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Nur die Ausschaffungsinitiative schafft mehr Sicherheit

Kurzartikel/Leserbrief, 15. November 2010


Wir alle stellen fest – und die Statistiken beweisen es – dass die Gewalttaten in unserem Land zunehmen und weit überdurchschnittlich durch Ausländer begangen werden: Bei den Körperverletzungen beträgt der Ausländeranteil 51%, bei den Einbruchdiebstählen 57%, bei vorsätzlichen Tötungen 59%, beim Drogenhandel 60%, bei Vergewaltigungen 62%. Über 70% der Gefängnisplätze sind von Ausländern belegt. Weil die Gerichte oft zu milde urteilen, und weil unsere Luxusgefängnisse eher einladend wirken, braucht es  „stärkere Medizin“: Ausländer sollen unser Land nach der Strafverbüssung zwingend verlassen müssen, wenn sie eine schwere Straftat begangen haben.

Genau dafür sorgt die Ausschaffungsinitiative. Ausländische Straftäter verlieren ihr Aufenthaltsrecht für 5-15 Jahre, im Wiederholungsfall für 20 Jahre,  wenn sie „wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines andern schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind, oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben. Der Gesetzgeber (also das Parlament) umschreibt diese Tatbestände näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen“. So steht es wörtlich im Initiativtext. Ähnliche Massnahmen wurden oder werden auch in andern europäischen Ländern ergriffen. 
Was von Mitte-links, selbst von Bundesräten, über die Initiative an Unwahrheiten in die Welt gesetzt wird, geht auf keine Kuhhaut. „Eine Putzfrau, die vergisst, zwei Arbeitsstunden aufzuschreiben“, oder „ein Jugendlicher, der zwei Päckli Zigaretten stiehlt“, würden ausgeschafft, und ähnlicher Unsinn wird verbreitet. Ebenso falsch ist die Behauptung, die Initiative widerspreche dem Rückschiebeverbot, wonach niemand in ein Land ausgeschafft wird, wo er der Folter unterworfen wäre. 

Der Gegenentwurf, den die Mitte-links-Mehrheit des Parlaments noch rasch gezimmert hat, um die Ausschaffungsinitiative auszuhebeln, ist untauglich. Erstens müssen bei Ausschaffungsentscheiden die „Grundprinzipien des Völkerrechts“ beachtet werden. Diese schwammige Regelung  würde zu endlosen Rekursen führen und Ausschaffungen verhindern. Zweitens wurde der Gegenentwurf um einen Integrationsartikel erweitert. Dieser verpflichtet Gemeinden und  Kantone unter Aufsicht des Bundes, die Integration von Ausländern mit einem millionenschweren Massnahmenkatalog zu gewährleisten. Das ist absurd: Wenn es um Ausschaffungen geht, ist die Integration längst gescheitert. Und drittens: Der Gegenentwurf sieht keine Mindestdauer für eine Wegweisung vor; sie droht zum „kurzen Heimaturlaub“ und damit zur Farce zu werden.
Sagen Sie deshalb JA zur Initiative und NEIN zum untauglichen Gegenentwurf. Und kreuzen Sie bei der Stichfrage (für den Fall eines doppelten JA) die Initiative an.



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