Abklärungen im Bereich der Krankenkassenprämien
für die rund 140'000 in der Schweiz lebenden "Personen des Asylbereichs"
lassen den Schluss zu, dass jährlich gegen 80 Mio Franken an Prämiengeldern
eingespart werden könnten. Dies unter der Voraussetzung, dass die
zum Teil überrissenen Prämien für Asylanten (mit Grundversicherungen
und Zusatzversicherungen bei teuren Krankenkassen) auf die obligatorische
Grundversicherung bei einer kostengünstigen Krankenkasse reduziert
werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um detaillierte Beantwortung
der folgenden Fragen:
- Wer ist zuständig für die Wahl der Krankenkasse und für
die Festlegung der Leistungen? Ist der Eindruck richtig, dass das Schweizerische
Arbeiterhilfswerk (SAH) hier relativ frei schalten und walten kann?
Warum ruft das Bundesamt für Sozialversicherung die Schweizer Bürger
auf, bei der Wahl ihrer Krankenkasse seriöse Preisvergleiche anzustellen,
während dies im Asylbereich offenbar nicht von Bedeutung ist?
- Wie hoch sind die Krankenkassenprämien (für Grund- und Zusatzversicherungen),
welche jährlich für die derzeit rund 140'000 Personen des
Asylbereichs insgesamt bezahlt werden?
- Wer trägt welchen Anteil an diesen Kosten (Arbeiterhilfswerk,
weitere Hilfswerke, öffentliche Fürsorge, Steuerzahler etc)?
Ich bitte um genaue Angaben oder zumindest um verlässliche Schätzungen.
- Abklärungen zeigen, dass sehr viele der rund 140'000 krankenversicherten
Asylanten bei teuren oder gar den teuersten Krankenkassen grundversichert
und oft auch zusatzversichert sind, so dass zum Teil halb-private Spitalauffenthalte
abgedeckt sind. Im Gegensatz dazu müssen sich viele Schweizer Familien
aus finanziellen Gründen mit dem gesetzlichen Obligatorium (Grundversicherung)
begnügen. Würde die Krankenversicherung für Asylanten
auf die obligatorische Grundversicherung reduziert und bei besonders
günstigen Krankenkassen abgeschlossen, so liessen sich schätzungsweise
rund 80 Mio Franken pro Jahr einsparen. Besitzen die zuständigen
Bundesbehörden in diesem Bereich genaue Zahlen? Wenn ja: Wie lauten
sie? Wenn nein: Bis wann werden diese Zahlen ermittelt und publiziert?
- Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die Krankenversicherung
für Personen des Asylbereichs auf das (laut Bundesrätin Dreifuss
durchaus genügende) Obligatorium zu reduzieren und bei kostengünstigen
Krankenkassen abzuschliessen ist? Wie gedenkt der Bundesrat, dieses
Ziel rasch zu erreichen?
- Es wurde festgestellt, dass Krankenkassenprämien von illegal
anwesenden Ausländern zum Teil über das Schweizerische Arbeiterhilfswerk,
d.h. letztlich vom Steuerzahler bezahlt werden. Damit wird vom Arbeiterhilfswerk
Illegalität gedeckt und begünstigt. Was unternimmt der Bundesrat,
um solchen Machenschaften einen Riegel zu schieben?
Begründung
In der Schweiz leben derzeit rund 140'000 Personen des Asylbereichs,
d.h. sie haben eine Anwesenheitsberechtigung aufgrund des Asylgesetzes.
Ihre Zahl ist seit 1989 von 78'000 stetig auf die erwähnten 140'000
angestiegen. Alle diese Leute haben eine Kranken- und Unfallversicherung.
Die Prämien werden vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk, von weiteren
Hilfswerken und von der Fürsorge, d.h. direkt oder indirekt vom Steuerzahler
bezahlt. Abklärungen zeigen, dass diese 140'000 Personen des Asylbereichs
sehr oft bei den teuersten Krankenkassen versichert sind und dass unnötig
hohe Versicherungsprämien bezahlt werden. Dies betrifft sowohl die
obligatorische Grundversicherung als auch die häufig abgeschlossenen
Zusatzversicherungen, welche in vielen Fällen halbprivate Spitalaufenthalte
ermöglichen.
Berechnungen ergeben: Würden die Leistungen für Personen des
Asylbereichs konsequent auf die obligatorische Grundversicherung (ohne
Zusatzversicherungen) reduziert und würden die Versicherungen bei
den kosten günstigsten Krankenkassen abgeschlossen, so liessen sich
pro Jahr schätzungsweise 80 Mio Franken Prämien einsparen, nämlich
durchschnittlich mindestens 50 Franken pro Monat bei Erwachsenen und 20
Franken bei
Kindern.
Nachdem Frau Bundesrätin Dreifuss schon mehrfach betont hat, die
obligatorische Grundversicherung genüge durchaus, ist es besonders
stossend, dass bei den Krankenversicherungen im Asylbereich offensichtlich
mit der grossen Kelle angerichtet wird. Eine Korrektur drängt sich
zudem auf wegen der gewaltigen Staatsverschuldung und aufgrund der Tatsache,
dass sich viele Schweizer Familien aus finanziellen Gründen mit der
obligatorischen Grundversicherung begnügen müssen.
Die Interpellation wurde von 71 Nationalräten und Nationalrätinnen
mitunterzeichnet.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer
AUNS, Eglisau
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