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    Nationalrat - Hans Fehr
Totengräberei an der direkten Demokratie
Kurzartikel / Leserbrief, 26. August 2008


Mit 10:10 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten (CVP!) hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) kürzlich einer Parlamentarischen Initiative Vischer (Grüne/ZH) zugestimmt, welche unsere direkte Demokratie und die Volksrechte entscheidend schwächt und sie in ihrer Substanz gefährdet. Es liegt nun an der Staatspolitischen Kommission des Ständerates und nötigenfalls am Parlament oder am Souverän, diese Totengräberei an der direkten Demokratie zu stoppen.

Die Initiative verlangt, dass die Kriterien für die Ungültigerklärung von Volksinitiativen stark ausgeweitet werden und dass das Bundesgericht letztlich über die Gültigkeit entscheiden kann. Nicht der Bürger sondern der Richter soll also auch in diesem zentralen Bereich das letzte Wort haben.

Bis heute kann eine Volksinitiative nur dann als ungültig erklärt werden, wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzt – also insbesondere das Folterverbot, das Verbot der Sklaverei, das Verbot von Völkermord oder das Aggressionsverbot. In allen andern Fällen ist eine Volksinitiative zulässig, denn das Volk und die Kantone sollen in unserem Lande entscheiden, was gemäss Verfassung gilt und was nicht.

Mit der Parlamentarischen Initiative betreffend „Gültigkeit von Volksinitiativen“ würde die Bundesverfassung derart geändert, dass Volksinitiativen auch dann ungültig sind, wenn sie gegen den Grundrechtsschutz und gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechts verstossen. Diese Unschärfe-Kriterien öffnen der Ungültigerklärung Tür und Tor. Einmal mehr wird sogenanntes Völkerrecht, das kaum demokratisch legitimiert ist, sondern weitgehend von Funktionären, Richtern und Juristen gemacht wird, über unser Landesrecht gestellt – ein Prozess, der von links-grüner Seite, und zum Teil auch von so genannt bürgerlichen Politikern systematisch vorangetrieben wird.
Dass auch führende Staatsrechtler davor warnen, die Ausweitung der Ungültigkeitskriterien würde die Volksrechte drastisch einschränken und zudem viel mehr Probleme schaffen als die gegenwärtige Regelung, lässt die Befürworter kalt. Denn für sie wird eine weitere zentrale Hürde in Richtung EU-Beitritt und in Richtung eines kopflosen Internationalismus’ abgebaut.

Dass diese Kreise ein gestörtes Verhältnis zu den einzigartigen Schweizer Volksrechten und Besonderheiten haben, haben sie kürzlich wieder mit dem Demokratie verachtenden „Paketmanöver“ zur Personenfreizügigkeit gezeigt, mit dem das Referendumsrecht faktisch ausgeschaltet wird. Mit dem Angriff auf die Volksinitiative gehen sie noch eine Stufe weiter: Sie betätigen sich letztlich als Totengräber unserer direkten Demokratie, betreiben den Ausverkauf der Schweiz und zerstören damit die Grundlage der Erfolgsgeschichte Schweiz.


Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS


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