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    Nationalrat - Hans Fehr
Erneuter Vorstoss zur Abschaffung der Verbandsbeschwerde eingereicht
Parlamentarische Initiative, 1. September 1999


Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Junisession eine Motion von Nationalrat Hans Fehr (SVP/ZH) zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts knapp abgelehnt hat, bläst Fehr erneut zum Angriff. Er hat am 31. August mit 82 (!) Mitunterzeichnern eine Parlamentarische Initiative mit gleicher Stossrichtung eingereicht. Fehr ist überzeugt, dass das nach den Wahlen "bürgerlichere" Parlament das "gewerbefeindliche und arbeitsplatzgefährdende Willkür-Instrument" der Verbandsbeschwerde im Jahre 2000 abschaffen wird.

Die Initiative erteilt dem Parlament den Auftrag "die nötigen Änderungen von Gesetzen und anderen Rechtsgrundlagen vorzulegen, mit dem Ziel, das Verbandsbeschwerderecht im Bau- und Planungsbereich aufzuheben."

Fehr begründet den Vorstoss damit, die Verbandsbeschwerde erweise sich immer mehr als folgenschwerer Hemmschuh für unsere Wirtschaft, für Gewerbe und Arbeitsplätze. Dringend nötige Bauvorhaben im öffentlichen und privaten Bereich würden durch Verbandsbeschwerden, die wie ein Veto wirkten, oft willkürlich auf Jahre hinaus verzögert, blockiert und gar verhindert. Vielfach würden Investoren unter Druck gesetzt und mit Beschwerdedrohungen geradezu erpresst, damit Bauvorhaben in ihrem Sinn ausgeführt oder andernfalls verhindert würden. Fehr stellt zudem fest, laut einer Umfrage der Konferenz der kantonalen Baudirektoren würden derzeit baureife Vorhaben in vielfacher Milliardenhöhe durch Verbandsbeschwerden blockiert. Als Beispiele nennt er unter anderen die Westumfahrung Zürich, die Parkhaus-Erweiterung im Flughafen Kloten, einen Baukomplex in Wallisellen, den Islisbergtunnel im Bezirk Affoltern, den Bareggtunnel, zwei Grossprojekte (Casino-Grossbau und Einkaufszentrum) in Egerkingen, oder ein grosses Möbelzentrum in Rothrist.

Als völlig unverständlich bezeichnet es Fehr zudem, dass der Bundesrat Mitte 1998 auch noch der "militanten Organisation Greenpeace Schweiz" die Beschwerdeberechtigung verliehen hat - einer Organisation, die am 11.12.1998 vom Bundesgericht wegen Hausfriedensbruch und Nötigung strafrechtlich verurteilt worden sei."Die volkswirtschaftlichen Schäden durch Verbandsbeschwerden, mit denen oftmals die Entscheide von demokratisch gewählten Behörden oder gar des Volkes ausser Kraft gesetzt werden, sind gewaltig; eine Abschaffung dieses verfehlten Willkür-Instrumentes drängt sich deshalb auf", betont Fehr. Dies umso mehr, als das Beschwerderecht von Kantonen, Gemeinden und betroffenen Privaten vollumfänglich gewahrt bleibt.


Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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