verleihung des Bürgerrechts – während 150 Jahren eine urdemokratische politische Entscheidung der Stimmbürger, die keiner Begründung bedarf – wurde damit zu einem Verwaltungsakt degradiert. Das ist umso unverständlicher als die Schweiz, gemessen an der Gesamtbevölkerung, europaweit am meisten Ausländer einbürgert.
Der Bundesgerichtsentscheid bewirkt, dass die Einbürgerungsinstanzen Gesuche im Zweifelsfall gutheissen. Sie riskieren sonst einen Rechtsstreit mit der Folge, dass die Rekursinstanz ihren Entscheid umstossen kann. Das führt dazu, dass auch schlecht integrierte, sozialhilfeabhängige oder gar straffällige Ausländer eingebürgert werden. So geht die Taktik der Linken und der übrigen Multikulti-Apostel auf: Mit Masseneinbürgerungen wollen sie den hohen Ausländeranteil und die weit überdurchschnittliche Ausländerkriminalität statistisch senken und beschönigen.

Die Einbürgerungsinitiative stellt den bewährten Zustand vor dem Bundesgerichtsentscheid wieder her, indem sie die Verfassung wie folgt ergänzt: „Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist endgültig.“

Damit ist klar: Der Einbürgerungsentscheid ist wieder ein demokratischer Entscheid und kein Verwaltungsakt; Masseneinbürgerungen werden gestoppt. Zweitens: Die Bürger jeder Gemeinde legen fest, ob der Gemeinderat, eine gewählte Kommission, das Gemeindeparlament, die Gemeindeversammlung oder die Stimmbürger an der Urne definitiv über die Einbürgerungen entscheiden.

Die gegnerischen Behauptungen, wonach die Initiative gegen Menschenrechte verstosse, ist absurd. Zudem ist der Gegenvorschlag des Parlaments, der anstelle der Initiative zum Tragen käme, eine Bauerfängerei: Man tut so, als wäre die Einbürgerung ein politischer Entscheid, hält aber an der Begründungspflicht und am Rekursrecht fest.

Mit Ihrem Ja zur Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ am 1. Juni 2008 korrigieren Sie einen folgenschweren Bundesgerichtsentscheid. Und Sie sorgen dafür, dass das Schweizer Volk auch bei Einbürgerungen wieder das letzte Wort hat.

Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS


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