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Skandalöser Bundesgerichts-Entscheid schwächt Gemeindeautonomie und direkte Demokratie
Kurzartikel / Leserbrief vom 11. Juli 2003

Das Schweizer Bürgerrecht wird von links-grünen und auch so genannt bürgerlichen Parteien und heimatmüden Kreisen mehr und mehr zum Wegwerfartikel degradiert. Der kürzliche Entscheid des Bundesgerichts, wonach Einbürgerungsentscheide an der Urne - weil angeblich "verfassungswidrig" - nicht mehr zulässig seien, leistet der Verschleuderung unseres Bürgerrechts Vorschub. Zudem werden die Gemeindeautonomie und die direkte Demokratie massiv geschwächt.

Das Schweizer Bürgerrecht ist etwas Besonderes, weil damit weltweit einzigartige Volks- und Freiheitsrechte verbunden sind. Wie in keinem andern Land können Schweizerinnen und Schweizer - neben der Wahl der Politiker und Behörden - auf allen Ebenen über Sachvorlagen abstimmen sowie Initiativen und Referenden ergreifen. Umso mehr müssen wir unserem Bürgerrecht Sorge tragen.


Nationalrätlichen Fehlentscheid korrigieren

Bei der laufenden Revision des Bürgerrechtsgesetzes hat die Mitte-links-Mehrheit des Nationalrates beschlossen, dass die Einbürgerung von Ausländern der sogenannten dritten Generation grundsätzlich automatisch erfolgen soll und dass gegen negative Einbürgerungs-Entscheide beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden kann. Damit besteht praktisch ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
Der Ständerat hat ein Beschwerderecht zwar abgelehnt. Aber es ist zu befürchten, dass bei der Differenzbereinigung eine Mehrheit der Ständeräte "umfallen" wird, so dass das Referendum ergriffen werden muss.


Bundesgerichtlichen Fehlentscheid korrigieren

Auch der skandalöse Fehlentscheid des Bundesgerichts gegen Einbürgerungsentscheide an der Urne darf nicht hingenommen werden, weil er die Gemeindeautonomie und die direkte Demokratie unterhöhlt und sogar die Einbürgerung durch die Gemeindeversammlung in Frage stellt.
Jede Gemeinde muss weiterhin festlegen können, welche Instanz über Einbürgerungen entscheidet: der Gemeinderat (Exekutive), eine Kommission, das Parlament, die Gemeindeversammlung oder eben die Stimmbürger an der Urne. Gerade in überblickbaren, kleineren Gemeinden sind Urnenentscheide mit ihrer relativ hohen Stimmbeteiligung demokratisch am besten legitimiert. Zudem sind Einbürgerungen keine Verwaltungsakte, sondern politische Entscheide des Volkes oder der vom Volk bestimmten Instanz. Zur Korrektur des bundesgerichtlichen Fehlentscheids drängt sich eine Verfassungsänderung auf, die mit einer Volksinitiative herbeizuführen ist.

Der Verschleuderung unseres Bürgerrechts muss dringend Einhalt geboten werden. Denn das Motiv vieler Einbürgerungs-Euphoriker ist offensichtlich: Mit forcierten Einbürgerungen will man den Ausländeranteil der Schweiz von derzeit mehr als 20 Prozent "statistisch" nach unten beschönigen, um einer weiteren unkontrollierten Zuwanderung Tür und Tor zu öffnen. Genau das muss verhindert werden!

von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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