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Collegium Helveticum der ETH Zürich
Einfache Anfrage, 23. Januar 1999


Am 18. April 1997 wurde im Beisein von Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss das neue Collegium Helveticum unter der Direktion von Prof. Dr. Adolf Muschg in der ETH-Sternwarte in Zürich feierlich eröffnet. Das Collegium Helveticum soll eine "Schule der Interkulturalität" sein und als "wissenschaftliche Gast Wirtschaft mit globalem Einzugsgebiet" eine "Schnittstelle für die Begegnung der Technik mit den Humanwissenschaften" darstellen.

Bereits die Namensgebung ist gründlich verunglückt: "Collegium Helveticum" nannte sich ein 1579 bis 1797 in Mailand bestehendes Priesterseminar für Schweizer unter jesuitischer Leitung, das eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Gegenreformation spielte (siehe Handbuch der Schweizer Geschichte, 2. Aufl., Bd. 1, Zürich, 1980, S. 600f.). Im Zusammenhang mit der Gründung des modernen Collegium Helveticum bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Eine Mehrheit von 10 der 14 Professoren der Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften der ETH fanden das von Adolf Muschg vorgelegte Konzept derart wenig überzeugend, dass sie dem Collegium Helveticum ihre Zustimmung versagten (NZZ vom 18. April 1997).

  2. Das Statut des Collegium Helveticum legt die Gestaltungs- und Berufungskompetenzen praktisch ausschliesslich in die Hand seines Direktors Adolf Muschg. Ein repräsentativ besetzter Beirat soll das Collegium Helveticum bei seiner Arbeit "unterstützen". Diesem Gremium werden durch Adolf Muschgs Konzept keinerlei operative oder inhaltliche Einflussmöglichkeiten eingeräumt, so dass es nur "konsultative" und "akklamatorische" Funktion hat (NZZ vom 18. April 1997). Wer führt demnach die Aufsicht über das Collegium Helveticum? Wie ist das Collegium Helveticum in den Strukturen der ETH verankert?

  3. Die sogenannten "Kollegiaten" sind während zwei Semestern von ihren Lehrverpflichtungen an der ETH freigestellt. Erwartet wird lediglich ihre Teilnahme an zwei Seminarien des Collegiums, eine Morgenpräsenz von Montag bis Freitag (der Nachmittag ist frei!) sowie die Teilnahme am Mittagessen, für das gemeinsam eingekauft, gekocht und abgewaschen wird. Welches sind die Kosten, die der Staat für diese Halbzeitpräsenz der Kollegiaten trägt? Fallen die gemeinsamen Mittagessen auch darunter? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten habe mit dem vom Staat finanzierten Forschungs- und Lehrauftrag nichts zu tun?

  4. Gemäss Vorlesungsverzeichnis der ETH hat Prof. Dr. Adolf Muschg im Wintersemester 1995/ 1996 und im Sommersemester 1996 - also während eines vollen Jahres - keine einzige Vorlesung und auch keine einzige andere Lehrveranstaltung abgehalten. Wie kommt es, dass ein ETH-Dozent, der von der Schweizerischen Eidgenossenschaft einen Jahreslohn von rund Fr. 200'000 entgegennimmt, während eines ganzes Jahres bei voller Bezahlung keine Lehrveranstaltung abhalten muss?




Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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