Nationalrat Hans Fehr Bundeshaus in Bern
Home Portrait Schwerpunkte Aktuell Agenda Meine Frage Kontakt Archiv
 
 
 
 
    Nationalrat - Hans Fehr
Nur die Goldinitiative sichert das Goldvermögen
Communiqué, 16. August 2002

Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) ruft die Gegner der AHV- Goldinitiative auf, ihre unwahre Behauptung, die Goldinitiative brauche das Vermögen auf, zurückzunehmen und zu berichtigen.

Bei Annahme der AHV-Goldinitiative am 22. September 2002 wird die folgende Bestimmung in der Bundesverfassung verankert:

"Werden Währungsreserven für die geld- und währungspolitischen Zwecke nicht mehr benötigt, so sind diese oder deren Erträge von der Nationalbank auf den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenen- versicherung (AHV) zu übertragen. Die Bundesgesetzgebung regelt die Einzelheiten."

Der Bundesgesetzgeber hat nach Annahme der Goldinitiative somit zwei Möglichkei-ten:

  1. Die überschüssigen Goldreserven bleiben für alle Zeiten bei der Nationalbank; lediglich die Erträge werden für die AHV verwendet.
  2. Das Vermögen wird auf den Ausgleichsfonds der AHV übertragen. Auch in diesem Fall kann das Vermögen nicht verbraucht werden, weil im AHV-Fonds gemäss heutigem Gesetz (AHV-Gesetz, Art. 107, Abs. 3) in der Regel immer so viele Mittel vorhanden sein müssen, als in einem Jahr ausbezahlt werden. Derzeit beläuft sich dieser Mindestbetrag auf rund 28 Milliarden Franken, also wesentlich mehr als die überschüssigen Nationalbankreserven. Wird diese Limite unterschritten, was heute bereits der Fall ist, so müssen die Mehrwertsteuern und/oder die Lohnabzüge erhöht werden. Darum sieht der Bundesrat bereits eine weitere Mehrwertsteuererhöhung vor, was nur durch ein Ja zur Goldinitiative verhindert werden kann.

Entgegen den unglaublichen Falschmeldungen der Goldinitiativ-Gegner wird das Volksvermögen in beiden Fällen nicht verbraucht!

Hingegen bringt ausgerechnet der bundesrätliche Gegenentwurf, mit dem die erpresste Stiftung gerettet werden soll, das Goldvermögen in Gefahr:

Der Gegenentwurf bietet nur während 30 Jahren Gewähr, dass das Vermögen unangetastet bleibt. Denn sofern Volk und Stände nach 30 Jahren nicht ausdrücklich eine Weiterführung oder Änderung des Gegenentwurfs beschliessen, geht das Fondsvermögen, also die gesamten überschüssigen Gold- reserven, je zu einem Drittel an die AHV, die Kantone und den Bund (s. Artikel 197 Ziffer 2 des Gegen- entwurfs vom 22. März 2002). Der Gegenvorschlag lässt es somit zu, dass das Goldvermögen nach 30 Jahren un-mittelbar verbraucht wird. Nur die Annahme der Goldinitiative sichert die Substanz des Vermögens auf unbegrenzte Zeit!

von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


[ zurück ]     [ drucken ]

 
powered by BfK