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    Nationalrat - Hans Fehr

Schluss mit der Amputation unserer Volksrechte

Artikel, 23. Dezember 2011


Unsere einzigartigen Volksrechte werden durch Bundesrat und Parlament  systematisch ausgehöhlt. Man will schrittweise „Hürden“ abbauen für die Einbindung unseres Landes in die EU. Der Drang von Mitte-links-Politikern nach der automatischen Übernahme von neuem EU-Recht und ihr Kniefall vor sogenanntem Völkerrecht (das nicht von Völkern, sondern von Regierungskonferenzen und Funktionären beschlossen wurde) gefährdet unsere direkte Demokratie in ihren Grundfesten.

In der Dezembersession 2011 hat der Nationalrat unsere Volksrechte gleich zweimal amputiert. Am Samichlaustag hat er mit 94:86 Stimmen beschlossen, die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen. Künftig sollen Bundesrichter – nicht mehr das Parlament oder das Volk – darüber entscheiden, ob ein Bundesgesetz mit der Bundesverfassung vereinbar ist. Damit wird der bisher eherne Grundsatz „Das Schweizer Volk hat in allen wesentlichen Fragen das letzte Wort“ aufgebrochen. Mit der Verfassungsgerichtsbarkeit wird die Justiz politisiert, Kompetenzen werden vom Stimmbürger und vom Parlament an Gerichte verlagert und  die Volksrechte werden geschwächt.

Unter dem heuchlerischen Titel „Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten“ folgte am 20. Dezember der zweite Streich: Der Nationalrat hat einer Motion des Ständerates zugestimmt, die eine „nicht bindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor Beginn der Unterschriftensammlung“ verlangt. Auf Deutsch: Man will möglichst viele Initiativen als ungültig erklären. Die Initiativ-Unterschriftenbogen würden beispielsweise mit der „Warnung“ versehen:  „Diese Initiative widerspricht möglicherweise übergeordnetem Recht“ (den sogenannten Grundrechten, dem Völkerrecht,  der Europäischen Menschenrechtskonvention). Es liegt auf der Hand, dass niemand mehr eine solche Initiative unterschreiben würde. Initiativen wie die Minarettverbots-Initiative, die Ausschaffungsinitiative für kriminelle Ausländer oder die Initiative für den Stopp der Massenzuwanderung würden zweifellos als ungültig erklärt.

Die Entmachtung des Schweizer Volkes und der Kantone muss gestoppt werden. Nur das „zwingende Völkerrecht“ (Folterverbot, Sklaverei-Verbot etc.) darf für unsere Volksrechte eine Schranke sein. Sonst wird die zentrale Säule unserer einzigartigen politischen Struktur, die für Freiheit, Selbstbestimmung, Sicherheit und Wohlstand sorgt, eingerissen. Das Schweizer Volk muss bei allen wesentlichen Entscheidungen das letzte Wort behalten. Sonst wäre die Schweiz nicht mehr die Schweiz.



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