Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Junisession eine
Motion von Nationalrat Hans Fehr (SVP/ZH) zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts
knapp abgelehnt hat, bläst Fehr erneut zum Angriff. Er hat am 31.
August mit 82 (!) Mitunterzeichnern eine Parlamentarische Initiative mit
gleicher Stossrichtung eingereicht. Fehr ist überzeugt, dass das
nach den Wahlen "bürgerlichere" Parlament das "gewerbefeindliche
und arbeitsplatzgefährdende Willkür-Instrument" der Verbandsbeschwerde
im Jahre 2000 abschaffen wird.
Die Initiative erteilt dem Parlament den Auftrag "die nötigen
Änderungen von Gesetzen und anderen Rechtsgrundlagen vorzulegen,
mit dem Ziel, das Verbandsbeschwerderecht im Bau- und Planungsbereich
aufzuheben."
Fehr begründet den Vorstoss damit, die Verbandsbeschwerde erweise
sich immer mehr als folgenschwerer Hemmschuh für unsere Wirtschaft,
für Gewerbe und Arbeitsplätze. Dringend nötige Bauvorhaben
im öffentlichen und privaten Bereich würden durch Verbandsbeschwerden,
die wie ein Veto wirkten, oft willkürlich auf Jahre hinaus verzögert,
blockiert und gar verhindert. Vielfach würden Investoren unter Druck
gesetzt und mit Beschwerdedrohungen geradezu erpresst, damit Bauvorhaben
in ihrem Sinn ausgeführt oder andernfalls verhindert würden.
Fehr stellt zudem fest, laut einer Umfrage der Konferenz der kantonalen
Baudirektoren würden derzeit baureife Vorhaben in vielfacher Milliardenhöhe
durch Verbandsbeschwerden blockiert. Als Beispiele nennt er unter anderen
die Westumfahrung Zürich, die Parkhaus-Erweiterung im Flughafen Kloten,
einen Baukomplex in Wallisellen, den Islisbergtunnel im Bezirk Affoltern,
den Bareggtunnel, zwei Grossprojekte (Casino-Grossbau und Einkaufszentrum)
in Egerkingen, oder ein grosses Möbelzentrum in Rothrist.
Als völlig unverständlich bezeichnet es Fehr zudem, dass der
Bundesrat Mitte 1998 auch noch der "militanten Organisation Greenpeace
Schweiz" die Beschwerdeberechtigung verliehen hat - einer Organisation,
die am 11.12.1998 vom Bundesgericht wegen Hausfriedensbruch und Nötigung
strafrechtlich verurteilt worden sei."Die volkswirtschaftlichen Schäden
durch Verbandsbeschwerden, mit denen oftmals die Entscheide von demokratisch
gewählten Behörden oder gar des Volkes ausser Kraft gesetzt
werden, sind gewaltig; eine Abschaffung dieses verfehlten Willkür-Instrumentes
drängt sich deshalb auf", betont Fehr. Dies umso mehr, als das
Beschwerderecht von Kantonen, Gemeinden und betroffenen Privaten vollumfänglich
gewahrt bleibt.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
|