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Brüssel stoppt Finanzhilfen – die Schweiz zahlt weiter
Kurzartikel / Leserbrief, 31. Juli 2008


Kürzlich ist bekannt geworden, dass die EU-Kommission 500 Millionen Euro Finanzhilfen für das Neumitglied Bulgarien blockiert, weil laut Kommission „der Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen nicht vorwärts kommt“. Rumänien kommt vorläufig mit einer Verwarnung davon. Der Kommissionsbericht spricht von „gravierenden Problemen“ bei der Handhabung der öffentlichen Auftragsvergabe aus EU-Mitteln sowie von „Korruption auf hoher Ebene“ und „organisierter Kriminalität“.
Noch nie hat die EU-Kommission ein derart vernichtendes Urteil gefällt. Gefordert werden „glaubwürdige Korrekturmassnahmen sowie eine tiefgreifende Strukturreform“. Denn schliesslich gehe es hier um Steuergelder.

In der Schweiz ist man offensichtlich noch nicht so weit. Millionen und Milliarden sogenannter Kohäsionszahlungen werden ohne Gegenleistungen an die neuen EU-Staaten verschenkt. Die erste Milliarde ist bis 2012 in Form von „Projektbeiträgen“ zu leisten. Bereits unterstützt mit 190’000 Franken wurde bisher im April 2008 ein Begegnungszentrum in Nikosia (Zypern); diese „Kaffeestube“ zwecks besserer Verständigung zwischen Griechen und Türken entspricht aber wohl kaum den Projektvorstellungen der meisten Schweizer Steuerzahler.

Im Gegensatz zum Zahlungsstopp aus Brüssel hat der Bundesrat bereits weitere 257 Millionen Franken an Kohäsionszahlungen für Rumänien und Bulgarien zugesagt. Formell wird zwar darüber noch „verhandelt“. Das ist aber eine Farce, denn die EU wird auch dafür keine konkreten Gegenleistungen erbringen. Und ohne Zweifel wird das Schweizer Parlament diesen horrenden Betrag absegnen, ohne klare Bedingungen zu stellen, geschweige denn, solche durchzusetzen. Die EU-Turbos im Bundesrat und im Parlament sind zu allem bereit, um Brüssel „günstig“ zu stimmen. Und bereits fordern EU-Parlamentarier in arrogantem Ton, es sei an der Zeit, über zusätzliche Zahlungen zu verhandeln. Die Mitte-Links-Koalition in Bern wird auch dafür ein offenes Ohr und vor allem einen offenen Geldbeutel – zu Lasten der Steuerzahler – haben.

Es ist höchste Zeit, diese Geldverschleuderung zu stoppen:

1. Die 257 Millionen für Rumänien/Bulgarien sind dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sowie an klare Bedingungen und Gegenleistungen zu knüpfen. Sie sind keinesfalls zu leisten, bevor Brüssel die „Blockade“ gegenüber Bulgarien aufgehoben hat.
2. Die am 26. November 2006 trotz des massiven Widerstandes von SVP und AUNS beschlossene Ostmilliarde ist an strenge Auflagen zu binden – und diese sind ohne Abstriche durchzusetzen.
3. Weitere „Kohäsionszahlungen“ und Forderungen sind generell dem obligatorischen Referendum zu unterstellen und an konkrete Gegenleistungen zu knüpfen.

Die arroganten Forderungen von Seiten der EU einerseits und das devote, musterschülerhafte Nachgeben in Bundesbern anderseits zeigen, dass die AUNS-Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“, die auch hohe Auslandzahlungen dem obligatorischen Referendum unterstellt, von höchster Dringlichkeit ist.


Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS


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