Am 18. April 1997 wurde im Beisein von Frau Bundesrätin
Ruth Dreifuss das neue Collegium Helveticum unter der Direktion von Prof.
Dr. Adolf Muschg in der ETH-Sternwarte in Zürich feierlich eröffnet.
Das Collegium Helveticum soll eine "Schule der Interkulturalität"
sein und als "wissenschaftliche Gast Wirtschaft mit globalem Einzugsgebiet"
eine "Schnittstelle für die Begegnung der Technik mit den Humanwissenschaften"
darstellen.
Bereits die Namensgebung ist gründlich verunglückt: "Collegium
Helveticum" nannte sich ein 1579 bis 1797 in Mailand bestehendes
Priesterseminar für Schweizer unter jesuitischer Leitung, das eine
wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Gegenreformation spielte (siehe
Handbuch der Schweizer Geschichte, 2. Aufl., Bd. 1, Zürich, 1980,
S. 600f.). Im Zusammenhang mit der Gründung des modernen Collegium
Helveticum bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Eine Mehrheit von 10 der 14 Professoren der Abteilung für Geistes-
und Sozialwissenschaften der ETH fanden das von Adolf Muschg vorgelegte
Konzept derart wenig überzeugend, dass sie dem Collegium Helveticum
ihre Zustimmung versagten (NZZ vom 18. April 1997).
- Das Statut des Collegium Helveticum legt die Gestaltungs- und Berufungskompetenzen
praktisch ausschliesslich in die Hand seines Direktors Adolf Muschg.
Ein repräsentativ besetzter Beirat soll das Collegium Helveticum
bei seiner Arbeit "unterstützen". Diesem Gremium werden
durch Adolf Muschgs Konzept keinerlei operative oder inhaltliche Einflussmöglichkeiten
eingeräumt, so dass es nur "konsultative" und "akklamatorische"
Funktion hat (NZZ vom 18. April 1997). Wer führt demnach die Aufsicht
über das Collegium Helveticum? Wie ist das Collegium Helveticum
in den Strukturen der ETH verankert?
- Die sogenannten "Kollegiaten" sind während zwei Semestern
von ihren Lehrverpflichtungen an der ETH freigestellt. Erwartet wird
lediglich ihre Teilnahme an zwei Seminarien des Collegiums, eine Morgenpräsenz
von Montag bis Freitag (der Nachmittag ist frei!) sowie die Teilnahme
am Mittagessen, für das gemeinsam eingekauft, gekocht und abgewaschen
wird. Welches sind die Kosten, die der Staat für diese Halbzeitpräsenz
der Kollegiaten trägt? Fallen die gemeinsamen Mittagessen auch
darunter? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Einnahme gemeinsamer
Mahlzeiten habe mit dem vom Staat finanzierten Forschungs- und Lehrauftrag
nichts zu tun?
- Gemäss Vorlesungsverzeichnis der ETH hat Prof. Dr. Adolf Muschg
im Wintersemester 1995/ 1996 und im Sommersemester 1996 - also während
eines vollen Jahres - keine einzige Vorlesung und auch keine einzige
andere Lehrveranstaltung abgehalten. Wie kommt es, dass ein ETH-Dozent,
der von der Schweizerischen Eidgenossenschaft einen Jahreslohn von rund
Fr. 200'000 entgegennimmt, während eines ganzes Jahres bei voller
Bezahlung keine Lehrveranstaltung abhalten muss?
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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