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Interpellation
Stopp der Geldverschleuderung für Krankenkassenprämien im Asylbereich
Artikel vom 24. Juni 1998

Abklärungen im Bereich der Krankenkassenprämien für die rund 140'000 in der Schweiz lebenden "Personen des Asylbereichs" lassen den Schluss zu, dass jährlich gegen 80 Mio Franken an Prämiengeldern eingespart werden könnten. Dies unter der Voraussetzung, dass die zum Teil überrissenen Prämien für Asylanten (mit Grundversicherungen und Zusatzversicherungen bei teuren Krankenkassen) auf die obligatorische Grundversicherung bei einer kostengünstigen Krankenkasse reduziert werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen: 

  • Wer ist zuständig für die Wahl der Krankenkasse und für die Festlegung der Leistungen? Ist der Eindruck richtig, dass das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH) hier relativ frei schalten und walten kann? Warum ruft das Bundesamt für Sozialversicherung die Schweizer Bürger auf, bei der Wahl ihrer Krankenkasse seriöse Preisvergleiche anzustellen, während dies im Asylbereich offenbar nicht von Bedeutung ist?

  • Wie hoch sind die Krankenkassenprämien (für Grund- und Zusatzversicherungen), welche jährlich für die derzeit rund 140'000 Personen des Asylbereichs insgesamt bezahlt werden?

  • Wer trägt welchen Anteil an diesen Kosten (Arbeiterhilfswerk, weitere Hilfswerke, öffentliche Fürsorge, Steuerzahler etc)? Ich bitte um genaue Angaben oder zumindest um verlässliche Schätzungen.

  • Abklärungen zeigen, dass sehr viele der rund 140'000 krankenversicherten Asylanten bei teuren oder gar den teuersten Krankenkassen grundversichert und oft auch zusatzversichert sind, so dass zum Teil halb-private Spitalauffenthalte abgedeckt sind. Im Gegensatz dazu müssen sich viele Schweizer Familien aus finanziellen Gründen mit dem gesetzlichen Obligatorium (Grundversicherung) begnügen. Würde die Krankenversicherung für Asylanten auf die obligatorische Grundversicherung reduziert und bei besonders günstigen Krankenkassen abgeschlossen, so liessen sich schätzungsweise rund 80 Mio Franken pro Jahr einsparen. Besitzen die zuständigen Bundesbehörden in diesem Bereich genaue Zahlen? Wenn ja: Wie lauten sie? Wenn nein: Bis wann werden diese Zahlen ermittelt und publiziert?

  • Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die Krankenversicherung für Personen des Asylbereichs auf das (laut Bundesrätin Dreifuss durchaus genügende) Obligatorium zu reduzieren und bei kostengünstigen Krankenkassen abzuschliessen ist? Wie gedenkt der Bundesrat, dieses Ziel rasch zu erreichen?

  • Es wurde festgestellt, dass Krankenkassenprämien von illegal anwesenden Ausländern zum Teil über das Schweizerische Arbeiterhilfswerk, d.h. letztlich vom Steuerzahler bezahlt werden. Damit wird vom Arbeiterhilfswerk Illegalität gedeckt und begünstigt. Was unternimmt der Bundesrat, um solchen Machenschaften einen Riegel zu schieben?

Begründung

In der Schweiz leben derzeit rund 140'000 Personen des Asylbereichs, d.h. sie haben eine Anwesenheitsberechtigung aufgrund des Asylgesetzes. Ihre Zahl ist seit 1989 von 78'000 stetig auf die erwähnten 140'000 angestiegen. Alle diese Leute haben eine Kranken- und Unfallversicherung. Die Prämien werden vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk, von weiteren Hilfswerken und von der Fürsorge, d.h. direkt oder indirekt vom Steuerzahler bezahlt. Abklärungen zeigen, dass diese 140'000 Personen des Asylbereichs sehr oft bei den teuersten Krankenkassen versichert sind und dass unnötig hohe Versicherungsprämien bezahlt werden. Dies betrifft sowohl die obligatorische Grundversicherung als auch die häufig abgeschlossenen Zusatzversicherungen, welche in vielen Fällen halbprivate Spitalaufenthalte ermöglichen.

Berechnungen ergeben: Würden die Leistungen für Personen des Asylbereichs konsequent auf die obligatorische Grundversicherung (ohne Zusatzversicherungen) reduziert und würden die Versicherungen bei den kosten günstigsten Krankenkassen abgeschlossen, so liessen sich pro Jahr schätzungsweise 80 Mio Franken Prämien einsparen, nämlich durchschnittlich mindestens 50 Franken pro Monat bei Erwachsenen und 20 Franken bei
Kindern.

Nachdem Frau Bundesrätin Dreifuss schon mehrfach betont hat, die obligatorische Grundversicherung genüge durchaus, ist es besonders stossend, dass bei den Krankenversicherungen im Asylbereich offensichtlich mit der grossen Kelle angerichtet wird. Eine Korrektur drängt sich zudem auf wegen der gewaltigen Staatsverschuldung und aufgrund der Tatsache, dass sich viele Schweizer Familien aus finanziellen Gründen mit der obligatorischen Grundversicherung begnügen müssen.

Die Interpellation wurde von 71 Nationalräten und Nationalrätinnen mitunterzeichnet.


von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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