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    Nationalrat - Hans Fehr
Die hohe Attraktivität der Schweiz für Asylbewerber muss gesenkt werden
Ja zu den beiden Asylvorlagen vom 13. Juni
Artikel, 3. Juni 1999


Immer wieder wird das Klagelied vom fehlenden EU-Beitritt der Schweiz gesungen: Ohne Einbezug der Schweiz ins sogenannte Dubliner Erstasyl-Abkommen zwischen den EU-Staaten sei unser Asylproblem nicht lösbar, wird behauptet.

Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Das Erstasyl-Abkommen der EU besagt, dass ein Asylgesuch nur in einem Land der EU, eben im sogenannten Erstasylland, gestellt werden kann. Um nachzuweisen, dass ein Gesuch bereits in einem anderen EU-Land gestellt wurde, braucht es ein EU-weites, vernetztes Fingerabdrucksystem, das "Eurodac". Dieses funktioniert aber auf längere Sicht noch nicht. Falls es dereinst einmal funktionieren sollte, wird die Zuwanderung in die Schweiz noch zusätzlich verschärft. Solange unser Land nämlich für Asylsuchende derart attraktiv ist, werden noch mehr illegale Einwanderer die Schweiz direkt als Erstasylland "wählen" und dann auch bleiben.

Es gibt nur eine taugliche Massnahme: Die hohe Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende und Scheinflüchtlinge (bezüglich Fürsorgeleistungen, Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung, zahnärztliche und ärztliche Leistungen, Verlängerung des Aufenthaltes durch missbräuchliche Beschwerden) muss drastisch gesenkt werden. Die kürzlich lancierte Volksinitiative der SVP "gegen Asylrechtsmissbrauch" sorgt dafür! Ebenso verdienen die beiden Asylvorlagen vom 13. Juni ein klares Ja. Insbesondere mit der Verschärfung der Papiervorschrift für Asylsuchende (zur Offenlegung der wahren Identität), sind sie ein kleiner aber wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Asylrechtsmissbrauchs.



Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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