Erwartungsgemäss hat der Nationalrat
vor einigen Tagen die Revision der Bürgerrechtsregelung verabschiedet,
die einer Verschleuderung des schweizerischen Bürgerrechts nahe kommt.
Die SVP wird das Referendum ergreifen.
Die Kernpunkte der Revision sind folgende:
Erleichterte Einbürgerung für Ausländer der sogenannten
Zweiten Generation: Nach dem Willen einer Nationalrats-Mehrheit soll die
Wohnsitzfrist, bis ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden kann,
von derzeit 12 auf neu 8 Jahre verkürzt werden. Die Linke hatte sogar
6 Jahre verlangt. Jeder normale Bürger versteht unter Zweiter Generation
Ausländer, die "in der Schweiz geboren und aufgewachsen"
sind. Nach Lesart des Nationalrates genügt es, wenn solche Ausländer
ein paar Jahre in der Schweiz gewohnt und die Schule besucht haben. Ein
SVP-Antrag zur Verhinderung dieser Verwässerung wurde abgelehnt.
Die automatische Einbürgerung der Dritten Generation wurde vom Nationalrat
mit 137:37 Stimmen gutgeheissen. Mit Stichentscheid der Ratspräsidentin
wurde zudem beschlossen, dass die Eltern auf die automatische Einbürgerung
ihrer Kinder verzichten können; mit 18 Jahren sollen diese aber den
elterlichen Entscheid widerrufen können.
Beschwerderecht: Gegen "willkürliche" negative Einbürgerungsentscheide
sollen Gesuchsteller vor Bundesgericht rekurrieren können. Letztlich
kommt ein solches Beschwerderecht einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung
gleich.
Die SVP hat nach der Debatte sofort klargemacht, dass sie, unterstützt
von der AUNS, das Referendum ergreifen wird.
Die Haltung der SVP
Der definitive Einbürgerungsentscheid muss Sache der entsprechenden
Gemeinde bleiben. Zudem ist ein Einbürgerungsentscheid ein Entscheid
des Volkes oder einer vom Volk eingesetzten Behörde und somit ein
politischer Entscheid, dem weder Willkür noch Diskriminierung angelastet
werden kann. Ein Beschwerderecht würde die direkte Demokratie aushebeln
und - wie erwähnt - einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung gleichkommen.
Ebenso ist ein Automatismus strikte abzulehnen, weil ein Ausländer
selber entscheiden soll, ob er eingebürgert werden möchte. Er
soll dafür ein Gesuch stellen und klare Anforderungen (unter anderem
Sprache, Vertrautheit mit den schweizerischen Sitten, Lebensgewohnheiten
und Gebräuchen) erfüllen. Man darf nicht vergessen, dass das
Schweizer Bürgerrecht wegen der direkten Demokratie mit beson- deren
Rechten verbunden ist!
Die SVP befürwortet eine erleichterte Einbürgerung für
die effektive Zweite Generation ("in der Schweiz geboren und aufgewachsen")
im folgenden Sinn: Administrative Vereinfachung des Verfahrens, reduzierte
Einbürgerungsgebühr und Beibehaltung der Doppelzählung
der Aufenthaltsjahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr für die
verlangte Wohnsitzfrist von 12 Jahren.
Politik der "offenen Scheunentore"
Das Motiv der linken (und zum Teil auch sogenannt bürgerlichen) Einbürgerungsapostel
- im Verbund mit Bundesrätin Metzler - ist es, die Ausländerstatistik
zu beschönigen. Mit massiven Einbürgerungen soll der Ausländeranteil
von rund 20 Prozent auf die Hälfte "reduziert" werden.
Das ist ein statistischer Betrug, damit man die Ausländer-, Asyl-
und Einbürgerungspolitik der "offenen Scheunentore" weiterführen
kann.
Diese falsche Politik ist zu bekämpfen, umso mehr, wenn man zur
Kenntnis nimmt, dass sich die Zahl der Einbürgerungen innert 10 Jahren
mehr als verdreifacht hat und heute bei rund 30' 000 pro Jahr liegt.
Ebenso ist die Mär von der angeblich erfolgten "Zuwanderung
zum Arbeitsmarkt und zur Sicherung unseres Sozialsystems" widerlegt.
1972 waren von der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung
76,9 Prozent Werktätige. Im Jahre 2000 waren es gerade noch 53,9
Prozent.
Das heisst: Die Zuwanderung ist in den letzten 30 Jahren nicht hin zum
schweizerischen Arbeitsmarkt erfolgt, sondern primär zu unserem attraktiven
Sozialsystem!
Sofern der Ständerat die Revision der Bürgerrechtsregelung
nicht entscheidend verbessert, muss die verhängnisvolle Stossrichtung
des Nationalrates mit dem Referendum verhindert werden.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS,
Eglisau
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