Wenn die Schweiz der politischen UNO beitritt, dann müssen
wir einen verbindlichen Vertrag unterschreiben. Mit diesem Vertrag haben
wir sehr weitgehende aussenpolitische Verpflichtungen zu übernehmen,
die uns der UNO-Sicherheitsrat auferlegt.
Artikel 41 der UNO-Charta verpflichtet die Schweiz, bei wirtschaftlichen
und politischen Sanktion und Boykotten gegen Drittstaaten mitzumachen.
Diese Massnahmen können die "vollständige oder teilweise
Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs,
der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten
und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschliessen".
Das heisst: Wir hätten mitzumachen bei der Aushungerung eines Volkes.
Sanktionen sind ein Kriegsmittel, unter dem nicht die missliebigen Machthaber
zu leiden haben, sondern die unschuldige Zivilbevölkerung.
Laut Artikel 42 können diese Massnahmen zusätzlich einschliessen:
"Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-,
See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen.
Artikel 43 verpflichtet die Schweiz, dem UNO-Sicherheitsrat aufgrund
von Sonderabkommen "Streitkräfte zur Verfügung zu stellen,
Beistand zu leisten und Erleichterungen, einschliesslich des militärischen
Durchmarschrechts, zu gewähren".
Und Artikel 25 der UNO-Charta besagt klipp und klar: "Die Mitglieder
der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrats
im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und durchzuführen".
Es geht um die Unterzeichnung und Einhaltung dieses Vertrages - nicht
um wohltönende Floskeln von "internationaler Solidarität"!
Wir würden als UNO-Mitglied in internationale Konflikte hineingezogen
und damit auch Gefahr laufen, zur Zielscheibe von Terror und andern Gewaltakten
zu werden.
Und nun wollen uns der Bundesrat, Politiker, Diplomaten, Funktionäre
und weitere Beitrittsbefürworter weismachen, mit diesem einschneidenden
Vertrag bleibe die schweizerische Neutralität "unberührt"!
Weil die Befürworter selbst nicht daran glauben, will der Bundesrat
eine Neutralitätserklärung abgeben; diese wäre aber reine
Makulatur. Zwingend für die Wahrung der immerwährenden, bewaffneten,
bündnisfreien, selbstgewählten und integralen schweizerischen
Neutralität wäre eine völkerrechtlich verbindliche Anerkennung
durch die UNO. Aber selbstverständlich gibt die UNO keine solchen
Garantien ab.
Die besondere Aufgabe der neutralen Schweiz wahrnehmen
Die schweizerische Neutralität, also die Nicht-Einmischung und Nicht-Parteinahme
bei internationalen Konflikten, hat sich zum Nutzen der Schweiz und der
Welt ausserordentlich bewährt - als Instrument der Sicherheit, der
unparteiischen humanitären Hilfe und der Friedensdiplomatie. Diese
besondere Aufgabe sollten wir weiterführen und verstärken. Es
bringt nichts, wenn wir mit 189 Staaten auch noch mitschwimmen im Strom
einer diffusen "kollektiven Verantwortung". Wir haben der Welt
als vorbildhaft souveränes, neutrales und weltoffenes Land mehr zu
bieten.
Unsere Devise sollte deshalb heissen: Ja zur neutralitätspolitisch
unproblematischen Mitarbeit in den UNO-Unterorganisationen. Nein zum Beitritt
zur politischen UNO!
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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