"In Anbetracht der fragwürdigen und realitätsfremden Praxis
der Asylrekurskommission (ARK) wird der Bundesrat beauftragt, gegenüber
der ARK als Sofortmassnahme Ordnungsvorschriften zu erlassen. Sodann ist
das Beschwerdewesen im Asylrecht neu zu konzipieren, und es ist eine einfachere,
gesetzestreue Form des Rekurswesens einzuführen - nötigenfalls
auf der Basis eines asylspezifischen Beschwerdeverfahrens."
Begründung der Motion
Fehr begründet die Motion mit zahlreichen dokumentierten Fällen
(nachstehend in gekürzter Form).
Ungenügende Interpellationsantwort
Fehr hatte in gleicher Sache schon am 19.3.1999 eine Interpellation
eingereicht, die der Bundesrat aber "ausweichend" und "nichtssagend"
beantwortet habe. Schon damals hatte Fehr der ARK unter anderem vorgeworfen,
sie gewähre vorläufig aufgenommenen Personen widerrechtlich
den Familiennachzug. Zudem verzögere sie Verfahren, indem Asylsuchende
aufgrund eines ARK-Grundsatzurteils noch während eines hängigen
Beschwerdeverfahrens ein neues Asylgesuch einreichen könnten.
Keine Verbesserung nach Totalrevision
Die unhaltbare Situation habe sich auch mit der Totalrevision des Asylgesetzes
nicht verbessert, stellt Fehr fest. Mit meist formalistischen Erwägungen
werde das Asylgesetz aufgeweicht. So werde mit einem Urteil (EMARK 1999/17)
der Verfolgungsbegriff - und damit die Anerkennungskriterien für
Flüchtlinge - massiv ausgedehnt, ebenso werde die Wegweisung von
illegalen Asylanten erschwert. Zudem werde die Einreise via Flughafen
erleichtert, und weitere ARK-Urteile machten die Schweiz sogar als Zufluchtsort
für Kriegsverbrecher attraktiv.
ANAG als Mittel der Migrationspolitik missbraucht
Als weiteren Grund für ein dringliches Einschreiten des Bundesrates
nennt Fehr den Missbrauch des Bundesgesetzes über Aufenthalt und
Niederlassung von Ausländern (ANAG) durch ARK-Urteile. So ist laut
Gesetz eine Wegweisung nicht zumutbar, wenn der Asylbewerber einer "konkreten
Gefährdung" ausgesetzt würde. Laut ARK- Urteil sind aber
auch "schwierige Lebensverhältnisse", oder eine "drohende
Arbeitslosigkeit" als konkrete Gefährdung einzustufen. Damit
wird das Asylrecht ad absurdum geführt!
ARK schiebt Asylgesuche auf die lange Bank
Der Motionär wirft der ARK im weiteren vor, sie unterlaufe die Wegweisungspolitik
des Bundesrates, indem sie ganze Dossierkategorien zusammenstelle und
diese Fälle einfach in der Schublade liegen lasse. Dies in der Meinung,
es werde dann schon gelegentlich eine humanitäre Gesamtregelung geben,
sodass diese Leute bleiben könnten. Allein zwischen 1992 und 1995
habe die ARK etwa 2000 Asylgesuche aus Bosnien, Jugoslawien und Sri Lanka
sistiert, d.h. in die Schublade gelegt. Dies verursache für die Schweiz
Kosten in vielfacher Millionenhöhe und sei ein Skandal.
"Laut Presseberichten gibt es sogar ARK-Richter, welche das vom
Volk beschlossene Asylgesetz öffentlich kritisieren, was bisher von
Seiten des Bundesrates zu keinenSanktionen geführt hat", stellt
Fehr fest.
Konsequenz
Der Motionär stellt in der Begründung zusammenfassend fest:
"Die oft fragwürdige bis unverantwortliche Praxis der ARK hat
eine fatale Signalwirkung und leistet dem Missbrauch unseres Asylrechts
Vorschub. Sie verursacht gewaltige Kosten, schürt gefährliche
fremdenfeindliche Strömungen und unterhöhlt die Rechtsordnung
in unserem Land."
Sofern Beamte des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) das Asylgesetz
korrekt anwendeten, müssten sie gewärtigen, dass die ARK diese
Entscheide aufhebe oder auf die lange Bank schiebe und dass Beschwerden
gegen den Vollzug gutgeheissen würden. "Der Bundesrat hat die
politische Kontrolle im Asylbereich offensichtlich weitgehend verloren.
Er überlässt die Festlegung der asylpolitischen Leitplanken
der ARK, Flüchtlings-Hilfswerken und Rechtsprofessoren", kritisiert
Fehr.
Forderung
Fehr und die 66 Mitunterzeichner verlangen, der Bundesrat müsse die
politische Kontrolle im Rahmen seiner Aufsichtspflicht über die ARK-Tätigkeit
konsequent ausüben und als Sofortmassnahme Ordnungsvorschriften erfassen.
Danach sei eine einfachere, effizientere, gesetzestreue Form des Rekurswesens
einzuführen, nötigenfalls auf der Basis eines asylspezifischen
Beschwerdeverfahrens.
Mitunterzeichner(innen) der Motion
Aeschbacher, Antille, Baader Caspar, Baumann Alexander, Beck, Bigger,
Bignasca, Binder, Blocher, Borer, Bortoluzzi, Bosshard, Bunner Toni, Dunant,
Engelberger, Estermann, Fattebert, Fehr Lisbeth, Fischer, Föhn, Freund,
Frey Claude, Frey Walter, Giezendanner, Glur, Gysin Hans Rudolf, Hassler,
Hegetschweiler, Heim, Hess Bernhard, Imhof, Joder, Kaufmann, Keller, Kunz,
Kurrus, Laubacher, Leu, Lustenberger, Maspoli, Mathys, Maurer, Messmer,
Mörgeli, Oehrli, Pelli, Pfister Theophil, Randegger, Schenk, Scherer
Marcel, Schlüer, Siegrist, Speck, Spuhler, Stahl, Stamm, Steiner,
Triponez, Tschuppert, Waber, Walter, Wandfluh, Wasserfallen, Weyeneth,
Wittenwiler, Zuppiger.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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