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Wollen wir den UNO-Vertrag tatsächlich unterschreiben?
Artikel / Leserbrief, 25. September 2001


Wenn die Schweiz der politischen UNO beitritt, dann müssen wir einen verbindlichen Vertrag unterschreiben. Mit diesem Vertrag haben wir sehr weitgehende aussenpolitische Verpflichtungen zu übernehmen, die uns der UNO-Sicherheitsrat auferlegt.

Artikel 41 der UNO-Charta verpflichtet die Schweiz, bei wirtschaftlichen und politischen Sanktion und Boykotten gegen Drittstaaten mitzumachen. Diese Massnahmen können die "vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschliessen".

Das heisst: Wir hätten mitzumachen bei der Aushungerung eines Volkes. Sanktionen sind ein Kriegsmittel, unter dem nicht die missliebigen Machthaber zu leiden haben, sondern die unschuldige Zivilbevölkerung.

Laut Artikel 42 können diese Massnahmen zusätzlich einschliessen: "Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen.

Artikel 43 verpflichtet die Schweiz, dem UNO-Sicherheitsrat aufgrund von Sonderabkommen "Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, Beistand zu leisten und Erleichterungen, einschliesslich des militärischen Durchmarschrechts, zu gewähren".

Und Artikel 25 der UNO-Charta besagt klipp und klar: "Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrats im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und durchzuführen".

Es geht um die Unterzeichnung und Einhaltung dieses Vertrages - nicht um wohltönende Floskeln von "internationaler Solidarität"! Wir würden als UNO-Mitglied in internationale Konflikte hineingezogen und damit auch Gefahr laufen, zur Zielscheibe von Terror und andern Gewaltakten zu werden.

Und nun wollen uns der Bundesrat, Politiker, Diplomaten, Funktionäre und weitere Beitrittsbefürworter weismachen, mit diesem einschneidenden Vertrag bleibe die schweizerische Neutralität "unberührt"! Weil die Befürworter selbst nicht daran glauben, will der Bundesrat eine Neutralitätserklärung abgeben; diese wäre aber reine Makulatur. Zwingend für die Wahrung der immerwährenden, bewaffneten, bündnisfreien, selbstgewählten und integralen schweizerischen Neutralität wäre eine völkerrechtlich verbindliche Anerkennung durch die UNO. Aber selbstverständlich gibt die UNO keine solchen Garantien ab.

Die besondere Aufgabe der neutralen Schweiz wahrnehmen
Die schweizerische Neutralität, also die Nicht-Einmischung und Nicht-Parteinahme bei internationalen Konflikten, hat sich zum Nutzen der Schweiz und der Welt ausserordentlich bewährt - als Instrument der Sicherheit, der unparteiischen humanitären Hilfe und der Friedensdiplomatie. Diese besondere Aufgabe sollten wir weiterführen und verstärken. Es bringt nichts, wenn wir mit 189 Staaten auch noch mitschwimmen im Strom einer diffusen "kollektiven Verantwortung". Wir haben der Welt als vorbildhaft souveränes, neutrales und weltoffenes Land mehr zu bieten.

Unsere Devise sollte deshalb heissen: Ja zur neutralitätspolitisch unproblematischen Mitarbeit in den UNO-Unterorganisationen. Nein zum Beitritt zur politischen UNO!


Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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