Für unsere freie, sichere und unabhängige Schweiz: Nationalrat Hans Fehr | SVP Zürich | Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission | Postadresse: Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau

Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015
Meine Beiträge im Jahr 2014
Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau
Nach dem "Strassburger Urteil": Wir müssen das Asylchaos selbst beseitigen!
11. November 2014
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz - keine Abschiebung einer afghanischen Asylbewerberfamilie ins Erstasylland Italien - führt logischerweise zu weiteren Klagen (voraussichtlich zu einer Lawine von Klagen) von Asylbewerbern, die auch keine Lust haben, das Asylparadies Schweiz gegen Italien einzutauschen und darum Krankheiten, posttraumatische Störungen und dergleichen vorschieben. Nachdem der Dublin-Vertrag nun praktisch ausser Kraft gesetzt ist, wird die Schlepperindustrie umso mehr florieren: Die Schlepper werden dafür sorgen, dass bei einer Asylantengruppe auch Kinder dabei sind und dass Krankheiten und weitere Unzumutsbarkeits-Gründe für Abschiebungen nach Italien geltend gemacht werden.
Wenn nun da und dort gefordert wird, Frau Sommaruga solle sich dafür einsetzen, dass Italien seinen Dublin-Verpflichtungen nachkomme und dass die EU die Asylbewerber im Verhältnis zur Wohnbevölkerung der Länder verteile, so ist das eine Illusion, weil sowohl bei Frau Sommaruga als auch bei der EU (und natürlich in Italien) der politische Wille fehlt.
Konsequenz: Die Schweiz muss selbst für Ordnung sorgen a) indem gegenüber Italien wieder systematische Grenzkontrollen eingeführt werden; b) indem Rückschaffungen vermehrt in die Herkunftsländer erfolgen; c) indem die Schweiz für die 80-90% Scheinflüchtlinge unattraktiv gemacht wird (geschlossene Empfangs- und Verfahrenszentren, rasche Verfahren/eingeschränkte Rekursmöglichkeit) und d) durch eine rasche Lancierung der Volksinitiative "Schweizer Recht geht internationalem Recht vor".