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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Meine Beiträge im Jahr 2014

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau

Verschärfung des Jugendstrafrechts - ein Gebot der Stunde!

Beitrag vom 5. März 2014

Der Fall "Carlos" ist in jeder Beziehung skandalös; er bringt die Volksseele zu Recht zum Kochen - ist aber nur die Spitze des Eisbergs. In letzter Zeit haben schwere Straftaten von Jugendlichen zugenommen, die eine erschreckende kriminelle Energie offenbaren. Es braucht im Jugendstrafrecht dringend Lösungen für Jugendliche à la Carlos, die sämtliche Systeme "ausgereizt" haben. Unser viel zu larges, einseitig therapeutisch ausgerichtetes Jugendstrafrecht, das oft in "Sondersettings", also in sündhaft teuren Luxusbehandlungen gipfelt, muss dringend verschärft werden, auch im Hinblick auf die präventive Wirkung.

Ich habe darum eine Motion "Verschärfung des Jugendstrafrechts" eingereicht, die von 111 Nationalräten mitunterzeichnet wurde. Diese Motion verlangt ein Gesetzesänderung mit den folgenden Schwerpunkten: 1. Bei schweren Verbrechen sind generell unbedingte Strafen auszusprechen. 2. Wird eine Massnahme (Heimeinweisung) angeordnet und kooperiert der jugendliche Täter nicht, so muss der Vollzug der Freiheitsstrafe auch in einem Gefängnis möglich sein. 3. Der maximale Freiheitsentzug von heute 4 Jahren ist massgeblich zu erhöhen. 4. Bei besonders schweren Straftaten sollen Jugendliche nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden können.

"Auch der Bundesrat ist beunruhigt über die kriminelle Energie gewisser jugendlicher Straftäter"; auch hat er "grundsätzlich Verständnis für die Forderung des Motionärs nach Ausdehnung des Strafrahmens", schreibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme. Im Zentrum des Jugendstrafrechts stehe aber "nicht die Vergeltung, sondern die Spezialprävention" - und so weiter und so fort. Und nach etlichen Wenn und Aber empfiehlt der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Er sieht angeblich das Problem, will aber doch nichts machen …

Konsequenz: Jetzt ist das Parlament in der Verantwortung. Es muss nun Nägel mit Köpfen machen, die Motion unterstützen und dem Bundesrat einen klaren Auftrag erteilen. Beim Nationalrat ist das mit den 111 Mitunterzeichnern wohl kein Problem. Bei den Ständeräten muss zweifellos noch einige Überzeugungsarbeit geleistet werden. Also packen wir's an!