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    Nationalrat - Hans Fehr
Öffentliche Tagung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich
Holocaust-Leugner gegen bilaterale Verträge?
Artikel, 7. Dezember 1999


Freitag, 3. Dezember 1999, Kongresshaus Zürich. Eine von über 200 Personen besuchte öffentliche Tagung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich, in Zusammenarbeit mit dem Europa-Institut Zürich, befasst sich mit den zu erwartenden Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU auf unser Land.

Die Ausführungen von schweizerischen, deutschen und österreichischen Fachleuten sind zwar mehrheitlich beschönigend, aber insgesamt recht informativ. Augenfällig sind insbesondere klar geäusserte Ängste von gewerkschaftlicher Seite. Man lobt zwar einmal mehr die "guten" Verträge, beschwört aber gleichzeitig den dringend nötigen Schutz vor diesen angeblich "guten" Verträgen durch flankierende Massnahmen (Möglichkeit staatlich festgesetzter Mindestlöhne, Entsendegesetz, Kollektivierung der Arbeitsverträge).

"Splitterparteien, Öko-Fundis und Holocaust-Leugner"
Am Schluss referiert Dr. Michael Ambühl, bisher Botschaftsrat bei der Schweizerischen Mission in Brüssel, und ab Januar 2000 neuer Chef des Integrationsbüros EDA/ EVD in Bern, zum Thema "Personenfreizügigkeit in der EU: Erfahrungen, Perspektiven und Chancen für die Schweiz".

Zunächst schöpfe ich Hoffnung: Dr. Ambühl tritt der Mär von der "abgeschirmten", isolierten Schweiz entgegen, indem er anhand einer Statistik aufzeigt, dass die Schweiz bezüglich Ausländeranteil mit über 19 % im internationalen Vergleich mit grossem Abstand an der Spitze liegt. Diese Zahlen werden von Dr. Ambühl allerdings sogleich wieder relativiert. Danach zeichnet er ein überaus rosarotes Bild der bilateralen Verträge Schweiz-EU und schwärmt von einem beträchtlichen Wirtschaftswachstum und von über 10'000 neuen Arbeitsplätzen, welche angeblich dank dieser Verträge auf uns zukommen.

Etwas stärkerer Tabak folgt mit der Aussage Ambühls, dass mit dem freien Personen- und dem freien Lastwagenverkehr zwei schwerwiegende EU-Beitrittshürden beseitigt seien, und dass rasch weitere Hürden abzubauen seien, sodass im Jahr 200x möglichst keine Beitritts-Negativpunkte mehr vorhanden seien (Bisher habe ich immer gemeint, wir führten bilaterale Verhandlungen, weil wir der EU nicht beitreten wollen). Offenbar hat der höchste staatliche "Integrierer" das EWR-Nein vom 6.12.1992 und weitere Volksentscheide für die Unabhängigkeit und die Neutralität der Schweiz noch nicht zur Kenntnis genommen.

Völlig unhaltbar ist schliesslich die Feststellung Ambühls, gegen die bilateralen Verträge seien lediglich "einige Splitterparteien, Öko-Fundis und auch einige Holocaust-Leugner". Diese öffentlich gemachte Aussage eines designierten Chefbeamten ist derart skandalös, dass sie Konsequenzen haben muss. Ich werde auf parlamentarischem Weg dafür sorgen, dass der Bundesrat dazu Stellung nehmen muss.

Nach diesem Vorfall bin ich umsomehr von der Notwendigkeit meines am 8.10.1999 eingereichten Vorstosses überzeugt: Die vielen Millionen Franken an Steuergeldern, welche jährlich dem "anschlussbegeisterten" Integrationsbüro zukommen, das im Auftrag des Bundesrates dem Volkswillen zuwiderhandelt, sind zu halbieren und gleichenteils einem zu schaffenden Souveränitätsbüro zuzuführen.


Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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