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Jedes Jahr eine zusätzliche Stadt Winterthur?

Artikel, 22. Juni 2011


Die unkontrollierte Zuwanderung in unser Land ist für sehr viele Schweizerinnen und Schweizer – aber auch für viele hier ansässige Ausländer – das zentrale Problem. In den vergangenen vier Jahren sind über 330‘000 Ausländer netto in die Schweiz eingewandert, das entspricht der Bevölkerung der Stadt Zürich. Pro Jahr sind das rund 83‘000 Zuwanderer –  also annähernd die Bevölkerung von Winterthur. Die Folgen sind gravierend: Wohnungsknappheit und  höhere Wohnungsmieten, ein Verkehrschaos auf den Strassen, überfüllte Züge, Schulprobleme, Kulturlandverlust, höherer Energieverbrauch, mehr Gewalt und Kriminalität, Lohndruck, mehr Arbeitslose, mehr Sozialhilfebezüger. Schon heute, in einer beispiellosen Hochkonjunktur, werden unsere Sozialwerke weit überdurchschnittlich von Ausländern belastet. Bei einem Ausländeranteil von rund 22% beziehen die Ausländer 44,5% der Arbeitslosengelder, 34,5% der IV-Renten und 45,3% der Sozialhilfegelder. So kann es nicht weitergehen.

Hauptursache für die ungebremste Zuwanderung ist die Personenfreizügigkeit mit der EU. 70% der Zuwanderer stammen derzeit aus der EU; mit der Öffnung für die neuen EU-Staaten kommen wir erst recht vom Regen in die Traufe. Dazu kommen die offenen Schengener Grenzen sowie der Schlammassel im Asylbereich: Renitente Asylbewerber aus Nordafrika machen grosse Probleme. Zudem haben allein aus Eritrea seit dem Jahr 2008 über 8‘000 junge Männer, angebliche Dienstverweigerer und Deserteure, bei uns ein Asylgesuch gestellt. Aufgrund eines unhaltbaren Gerichtsentscheides können sie in aller Regel bleiben. Die zuständigen Bundesrätinnen, von 2008-2010 Frau Widmer-Schlumpf, seither Frau Sommaruga, unternehmen nichts. 

Von Wirtschaftsverbänden wird gebetsmühlenartig behauptet, die Personenfreizügigkeit sei positiv und der Grund für den Wirtschaftsaufschwung; gegen 300‘000 Stellen seien dank der Freizügigkeit neu geschaffen worden. Diese Behauptung ist ebenso falsch wie dumm. Denn ein Wirtschaftsausschwung hat mit der Personenfreizügigkeit nichts zu tun – im Gegenteil. In wirtschaftlich erfolgreichen Staat (wie Kanada, USA, Australien oder Japan) gelten strikte Zuwanderungsregelungen.    
In Tat und Wahrheit hat die unkontrollierte Zuwanderung von Arbeitskräften in die Schweiz vor allem zu einer massiven Zunahme von Staatsangestellten, von Personal für den öffentlichen Sektor, geführt. Nachdem unser Land in den wirtschaftlich mageren Jahren (1990-2000) im privaten Sektor über 200‘000 Beschäftigte verloren hat, konnte dieser Verlust in den „fetten“ Jahren (namentlich von 2005-2010) nicht einmal wettgemacht werden. Hingegen wurde der öffentliche Sektor stark aufgebläht: zusätzlich 27‘000 Stellen fallen auf die Verwaltung, 51‘000 auf den Bereich Erziehung und Unterricht sowie 138‘000 auf Gesundheit und Soziales. Das bringt keine echte Wertschöpfung, sondern mehr Staat, mehr Bürokratie, mehr Staatsausgaben, höhere Steuern, weniger Wohlstand.

Kein anderes europäisches Land hat, gemessen an der Erwerbsbevölkerung, einen so hohen Ausländeranteil wie die Schweiz. Und dies, obwohl die Zahl der Einbürgerungen, verglichen mit der Gesamtbevölkerung, bei uns europaweit die höchste ist und von rund 6‘000 im Jahre 1990 auf derzeit rund 45‘000 pro Jahr explodiert ist. Explodiert ist auch die Kriminalität. Beim einem Ausländeranteil von 22% gingen im Jahr 2010 rund 50% der gesamten Straftaten auf das Konto von Ausländern, bei den schweren Straf- und Gewalttaten liegt ihr Anteil besonders hoch (Tötungsdelikte 53,7%; schwere Körperverletzungen 53,5%; Vergewaltigungen 57,0%).

Wir müssen die Zuwanderung in unser Land wieder eigenständig steuern können. Sie muss durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werden. Bei der Erteilung von Bewilligungen für erwerbstätige Ausländer ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen Rücksicht zu nehmen, und es muss ein Inländervorrang gelten. Aufenthaltsbewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn der Zuwanderer bestimmte Anforderungen erfüllt: Insbesondere muss das Gesuch eines Arbeitgebers vorliegen, und die Integrationsfähigkeit sowie die eigenständige Existenz des Ausländers müssen gewährleistet sein.  

Genau dies verlangt die Volksinitiative „zur Begrenzung der Zuwanderung“, welche die SVP in den nächsten Monaten lanciert. Weil der Bundesrat und das Mitte-links-Parlament entsprechende parlamentarische Vorstösse bisher stets abgelehnt haben, sollen nun das Schweizer Volk und die Kantone das Sagen haben.



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