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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Meine Beiträge im Jahr 2014

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau

Schengen/Dublin: Wie weiter nach "Strassburg"?

Dringliche Interpellation (66 Mitunterzeichner) vom 27. November 2014
Mit dem kürzlichen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg, welcher die Rückführung einer afghanischen Familie ins Erstasylland Italien verbietet, wurde "Dublin" praktisch ausser Kraft gesetzt.
Die seinerzeitigen Versprechungen des Bundesrates vor der Schengen/Dublin-Abstimmung vom 5.6.2005 sind ohnehin längst widerlegt. Das grenzenlose Europa ("Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden") ist zum Unsicherheitsraum geworden. Die grenzüberschreitende Kriminalität hat massiv zugenommen, die Fahndungsdatenbank SIS II funktioniert immer noch nicht, die Aussengrenze ist kaum kontrollierbar, die Kosten explodieren: Statt 7,4 Millionen zahlen wir heute über 100 Millionen Franken, also das 14-fache, pro Jahr. Bei "Dublin" sieht die Bilanz noch schlechter aus. Die Zahl der Asylgesuche/Jahr ist von rund 10'000 auf 25'000 angestiegen. Vor allem in Italien werden die Asylbewerber unter Missachtung von Dublin nur zum Teil auf der Eurodac-Datenbank gespeichert, was eine Rückführung ins Erstasylland Italien verunmöglicht.

    In Anbetracht dieser neuen Situation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
  1. Teilt er die Meinung, dass Dublin durch "Strassburg" weitgehend ausser Kraft gesetzt wird, indem Rückführungen von Asylbewerber-Familien nach Italien verunmöglicht werden?
  2. Wird nicht auch die Schlepperindustrie Auftrieb bekommen, indem Schlepper dafür sorgen werden, dass künftig bei Asylbewerbergruppen auch Kinder dabei sind, und indem andere "Unzumutbarkeits-Gründe" vorgebracht werden?
  3. Welche dringlichen Massnahmen ergreift der Bundesrat zugunsten der Schweiz?
  4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass wir selbst handeln müssen, indem wir uns a) auf die Hilfe vor Ort konzentrieren; b) gegenüber Italien systematische Grenzkontrollen einführen; c) indem vermehrt Rückführungen direkt in die Herkunftsländer erfolgen; d) indem die Schweiz für die 80-90% Scheinflüchtlinge unattraktiv gemacht wird - z.B. durch geschlossene Empfangs- und Verfahrenszentren, massiv beschleunigte Verfahren, stark eingeschränkte Rekursmöglichkeiten - und e) durch die konsequente Anwendung des Volksentscheides, wonach Dienstverweigerung kein Asylgrund ist?
  5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass Schweizer Recht internationalem Recht (Ausnahme: zwingendes Völkerrecht) vorgehen muss?