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    Nationalrat - Hans Fehr
Weniger Asylgesuche, tiefere Kosten, Schutz für echte Flüchtlinge!
Ja zur Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
Kurzartikel / Leserbrief, 25. April 2002

Es ist eine folgenschwere Realität: Asylsuchen und Asylrechtsmissbrauch lohnen sich in der Schweiz. In bezug auf Fürsorgeleistungen, Unterkunft, Verpflegung, Bewegungsfreiheit, ärztliche Versorgung, Kran-kenkassenschutz, Arbeitsmöglichkeiten - und ebenso wegen der Tatsache, dass auch Asylbewerber ohne Flüchtlingseigenschaften aufgrund unseres ausge- klügelten Beschwerdewesens oft jahrelang im Lande bleiben können - ist unser Land sehr attraktiv.

Darum ist die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" dringend nötig. Sie wird die Zahl der missbräuchlichen Gesuche sowie die Kosten, die allein auf Bundesebene jährlich rund 1 Milliarde Franken betragen, massiv senken. Profitieren werden die echten, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge.

In der schweizerischen Asylpolitik gilt das "Prinzip Hoffnung": Der Bundesrat kann nur hoffen, dass nicht immer noch mehr Scheinflüchtlinge und illegale Einwanderer ins Land kommen. Wirksame präventive Massnahmen gegen den Asylrechtsmissbrauch gibt es im schweizerischen Asylrecht bis heute kaum. Dennoch behaupten Bundesräte und Politiker, man habe das Asylwesen im Griff. Die Wirklichkeit zeigt das Gegenteil.

Attraktivität des Asyllandes Schweiz senken
Die hohe Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende und illegale Einwanderer hat Konsequenzen: Im Jahre 2001 hat die Zahl der Asylgesuche gegenüber dem Vorjahr um 17,2 % auf 20'633 zugenommen. 3425 Gesuchssteller stammten aus der Bundesrepublik Jugoslawien und 1230 aus Bosnien-Herze- gowina, obwohl diese Gebiete seit längerer Zeit verfolgungssicher sind.

Im Zeitraum 1994 - 2001 wurden in der Schweiz pro 10'000 Einwohner 267 Asylgesuche gestellt; in Holland waren es 179, in Deutschland 98, in Grossbritannien 77 und in Frankreich 34. Italien erscheint gar nicht in der Statistik, weil es im Grunde genommen nur ein "Transit-Asylrecht" praktiziert: Nach 45 Tagen Aufenthalt gibt es keinerlei staatliche Unterstützung mehr; das heisst, dass sich die Asylbe- werber nach dieser Frist in der Schweiz oder sonstwo nach grosszügiger Unterstützung umsehen.

Ende 2001 hielten sich noch immer gegen 100'000 "Personen des Asylbereichs" in unserem Land auf. Korrekterweise müssten dazu noch jene 40'000 gezählt werden, die seit dem Jahr 2000 aus der Asylstatistik herausgenommen werden und deren Aufenthalt jetzt "ausländerrechtlich" (also nicht mehr asylrechtlich) geregelt ist.

Zu den jährlichen Kosten des Bundes für das Asylwesen von rund 1 Milliarde (1000 Millionen Franken!) kommen noch Hunderte von Millionen zulasten der Kantone und Gemeinden dazu, beispielsweise für die Schule, für spezielle Unterrichtsformen, für allerlei Therapien etc.

Die durchschnittliche Anerkennungsquote beträgt weniger als 10%, im Jahre 2001 waren es 9,3%. Das heisst: Nicht einmal jeder 10. Asylbewerber kann als Flüchtling anerkannt werden! Diesem gigantischen Missbrauch unseres Asylrechts durch Scheinflüchtlinge muss endlich ein Riegel geschoben werden. Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" sorgt dafür!

Wirksame Missbrauchsbekämpfung
Die Volksinitiative gegen Asylrechtsmissbrauch wird die Zahl der missbräuchlichen Asylgesuche und die jährlichen Milliardenkosten massiv senken:

Die beiden wichtigsten Massnahmen der Initiative sind erstens die sogenannte Drittstaatenregelung und zweitens die Sanktionsmöglichkeiten gegen Asylanten, deren Gesuch abgelehnt wurde, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde oder die sich nicht an die Vorschriften halten.

Drittstaatenregelung: Wenn Asylsuchende über sichere Drittstaaten, in denen sie bereits ein Gesuch gestellt haben oder hätten stellen können, in die Schweiz kommen, so wird auf ihr Gesuch nicht eingetreten. Damit wird die freie Wahl des (bevorzugten) Asyllandes aufgehoben. Die Drittstaaten- regelung ist vergleichbar mit dem Dubliner Erstasylabkommen der EU.

Die Drittstaatenregelung bringt, vor allem wenn sie mit einer schärferen Kontrolle an wichtigen Grenzabschnitten verbunden wird, eine starke Abhaltewirkung (Prävention) gegen Scheinflüchtlinge. Die Aufnahme echter Flüchtlinge wird hingegen nach wie vor möglich sein. Abgewiesene Asylbewerber werden aufgrund der sogenannten Rückübernahmeabkommen, welche die Schweiz mit den Nachbar- staaten abgeschlossen hat, in das entsprechende Herkunftsland überstellt.

Sanktionen: Gesuchsteller, deren Gesuch abgelehnt oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, sowie vorläufig Aufgenommene, welche ihre Mitwirkungspflicht (bei der Identitätsabklärung etc.) grob verletzen, werden schlechter gestellt. Sie erhalten stark reduzierte Fürsorgeleistungen.

Als weitere Massnahmen bringt die Initiative die Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten sowie reduzierte medizinische Leistungen für Asylbewerber , welche sich rechtswidrig verhalten. Ferner verlangt die Initiative Sanktionen gegen Fluggesellschaften, welche Leute ohne genügende Identitäts- prüfung in die Schweiz transportieren.

Insgesamt reduziert die Initiative die Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende und Asylmissbraucher etwa auf den Stand der meisten europäischen Staaten. Mit der massiven Reduktion der missbräuch- lichen Gesuche und der Kosten gewinnt der Bundesrat mehr Handlungsfreiheit. Er kann künftig vermehrt Kontingente von Flüchtlingen aus Krisengebieten vorübergehend aufnehmen, weil unsere Aufnahme- kapazität nicht bereits durch Scheinflüchtlinge ausgeschöpft ist.

Die Behauptungen von Initiativ-Gegnern (die Initiative sei "überholt", "unwirksam", oder sie "hebe das Asylrecht auf") sind substanzlos und absurd. Insbesondere linke Kreise wollen gar keine effiziente Missbrauchsbekämpfung, denn ihre Asyl-, Ausländer- und Einbürgerungspolitik der "offenen Scheunen- tore" ist Programm!

Ein Ja zur Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" sorgt dafür, dass die Schweiz für Asylmissbraucher unattraktiv wird. Die Zahl der Asylgesuche und die gewaltigen Kosten werden massiv sinken, und die Schweiz wird ein Hort für echte, an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge bleiben.

Wer die Asyltradition der Schweiz beibehalten und gleichzeitig den Missbrauch unseres Asylrechts wirksam bekämpfen will, sagt Ja zur Initiative. Die Volksabstimmung findet vor- aussichtlich am 24. November 2002 statt.

von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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