Der Nationalrat hat in der vergangenen Junisession bekanntlich
eine Motion von Hans Fehr, und 85 Mitunterzeichnern zur Abschaffung der
Verbandsbeschwerde im Bau- und Planungsbereich knapp abgelehnt. Fehr lässt
jedoch nicht locker: Er wird während der Sondersession Ende August
mit einer Parlamentarischen Initiative erneut antreten, um dieses "unverantwortliche,
gewerbefeindliche und arbeitsplatzvernichtende Willkür-Instrument"
endlich abzuschaffen.
Vor allem wegen einiger CVP-Parlamentarier, die mit der linksgrünen
Seite gestimmt haben, wurde die Motion Fehr zur Abschaffung der Verbandsbeschwerde
im Bau- und Planungsbereich in der vergangenen Junisession knapp abgelehnt.
Fehr hat damals gleichentags wieder einen analogen Vorstoss in Form einer
Parlamentarischen Initiative verfasst und innert kürzester Zeit über
50 Mitunterzeichner gewonnen. Ende August will er die Initiative mit 80
- 90 Mitunterzeichnern wieder einreichen. Er rechnet damit, dass der Vorstoss
bereits im 1. Semester 2000 im Parlament behandelt und "von einem
nach den Wahlen bürgerlicheren Nationalrat" auch gutgeheissen
wird.
Auftrag und Begründung
Die Initiative Fehr erteilt dem Bundesrat den Auftrag "die nötigen
Änderungen von Gesetzen und anderen Rechtsgrundlagen vorzulegen,
mit dem Ziel, das Verbandsbeschwer de-recht im Bau- und Planungsbereich
aufzuheben."
Fehr begründet den Vorstoss damit, die Verbandsbeschwerde erweise
sich immer mehr als folgenschwerer Hemmschuh für unsere Wirtschaft,
für Gewerbe und Arbeitsplätze. Dringend nötige Bauvorhaben
im öffentlichen und privaten Bereich würden durch Verbandsbeschwerden,
die wie ein Veto wirkten, oft willkürlich auf Jahre hinaus verzögert,
blockiert und gar verhindert. Vielfach würden Investoren unter Druck
gesetzt und mit Beschwerdedrohungen geradezu erpresst, damit Bauvorhaben
in ihrem Sinn ausgeführt oder andernfalls verhindert würden.
Fehr stellt zudem fest, laut einer Umfrage der Konferenz der kantonalen
Baudirektoren würden derzeit baureife Vorhaben in vielfacher Milliardenhöhe
durch Verbandsbeschwerden blockiert. Als Beispiele nennt er unter anderen
die Westumfahrung Zürich, die Parkhaus-Erweiterung im Flughafen Kloten,
einen Baukomplex in Wallisellen, den Islisbergtunnel im Bezirk Affoltern,
den Bareggtunnel, zwei Grossprojekte (Casino-Grossbau und Einkaufszentrum)
in Egerkingen, oder ein grosses Möbelzentrum in Rothrist.
Als völlig unverständlich bezeichnet es Fehr zudem, dass der
Bundesrat Mitte 1998 auch noch der "militanten Organisation "Greenpeace
Schweiz" die Beschwerdeberechtigung verliehen hat - einer Organisation,
die am 11.12.1998 vom Bundesgericht wegen Hausfriedensbruch und Nötigung
strafrechtlich verurteilt worden sei."Die volkswirtschaftlichen Schäden
durch Verbandsbeschwerden, mit denen zudem oftmals die Entscheide von
demokratisch gewählten Behörden oder gar des Volkes ausser Kraft
gesetzt werden, sind gewaltig; eine Abschaffung dieses verfehlten Willkür-Instrumentes
drängt sich deshalb auf", betont Fehr. Dies umso mehr, als das
Beschwerdeerecht von Kantonen, Gemeinden und betroffenen Privaten vollumfänglich
gewahrt bleibt.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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