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Widerstand oder Anpassertum?
Artikel, 1.09.2009


Bundesbern, 20. August 2009. Medien und Politiker jubeln: „Befreiungsschlag im Steuerstreit mit den USA“, „Rechtsstaat und Souveränität verteidigt“. Etwas anders tönt es aus den USA: „Schweizer Bankgeheimnis geknackt“.

Beim „UBS-Vergleich“ mit den USA gibt es für uns wenig Grund zur Euphorie. Schon im Februar 2009 – nach der ersten Angriffswelle aus den USA – hat der Bundesrat der US-Steuerbehörde über 250 Kundendaten ausgeliefert. Jetzt sind es rund 4500 Dossiers. Der Bundesrat hat kapituliert: Das Abkommen besagt, dass Rechts- und Amtshilfe nicht nur bei einem konkreten Verdacht auf Steuerbetrug geleistet wird, sondern bei „tax fraude and the like“, also bei „Steuerbetrug und dergleichen“. Somit werden 4500 Dossierinhaber als potentielle Betrüger und Kriminelle behandelt. Dennoch behauptet der Bundesrat, Rechtsstaat und Souveränität blieben gewahrt.

In Tat und Wahrheit ist der hochgejubelte „Vergleich“ mehr als fragwürdig. Die Schweiz höhlt ihr Bankkundengeheimnis (das nicht die Bank, sondern das Eigentum des Kunden und dessen Privatsphäre schützen soll) weitgehend aus. Der Bundesrat bricht unser bislang ehernes Prinzip der doppelten Strafbarkeit auf – das Prinzip, wonach Rechtshilfe nur für Vergehen geleistet wird, die in beiden betroffenen Staaten strafbar sind. Die Folge ist ein grosser Vertrauensverlust gegenüber unserem Bankenplatz. Und es ist absehbar: Heute sind ausländische Bankkunden betroffen – morgen werden es auch Schweizer sein. Und wenn das Beispiel UBS Schule macht (siehe Frankreich), kommen weitere Schweizer Banken unter Druck. Zu Recht sagt Privatbankier Hummler, dass „Kunden verseckelt“ würden.

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Bern/Tripolis, 20. August 2009. Weil Aussenministerin Calmy-Rey versagt hat (und ein Jahr lang erfolglos versucht hat, sich mit der Geiselbefreiung in Libyen in Szene zu setzen), will Bundespräsident Merz den Fall auf seine Weise lösen. So einfach geht das aber mit Herrn Gadaffi nicht. Ich hoffe für die Geiseln, aber auch für Hans-Rudolf Merz, dass sich die unsägliche Angelegenheit beim Erscheinen dieser Zeilen bereits zum Guten gewendet hat oder rasch zum Guten wenden wird. Wenn schon Kriecherei und Anpassertum, dann wenigstens mit Erfolg!
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70 Jahre nach der Generalmobilmachung vom 2. September 1939 finden verschiedene Gedenkanlässe statt. Man will den hunderttausenden von Wehrmännern und Frauen, die in gefahrvoller Zeit gewaltige Opfer für die Freiheit und die Unabhängigkeit unseres Landes erbracht haben, den gebührenden Dank und Respekt bezeugen. Aber „kritische“ Historiker und andere Besserwisser verurteilen heute aus der warmen Stube heraus die Verantwortlichen jener Zeit, die angeblich fast alles falsch gemacht haben. Das Réduit, das General Guisan nach dem Fall Frankreichs befohlen hat, wird als „Demutsgeste“ gegenüber den Nazis disqualifiziert. Die Besserwisser übersehen, dass es den damals Verantwortlichen gelungen ist, das Schweizer Volk und rund 300'000 Internierte und Flüchtlinge vor Krieg, Zerstörung, Tod, Hunger und Elend zu bewahren und dass die unerschütterliche Wehrbereitschaft von entscheidender Bedeutung war. Widerstand – das war damals, in fast auswegloser Situation, die mutige und erfolgreiche Losung.

Auch heute, unter andern Umständen, ist Widerstand angesagt gegen ausländischen Erpressungsdruck und gegen Anpassungswillige im eigenen Land – und letztlich gegen den Ausverkauf der Schweiz. Noch ist es nicht zu spät, aber es ist kurz vor Zwölf.

Nationalrat Hans Fehr, SVP, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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