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    Nationalrat - Hans Fehr
Nein zum "Kampfmittel Streik" und zum Ausländerstimmrecht
Die neue Bundesverfassung geht in eine falsche Richtung
Artikel, 31. März 1999


Allein schon aufgrund des verfassungsmässig neu verankerten Streikrechts sowie aufgrund des Umstandes, dass das kantonale Stimmrecht voraussichtlich auch Ausländern gewährt werden müsste, sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gut beraten, die neue Bundesverfassung am 18. April 1999 abzulehnen. Ein Nein drängt sich auch deshalb auf, weil die neue Verfassung in eine zentralistische, interventionistische und sozialistische Richtung geht.

Arbeitskampf statt Arbeitsfriede
Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) - und auch für die vereinigte Linke - ist die Verankerung des Streikrechts als Grundrecht in der neuen Bundesverfassung zentral. Bisher, so die Gewerkschaftsbosse, seien Streiks in der Schweiz "kriminalisiert" worden. Die bisher unklare Rechtslage werde nun beseitigt, betonte SGB-Präsident Paul Rechsteiner kürzlich an einer Pressekonferenz.

Die Festschreibung des Streikrechts wertete Rechsteiner als den bedeutendsten Erfolg des SGB bei der Verfassungsrevision. Streik als kollektives Kampfmittel sei gerade in der Zeit der Deregulierung wichtig. "Wer den Streik in der Verfassung regelt, der will den Streik." Dies hat Arbeitgeber - Direktor Peter Hasler vor einiger Zeit gesagt - und er hat zweifellos Recht.

Dazu kommt etwas Entscheidendes: Das bisher klar geregelte Beamtenstreikverbot ist einer der Hauptgründe, dass die Schweiz das bürokratische Regelwerk der Europäischen Sozialcharta nicht übernehmen konnte. Mit der neuen Bundesverfassung würde diese "positive Hürde" dahinfallen, und der Druck, die Charta zu ratifizieren, würde zunehmen. Damit wären die jetzt nicht klagbaren Sozialziele (Recht auf Arbeit, Recht auf Wohnung, Existenzminimum für alle, auch für illegale Ausländer) verbindlich. Die Gefährdung des Arbeitsfriedens und der Verlust des Vertrauens in die Stabilitätdes Wirtschaftsstandortes Schweiz hätte schwerwiegende Folgen für unsere Konkurrenzfähigkeit und für die Arbeitsplätze.

Kantonales Ausländerstimmrecht ohne Volksentscheid?
Die neue Verfassung hält in Art. 136, Abs.1 ausdrücklich fest, dass die politischen Rechte in Bundessachen nur Schweizer Bürgern zustehen. Eine solche Bestimmung für das kantonale Stimmrecht fehlt jedoch. Artikel 39 der neuen Bundesverfassung besagt zwar:"... die Kantone regeln sie (d.h. die Ausübung der politischen Rechte) in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten." Anderseits besagt Art. 34 unter dem Kapitel "Grundrechte", die für "alle Menschen" gelten: Die politischen Rechte sind gewährleistet." Die entscheidende Frage lautet: Wird Art. 34 durch Art. 39 eingeschränkt, oder ist es umgekehrt?

Entscheiden müsste letztlich das Bundesgericht. Und immerhin spricht zugunsten des kantonalen Ausländerstimmrechts, dass der Bundesrat den Grundrechten in seiner Botschaft ausdrücklich "fundamentale Bedeutung" zumisst. Es wäre fahrlässig, einer Bundesverfassung zustimmen, die in einem derart wichtigen Bereich zumindest unklar bleibt.

Mehr Zentralismus und Sozialismus
Im weiteren überträgt die neue Verfassung dem Bund verschiedene neue Aufgaben, welche zusätzliche Staatsausgaben nach sich ziehen, so unter anderem in den Bereichen ausserschulische Jugendarbeit, kulturelle Aufgaben, Berufs- und Erwachsenenbildung. Der Bund erhält zudem die Kompetenz, dass er "die Aufgaben übernimmt, die einer einheitlichen Regelung bedürfen". Das führt bei entsprechender Interpretation unweigerlich zu noch mehr staatlichen Regelungen, zu mehr Ausgaben und zu mehr Zentralismus.

Die zahlreichen neuen Grundrechte und die Sozialziele in der Verfassung bauen die Eigenverantwortung der Bürger ab und fördern die Anspruchsmentalität gegenüber dem Staat. Mehr Staatsausgaben, mehr Umverteilung, mehr Sozialismus und höhere Steuern zulasten des Mittelstandes werden die Folge sein.

Völkerrecht bricht Landesrecht
Von zentraler Bedeutung ist zudem, dass die neue Verfassung alles in der Schweiz gültige Recht dem Völkerrecht unterstellt. Dies entspricht zwar seit einigen Jahren der gängigen Praxis des Bundesgerichts und der Bundesverwaltung; dem Volk wurde diese Frage aber bisher noch nie vorgelegt. Es hätte sie mit Sicherheit abgelehnt.

Abweichende Bestimmungen des Völkerrechts bewirkten ursprünglich lediglich einen Auftrag an den Gesetzgeber, nötige Anpassungen des Landesrechts vorzulegen. Der letzte Entscheid über die Umsetzung von Völkerrecht ins Landesrecht lag aber beim Volk, wie dies heute beispielsweise auch in Deutschland und in den USA der Fall ist. Diese verfassungsmässig sanktionierte Ausschaltung des Volkes durch die Hintertür muss verhindert werden!

Die neue Verfassung ist ein typisches Produkt der derzeitigen Mitte-links-Politik von Bundesrat und Parlament. Ein Nein am 18. April drängt sich daher auf.


Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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