Nationalrat Hans Fehr Bundeshaus in Bern
Home Portrait Schwerpunkte Aktuell Agenda Meine Frage Kontakt Archiv
 
 
 
 
    Nationalrat - Hans Fehr
Mehr Kriminalität. Mehr fremdes Recht. Mehr EU. Weniger Schweiz.
Schengen muss gekündigt werden!
Artikel, 4. Mai 2010 (Referat an der GV der SVP Schweiz, 1. Mai 2010, Näfels)


1. Die Schengen/Dublin-Versprechungen

Im Abstimmungsbüchlein vom 5. Juni 2005 hat der Bundesrat zur „Assoziierung“ an Schengen und an Dublin  das Blaue vom Himmel versprochen:
Schengen ist im Interesse der Schweiz, bringt flüssigen Grenzverkehr, mehr Sicherheit, keinen Abbau von Zollanlagen (das stimmt, man lässt sie zum Teil einfach verfallen!), die Kontrollen an der Aussengrenze werden verschärft; Wirtschaft und Tourismus profitieren; es gibt beträchtliche finanzielle Einsparungen im Asylbereich; Souveränität und direkte Demokratie bleiben gewahrt; Schengen hat keinen Zusammenhang mit dem EU-Beitritt; das Bankgeheimnis bei den direkten Steuern ist vertraglich abgesichert; die Schweiz wird Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts, die das Bankgeheimnis betreffen, nicht übernehmen; die Mitsprache der Schweiz bei Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts ist gewährleistet; die Minderaufwendungen wegen Dublin sind wesentlich grösser als die jährlichen Kosten von 7,4 Millionen für Schengen und Dublin.

2. Die Schengen-Realität

Schengen ist ein Raum der Unsicherheit

Mit Schengen wurde ein „grenzenloses Europa“ im Sinne des Schengener Evangeliums geschaffen, das da heisst: „Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden. Den zuständigen Grenzbehörden ist es damit verwehrt, überhaupt noch Binnengrenzkontrollen vorzunehmen. Mit der Befreiung der Grenzkontrollen entfällt die Verpflichtung, aufgrund des Überschreitens der Binnengrenzen ein gültiges Grenzübertrittsdokument vorzuzeigen oder vorzulegen“.
Diese Bestimmungen haben in der Tat ein „grenzenloses Europa“ gebracht – grenzenlos insbesondere auch für Illegale und Kriminelle.

Schengen ist zum Unsicherheitsraum geworden. Und im Verbund mit der Personenfreizügigkeit und mit dem derzeitigen Laissez-faire im Asylbereich hat Schengen zu einer unkontrollierten Zuwanderung mit gravierenden Folgen geführt.

Schengen zerstört unsere Souveränität

Mit Schengen hat sich die Schweiz fremdem Recht (dem bereits bestehenden Schengenrecht, dem „acquis communautaire“) im Umfang von über 500 Seiten unterworfen.
Noch viel gravierender ist: Wir haben mit Schengen die Katze im Sack gekauft. Denn unter dem schönfärberischen Begriff „Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands“ müssen wir konstant Anpassungen ans „dynamische“ Schengenrecht, also neues fremdes Recht, übernehmen, und zwar ohne Mitentscheidungsrecht. Gegenwärtig behandelt der Bundesrat Weiterentwicklung Nr. 106, etliche sind in der Pipeline. Dabei stellen sich die politischen Instanzen bei diese neuen fremden Gesetze gar nicht die Frage, ob sie im Interesse der Schweiz sind – was von Schengen kommt, muss abgesegnet und angenommen werden. Mit Schengen wurde die Schweiz zur Befehlsempfängerin Brüssels degradiert.

Die zwingende Übernahme der nächsten 100 „Weiterentwicklungen des Schengen Besitzstandes“ (die man in Bundesbern eifrig beklatschen wird), ist eine Frage der Zeit. Das bringt für unser Land einen immer grösseren Souveränitätsverlust.

Kostenexplosion statt „Minderaufwendungen“
Der jährliche Kostenbeitrag der Schweiz für den Schengen-Aussenfonds beträgt statt den 7,4 Millionen Franken (die im Abstimmungsbüchlein genannt wurden) rund 50 Millionen Franken, wenn man eine Vollkostenrechnung macht. Überdies müssen wir ein neues Verwaltungs- und Kontrollsystem aufbauen, bestehend aus einer „zuständigen“ Behörde, einer „Bescheinigungsbehörde“ und einer „Prüfungsstelle“. Dazu kommen die Anpassungen für die Schengen-Informatik von rund 150 Millionen Franken zu Beginn des Schengener Informationsprojektes. Anstatt zu den vor der Abstimmung versprochenen „Minderaufwendungen“ führt Schengen zu einer wahren Kostenexplosion. So teuer und so perfekt war Selbstentmündigung wohl noch nie!

Fazit der Erfahrungen mit Schengen: Wir haben immer weniger zu sagen und immer mehr zu zahlen.

 3. Konkrete Beispiele der traurigen Schengen-Bilanz

  • Löcherige Aussengrenze: Die angeblich sichere Schengen-Aussengrenze ist löcherig wie ein Emmentaler Käse. Namentlich die südliche Aussengrenze ist laut der EU-Kommission praktisch unkontrollierbar geworden. Tatsache ist, dass gesamtschweizerisch, und vor allem in den grossen grenznahen Städten, die Kriminalität stark ansteigt. In Basel gehen 56% der Strafanzeigen auf die importierte Kriminalität zurück.

