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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Härte gegenüber Brüssel?

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau

Meine Beiträge im Jahr 2015

17. Februar 2015

Seit dem Ja von Volk und Ständen zur Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung am 9. Februar 2014 sind die folgenden zentralen Bestimmungen gültiges Verfassungsrecht: "Die Schweiz regelt die Zuwanderung eigenständig" und "Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt." Ebenso ist der Inländervor-rang in der Verfassung verankert. Diese Bestimmungen muss der Bundesrat ohne Wenn und Aber auf Gesetzesstufe umsetzen. Er tut dies aber mit seinem Vorschlag vom 11. Februar nur scheinbar, denn er will die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger beibehalten oder sie nur mit dem Segen Brüssels anpassen. Brüssel erhält so ein Vetorecht, und der Bundesrat hat bereits kapituliert.

"Härte gegenüber Brüssel": Mit dieser Frontzeile lobt der Blick vom 12.2.2015 Frau Sommaruga für die angeblich knallharte Umsetzung des Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung. In Tat und Wahrheit ist das Gegenteil der Fall. Die zwei "gleichwertigen" Ziele, die der Bundesrat erreichen will - die Umsetzung des Volksentscheids und gleichzeitig die Wahrung der Personenfreizügigkeit - schliessen sich gegenseitig aus. Volk und Stände haben am 9.2.2014 klar zum Ausdruck gebracht, dass eine jährliche Nettozuwanderung von 80'000-90'000, also annähernd in der Grössenordnung der Stadt Winterthur, nicht verkraftbar ist und massiv reduziert werden muss.

Die konsequente Umsetzung des Volksentscheids ist im Übrigen gar kein Problem. Die Schweiz hat das Kontingents-System bereits zwischen 1970 und 2007, also während 37 Jahren, erfolgreich praktiziert. Wir hatten damals ein beträchtliches Wirtschaftswachstum und eine tiefe Arbeitslosigkeit. Der Bundesrat muss das Gesetz nur aus der Schublade nehmen.

Wäre beim Bundesrat der politische Wille vorhanden, so könnte er auch die Neuverhandlungen der Personenfreizügigkeit mit Brüssel erfolgversprechend vorantreiben.

Denn wir haben starke Trümpfe: 1. Man muss Brüssel klarmachen, dass wir ein souveräner Staat sind und weder der EU noch dem EU-Binnenmarkt beitreten werden. 2. Wir haben 2013 für 75 Milliarden Franken mehr Güter aus der EU importiert als exportiert und sind nach den USA und vor Japan der zweitwichtigste Handelspartner der EU. 3. Ein gewichtiger Trumpf ist auch das Landverkehrsabkommen: Deutschland, Italien und die Benelux-Länder werden das Abkommen niemals kündigen. Denn die EU-Spediteure werden nicht auf die kurze Gotthardachse verzichten, auf der sie nur 300 Franken pro Transitfahrt (anstelle der Vollkosten von 900 Franken) zahlen müssen. Aber der Bundesrat macht vor Brüssel den üblichen Kniefall. Indem er kundtut, dass er die Personenfreizügigkeit nur mit dem Einverständnis Brüssel anpassen und sie keinesfalls kündigen will, steht er verhandlungstaktisch zum vornherein mit abgesägten Hosen da.

Zudem spielt der Bundesrat aus wahltaktischen Gründen auf Zeit. Er hat seine Umsetzungsvorlage und das widersprüchliche Verhandlungsmandat mit Brüssel am 11. Februar verspätet vorgestellt. Nach der Vernehmlassung kommt nach der Sommerpause die Botschaft, schliesslich folgt die Beratung in den Kommissionen und im Parlament. Vor den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2015 geschieht also nichts Entscheidendes, sonst könnte ja die SVP davon profitieren! Und von den wirksamsten Massnahmen zur Reduktion der Zuwanderung - höhere Hürden für Sozialleistungen sowie Einschränkung des Familiennachzugs - will der Bundesrat nichts wissen.

Wenn dann nach den Wahlen das vom Bundesrat erhoffte Nein aus Brüssel kommt, wird er beteuern, er habe alles versucht. Aber es sei nichts zu machen; die Personenfreizügigkeit sei für Brüssel "nicht verhandelbar". Damit wäre der Bundesrat ein wesentliches Stück weiter auf seinem Weg zum schleichenden EU-Beitritt, den er mit dem sogenannten Rahmenvertrag (das heisst mit der Übernahme von fremdem Recht und fremden Richtern) vorantreiben will. Genau dies gilt es zu verhindern.

Falls der Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung weiterhin nicht konsequent umgesetzt wird, wird die SVP eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit lancieren.