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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Die Durchsetzungsinitiative ist verhältnismässig

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau

Meine Beiträge im Jahr 2015

13.11.2015

Die Durchsetzungsinitiative, über die am kommenden 28. Februar abgestimmt wird, verlangt bekanntlich, dass kriminelle Ausländer unser Land verlassen müssen. Volk und Stände haben dies schon vor 5 Jahren, am 28.11.2010, mit dem Ja zur Ausschaffungsinitiative so entschieden. Weil Bundesrat und Parlament diesen klaren Volksentscheid verwässert haben, kommt nun am kommenden 28. Februar die Durchsetzungsinitiative zur Abstimmung. Sie nennt detailliert jene Straftaten, die eine Landesverweisung sofort oder erst im Wiederholungsfall zur Folge haben. Die Gegner behaupten nun gebetsmühlenartig, die Initiative sei nicht verhältnismässig und verletze damit einen wesentlichen Grundsatz unserer Rechtsordnung.

Diese Behauptung ist doppelt falsch. Denn erstens unterscheidet die Durchsetzungsinitiative zwischen schweren und weniger schweren Straftaten: Verbrechen wie beispielsweise vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung haben zwingend die Landesverweisung zur Folge. Bei Straftaten wie einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung oder Diebstahl, bei Brandstiftung und dergleichen erfolgt die Landesverweisung nur dann zwingend, wenn der Täter bereits einmal rechtskräftig verurteilt worden ist. Zweitens ist die Verhältnismässigkeit dadurch gewahrt, dass der Richter weiterhin das Strafmass festlegt, welches der Straftat entspricht; zusätzlich kommt dann bei schweren Straftaten die Landesverweisung dazu.

Fazit: Die Durchsetzungsinitiative ist verhältnismässig und "berechenbar". Potenzielle Straftäter wissen, welchen "Preis" sie zu zahlen haben. Wer mehr Sicherheit will, stimmt der Initiative zu.