Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau
Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015
Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant
Meine Beiträge28.6.2019
Schon der Titel des Rahmenvertrags Schweiz-EU ("Abkommen zur Erleichterung
der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft in den Bereichen des Binnenmarktes, an denen die Schweiz teilnimmt") ist eine Lüge.
Denn das Rahmenabkommen bedeutet in Tat und Wahrheit das Ende des bilateralen Weges - auch
wenn die Gössis, Pfisters und Levrats, sowie die Karrers, Rühls (Economiesuisse) und Hess'
(Swissmem) gebetsmühlenartig das Gegenteil behaupten. Für jeden vernünftig denkenden Menschen
ist es klar, dass "bilateral" bedeutet: Man sucht und findet bei Problemen im beidseitigen
Interesse eine gute partnerschaftliche Lösung. Das ist hier nicht der Fall. Im Gegenteil:
Spätestens seit dem Jahr 2012 (Brief des damaligen Kommissionspräsidenten Barroso an Frau
Widmer-Schlumpf) macht Brüssel der Schweiz unmissverständlich klar, dass der bilaterale
Weg durch ein institutionelles Abkommen ersetzt werden muss.
Kürzlich hat der EU-devote Bundesrat (mehrheitlich) seine grundsätzliche
Zustimmung zum vorliegenden Abkommen verkündet. Man verlangt von Brüssel lediglich noch
"Präzisierungen" in drei Bereichen - beim Lohnschutz (für entsendete Arbeitskräfte aus der
EU), zur Bürgerrechtsrichtlinie (die uns gewaltige Kosten im Sozialbereich aufbürdet),
sowie zu den staatlichen Beihilfen (u.a. Verbot der Kantonalbanken). Zweifellos sind das
wichtige Einzelbereiche, deren blosse "Präzisierung" aber bei weitem nicht genügt: Die
Schweiz darf die entsprechenden EU-Regelungen keinesfalls übernehmen.
Was aber definitiv "matchentscheidend" ist und derzeit ausgeblendet wird: Mit dem
Rahmenvertrag geben wir unsere weltweit einzigartige politische Struktur mit Selbstbestimmung
und direkter Demokratie preis - und damit die Grundlage der Erfolgsgeschichte Schweiz. Wir
müssten alle Regelungen der EU im Bereich des Binnenmarktes "dynamisch" übernehmen. Bei
Differenzen über die Anwendung des EU-Rechts entscheidet der Europäische Gerichtshof
(EuGH), also das Gericht der Gegenpartei, und bei "Nichtbefolgen" des Urteils drohen uns
Strafmassnahmen. Wer da noch von einem partnerschaftlichen "bilateralen Weg" spricht, muss
bescheuert sein - oder er will uns über seine wahren Absichten (EU-Beitritt) Sand in die Augen streuen.
Diesem "Sklavenvertrag" darf sich unser Land niemals unterwerfen.