Die Aktion für eine unabhängige
und neutrale Schweiz (AUNS) ruft die Gegner der AHV- Goldinitiative auf,
ihre unwahre Behauptung, die Goldinitiative brauche das Vermögen auf,
zurückzunehmen und zu berichtigen.
Bei Annahme der AHV-Goldinitiative am 22. September 2002 wird die folgende
Bestimmung in der Bundesverfassung verankert:
"Werden Währungsreserven für die
geld- und währungspolitischen Zwecke nicht mehr benötigt, so
sind diese oder deren Erträge von der Nationalbank auf den Ausgleichsfonds
der Alters- und Hinterlassenen- versicherung (AHV) zu übertragen.
Die Bundesgesetzgebung regelt die Einzelheiten."
Der Bundesgesetzgeber hat nach Annahme der Goldinitiative somit zwei
Möglichkei-ten:
- Die überschüssigen Goldreserven bleiben für alle Zeiten
bei der Nationalbank; lediglich die Erträge werden für die
AHV verwendet.
- Das Vermögen wird auf den Ausgleichsfonds der AHV übertragen.
Auch in diesem Fall kann das Vermögen nicht verbraucht werden,
weil im AHV-Fonds gemäss heutigem Gesetz (AHV-Gesetz, Art. 107,
Abs. 3) in der Regel immer so viele Mittel vorhanden sein müssen,
als in einem Jahr ausbezahlt werden. Derzeit beläuft sich dieser
Mindestbetrag auf rund 28 Milliarden Franken, also wesentlich mehr als
die überschüssigen Nationalbankreserven. Wird diese Limite
unterschritten, was heute bereits der Fall ist, so müssen die Mehrwertsteuern
und/oder die Lohnabzüge erhöht werden. Darum sieht der Bundesrat
bereits eine weitere Mehrwertsteuererhöhung vor, was nur durch
ein Ja zur Goldinitiative verhindert werden kann.
Entgegen den unglaublichen Falschmeldungen der Goldinitiativ-Gegner wird
das Volksvermögen in beiden Fällen nicht verbraucht!
Hingegen bringt ausgerechnet der bundesrätliche Gegenentwurf,
mit dem die erpresste Stiftung gerettet werden soll, das Goldvermögen
in Gefahr:
Der Gegenentwurf bietet nur während 30 Jahren Gewähr, dass
das Vermögen unangetastet bleibt. Denn sofern Volk und Stände
nach 30 Jahren nicht ausdrücklich eine Weiterführung oder Änderung
des Gegenentwurfs beschliessen, geht das Fondsvermögen, also die
gesamten überschüssigen Gold- reserven, je zu einem Drittel
an die AHV, die Kantone und den Bund (s. Artikel 197 Ziffer 2 des Gegen-
entwurfs vom 22. März 2002). Der Gegenvorschlag lässt es somit
zu, dass das Goldvermögen nach 30 Jahren un-mittelbar verbraucht
wird. Nur die Annahme der Goldinitiative sichert die Substanz des Vermögens
auf unbegrenzte Zeit!
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS,
Eglisau
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