    Obwohl in den letzten 10 Jahren rund eine halbe Million Ausländer eingebürgert wurden, zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik 2009 vor allem bei den Gewaltverbrechen einen erschreckend hohen Ausländeranteil. Bei den Tötungsdelikten sind es 59,1%, bei Vergewaltigungen 62%. Der Ausländeranteil in unseren Gefängnissen lag 2009 bei 70,2%. Im Genfer Gefängnis Champ-Dollon sind von den 3100 Insassen gar 90,5% Ausländer und nur 9,5% Schweizer.

  • Visahoheit nach Brüssel delegiert: Wir können nicht mehr frei entscheiden, wer für die Einreise in unser Land ein Visum braucht. Seit dem 19.12.2009 gilt auch für Serbien, Montenegro und Mazedonien die Visafreiheit für den ganzen Schengenraum, also auch für die Schweiz. Seither kommen regelmässig Cars mit solchen „Touristen“ in die Schweiz – ob diese auch wieder gehen ist offen.

    Im Fall Libyen, wo uns der laut Schengenrecht zulässige Visastopp gegenüber 180 Libyern wenigstens einmal etwas hätte bringen können, kamen wir unter massiven Druck unserer „Schengen-Freunde“. Die EU hat vor Ghaddafi kapituliert. Denn unsere angeblichen EU-Freunde sahen ihre Eigeninteressen bedroht. Auch im Schengenbereich zählen eben knallharte Eigeninteressen. Aussenpolitik ist Interessenpolitik. Nur der Bundesrat hat das noch nicht begriffen!
  • Das Dublin-Abkommen (Asylbereich) funktioniert schlecht: Südländer wie Italien, Griechenland oder Spanien setzen neue Asylbewerber nur zum Teil auf die Datenbank „Eurodac“. So können diese nach der „Weiterreise“ nach Norden (in die attraktive Schweiz) nicht ins Erstasylland überstellt werden. Im Jahre 2009 mit 16’005 neuen Asylgesuchen, betrug die effektive Rückübernahmequote durch „Erstasylländer“ nur rund 10%. Statt der „beträchtlichen finanziellen Einsparungen“ im Asylbereich waren 2009 Nachtragskredite von 159 Millionen Franken vonnöten.
  • Die vom Schweizer Volk beschlossene Ausschaffungshaft von maximal 24 Monaten muss wegen Schengen auf maximal 18 Monate verkürzt werden. Falls die Ausschaffung nach Ablauf dieser Frist nicht erfolgt, müssen Ausschaffungshäftlinge freigelassen werden. Eine EU-Richtlinie, die durch alle Schengen-Staaten zwingend übernommen werden muss, verlangt nun auch noch unabhängige Beobachter bei Zwangsausschaffungen.

  • Eine erneute Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, vom Bundesrat am 31.3.2010 beschlossen, verlangt folgendes: Ausländer, die ein nationales Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in einem Schengenstaat haben, können neu im gesamten Schengenraum herumreisen, also auch in der Schweiz.

  • Angriff auf das Bankkundengeheimnis: Eines der wichtigsten Ziele beim Schengenbeitritt war angeblich die Wahrung des Bankkundengeheimnisses. Entsprechend figurierte der Begriff „Bankgeheimnis“ 41mal in der Botschaft zu den Bilateralen II. Im Text des Abkommens sucht man den Begriff jedoch vergeblich. Dennoch verkündete Bundesrat Deiss damals: „Das bedeutet, dass wir im Kern das Bankgeheimnis völkerrechtlich verankert haben. Das ist ja das Fantastische.“ (Weltwoche, 26.5.2005). Das „Fantastische“ hat sich längst zum Gegenteil gewandelt: Schon damals hat Xavier Oberson, ein renommierter Genfer Universitätsprofessor, vor der Schwächung des Bankkundengeheimnisses gewarnt, denn „die EU-Beamten dürften in unserem Land schnüffeln und die gesammelten Informationen für andere Zwecke – etwa für den Bereich der direkten Steuern – verwenden“.

  • Das Schengen-Informationsaustausch-Gesetz, seit dem 1.1.2010 in Kraft, verpflichtet die Schweizer Behörden zur unaufgeforderten Weitergabe von Informationen und Daten, „die bei Strafverfolgungsbehörden vorhanden sind“, bzw. die für die Verhütung und Verfolgung gewisser Straftaten (auch im Finanz- und Steuerbereich) von Bedeutung sein können. Das Ganze ist eine Vorstufe zum automatischen Informationsaustausch.
  • Etappe zum EU-Beitritt: Schengen, zurecht als Trojanisches Pferd bezeichnet, dient immer mehr der Vorbereitung für den EU-Beitritt der Schweiz.

Mit dem Beitritt zum Schengen/Dublin-Abkommen hat die Schweiz das fundamentale Recht eines souveränen Staates, nämlich die Kontrolle über sein Territorium, geopfert. Und dafür haben wir auch noch Millionen und Abermillionen zu zahlen. Kurz: Wir wurden mit Schengen zu Befehlsempfängern Brüssels degradiert!

Nachdem das Schweizer Volk mit Schengen angelogen wurde, ist es an der Zeit, die Fakten zu diesem Abkommen und seinen Folgen transparent auf den Tisch zu legen. Der Bundesrat muss endlich eine detaillierte Situationsanalyse der Schengen-Folgen (inkl. Vollkostenrechnung) vorlegen. Bis dahin braucht es ein Moratorium für neue Schengen-Gesetzesanpassungen und damit verbundene Zusatzausgaben. Die SVP wird in der kommenden Session entsprechende Vorstösse einreichen.
Sollte die ehrliche und transparente Analyse die Befürchtungen über die gravierenden Mängel und negativen Auswirkungen des Abkommens für die Schweiz bestätigen, muss das Abkommen gekündigt werden.

                                  

[ zurück ]     [ drucken ]

 
powered by BfK