Es ist eine folgenschwere Realität:
Asylsuchen und Asylrechtsmissbrauch lohnen sich in der Schweiz. In bezug
auf Fürsorgeleistungen, Unterkunft, Verpflegung, Bewegungsfreiheit,
ärztliche Versorgung, Kran-kenkassenschutz, Arbeitsmöglichkeiten
- und ebenso wegen der Tatsache, dass auch Asylbewerber ohne Flüchtlingseigenschaften
aufgrund unseres ausge- klügelten Beschwerdewesens oft jahrelang im
Lande bleiben können - ist unser Land sehr attraktiv.
Darum ist die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
dringend nötig. Sie wird die Zahl der missbräuchlichen Gesuche
sowie die Kosten, die allein auf Bundesebene jährlich rund 1 Milliarde
Franken betragen, massiv senken. Profitieren werden die echten, an Leib
und Leben bedrohten Flüchtlinge.
In der schweizerischen Asylpolitik gilt das "Prinzip Hoffnung":
Der Bundesrat kann nur hoffen, dass nicht immer noch mehr Scheinflüchtlinge
und illegale Einwanderer ins Land kommen. Wirksame präventive Massnahmen
gegen den Asylrechtsmissbrauch gibt es im schweizerischen Asylrecht bis
heute kaum. Dennoch behaupten Bundesräte und Politiker, man habe
das Asylwesen im Griff. Die Wirklichkeit zeigt das Gegenteil.
Attraktivität des Asyllandes Schweiz senken
Die hohe Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende und illegale
Einwanderer hat Konsequenzen: Im Jahre 2001 hat die Zahl der Asylgesuche
gegenüber dem Vorjahr um 17,2 % auf 20'633 zugenommen. 3425 Gesuchssteller
stammten aus der Bundesrepublik Jugoslawien und 1230 aus Bosnien-Herze-
gowina, obwohl diese Gebiete seit längerer Zeit verfolgungssicher
sind.
Im Zeitraum 1994 - 2001 wurden in der Schweiz pro 10'000 Einwohner 267
Asylgesuche gestellt; in Holland waren es 179, in Deutschland 98, in Grossbritannien
77 und in Frankreich 34. Italien erscheint gar nicht in der Statistik,
weil es im Grunde genommen nur ein "Transit-Asylrecht" praktiziert:
Nach 45 Tagen Aufenthalt gibt es keinerlei staatliche Unterstützung
mehr; das heisst, dass sich die Asylbe- werber nach dieser Frist in der
Schweiz oder sonstwo nach grosszügiger Unterstützung umsehen.
Ende 2001 hielten sich noch immer gegen 100'000 "Personen des Asylbereichs"
in unserem Land auf. Korrekterweise müssten dazu noch jene 40'000
gezählt werden, die seit dem Jahr 2000 aus der Asylstatistik herausgenommen
werden und deren Aufenthalt jetzt "ausländerrechtlich"
(also nicht mehr asylrechtlich) geregelt ist.
Zu den jährlichen Kosten des Bundes für das Asylwesen von rund
1 Milliarde (1000 Millionen Franken!) kommen noch Hunderte von Millionen
zulasten der Kantone und Gemeinden dazu, beispielsweise für die Schule,
für spezielle Unterrichtsformen, für allerlei Therapien etc.
Die durchschnittliche Anerkennungsquote beträgt weniger als 10%,
im Jahre 2001 waren es 9,3%. Das heisst: Nicht einmal jeder 10. Asylbewerber
kann als Flüchtling anerkannt werden! Diesem gigantischen Missbrauch
unseres Asylrechts durch Scheinflüchtlinge muss endlich ein Riegel
geschoben werden. Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
sorgt dafür!
Wirksame Missbrauchsbekämpfung
Die Volksinitiative gegen Asylrechtsmissbrauch wird die Zahl der missbräuchlichen
Asylgesuche und die jährlichen Milliardenkosten massiv senken:
Die beiden wichtigsten Massnahmen der Initiative sind erstens die sogenannte
Drittstaatenregelung und zweitens die Sanktionsmöglichkeiten gegen
Asylanten, deren Gesuch abgelehnt wurde, auf deren Gesuch nicht eingetreten
wurde oder die sich nicht an die Vorschriften halten.
Drittstaatenregelung: Wenn Asylsuchende über
sichere Drittstaaten, in denen sie bereits ein Gesuch gestellt haben oder
hätten stellen können, in die Schweiz kommen, so wird auf ihr
Gesuch nicht eingetreten. Damit wird die freie Wahl des (bevorzugten)
Asyllandes aufgehoben. Die Drittstaaten- regelung ist vergleichbar mit
dem Dubliner Erstasylabkommen der EU.
Die Drittstaatenregelung bringt, vor allem wenn sie mit einer schärferen
Kontrolle an wichtigen Grenzabschnitten verbunden wird, eine starke Abhaltewirkung
(Prävention) gegen Scheinflüchtlinge. Die Aufnahme echter Flüchtlinge
wird hingegen nach wie vor möglich sein. Abgewiesene Asylbewerber
werden aufgrund der sogenannten Rückübernahmeabkommen, welche
die Schweiz mit den Nachbar- staaten abgeschlossen hat, in das entsprechende
Herkunftsland überstellt.
Sanktionen: Gesuchsteller, deren Gesuch abgelehnt
oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, sowie vorläufig Aufgenommene,
welche ihre Mitwirkungspflicht (bei der Identitätsabklärung
etc.) grob verletzen, werden schlechter gestellt. Sie erhalten stark reduzierte
Fürsorgeleistungen.
Als weitere Massnahmen bringt die Initiative die Einschränkung der
Arbeitsmöglichkeiten sowie reduzierte medizinische Leistungen für
Asylbewerber , welche sich rechtswidrig verhalten. Ferner verlangt die
Initiative Sanktionen gegen Fluggesellschaften, welche Leute ohne genügende
Identitäts- prüfung in die Schweiz transportieren.
Insgesamt reduziert die Initiative die Attraktivität der Schweiz
für Asylsuchende und Asylmissbraucher etwa auf den Stand der meisten
europäischen Staaten. Mit der massiven Reduktion der missbräuch-
lichen Gesuche und der Kosten gewinnt der Bundesrat mehr Handlungsfreiheit.
Er kann künftig vermehrt Kontingente von Flüchtlingen aus Krisengebieten
vorübergehend aufnehmen, weil unsere Aufnahme- kapazität nicht
bereits durch Scheinflüchtlinge ausgeschöpft ist.
Die Behauptungen von Initiativ-Gegnern (die Initiative sei "überholt",
"unwirksam", oder sie "hebe das Asylrecht auf") sind
substanzlos und absurd. Insbesondere linke Kreise wollen gar keine effiziente
Missbrauchsbekämpfung, denn ihre Asyl-, Ausländer- und Einbürgerungspolitik
der "offenen Scheunen- tore" ist Programm!
Ein Ja zur Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
sorgt dafür, dass die Schweiz für Asylmissbraucher unattraktiv
wird. Die Zahl der Asylgesuche und die gewaltigen Kosten werden massiv
sinken, und die Schweiz wird ein Hort für echte, an Leib und Leben
bedrohte Flüchtlinge bleiben.
Wer die Asyltradition der Schweiz beibehalten und gleichzeitig
den Missbrauch unseres Asylrechts wirksam bekämpfen will, sagt Ja
zur Initiative. Die Volksabstimmung findet vor- aussichtlich am 24. November
2002 statt.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS,
Eglisau
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