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Hut ab vor dem Gemeinderat Wallisellen!
Schweizer Bürgerrecht für abgewiesene Asylanten?
Artikel, 4. August 2000


Vor einigen Monaten hat der Bundesrat die sogenannte "humanitäre Aktion 2000" beschlossen. Rund 13'000 "langjährigen" Asylbewerbern, die vor dem 31.12.1992 in die Schweiz gekommen sind, wird damit die vorläufige (sprich definitive) Aufnahme gewährt. Die meisten dieser Asylbewerber sind seinerzeit illegal in die Schweiz gekommen, und viele haben mehrfach gegen die Wegweisung rekurriert und damit - oftmals unter tatkräftiger Mithilfe von linken Juristen - erreicht, dass sie immer noch in unserem Land sind.

Nun werden sie dafür mit der "humanitären Aktion 2000" des Bundesrates auch noch belohnt. Rund 6500 Personen, also die Hälfte dieser vorläufig Aufgenommenen, sind rechtskräftig abgewiesene Asylanten, vor allem aus Ex-Jugoslawien. Trotz massiver Proteste hat der Bundesrat an seinem unverständlichen Entscheid festgehalten.

Schweizer Bürgerrecht für abgewiesene Asylanten?
Die Folgen des bundesrätlichen Fehlentscheides haben nun die Gemeinden auszulöffeln: Der Gemeinderat Wallisellen hatte kürzlich über 3 Einbürgerungsgesuche von Ex-Jugoslawen zu entscheiden, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen worden war, die aber aufgrund der "humanitären Aktion 2000" vorläufig aufgenommen wurden. Der Walliseller Gemeinderat verdient Respekt und Anerkennung, dass er diese Gesuche abgelehnt hat und standfest geblieben ist. Es widerspricht doch jedem gesunden Rechtsempfinden, wenn rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber auch noch eingebürgert werden! Zudem würde mit einem positiven Einbürgerungsentscheid ein Präjudiz für die andern 6500 vorläufig Aufgenommenen - und wohl noch für weitere "Kategorien" von Asylanten - geschaffen.

Einbürgerung muss Gemeindesache bleiben
Vor diesem Hintergrund ist die Haltung des Bezirksrates Bülach, der den Rekurs der 3 Einbürgerungs-Gesuchsteller gutgeheissen hat, völlig unverständlich. Und es zeugt von Verantwortungsbewusstsein und Standfestigkeit, dass der Gemeinderat Wallisellen nötigenfalls bis ans Bundesgericht gelangen wird. Zudem zeigt dieser Fall einmal mehr mit aller Klarheit, dass der definitive Entscheid über Einbürgerungen Gemeindesache bleiben muss. Es gibt bekanntlich politische Parteien und Kreise, die das Schweizer Bürgerrecht auf "höherer Ebene" geradezu verschleudern möchten.


Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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