Ich stelle fest, dass der Bundesrat im
Zusammenhang mit dem Schengener Abkommen (Bilaterale II), das er als Vorstufe
zum EU-Beitritt vorantreiben will, einmal mehr mit gespaltener Zunge spricht.
Im SUISSEUROPE-Bulletin vom September 2003, herausgegeben vom Integrationsbüro
EDA/EVD (der vom Steuerzahler finanzierten EU-Propagandastelle des Bundesrates),
wird behauptet, ein Schengen-Beitritt bringe für unser Land keinen
Souveränitätsverlust. Mit altbekannten Wortspielereien wird
behauptet, die Schweiz könne bei der Weiterentwicklung des Schengen-Rechtsbestandes
"autonom und souverän" entscheiden, ob sie die neuen Rechtsakte
übernehmen wolle oder nicht. Dass die Schweiz in Tat und Wahrheit
kein Mitbestimmungsrecht erhält, und dass einfach so lange verhandelt
würde, bis auch das letzte Schengen-Mitglied nachgegeben hat, wird
lediglich am Rand erwähnt.
Schwer wiegt zudem, dass der Bundesrat der Unwahrheit bezichtigt werden
muss. Denn in der "Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen
zwischen der Schweiz und der EG" (Bilaterale I) vom 23. Juni 1999
hat der Bundesrat wörtlich festgestellt: "... dass solche Verhandlungen
für jene Bereiche nicht in Frage kommen, bei deren Regelung Souveränitätsübertragungen
an supranationale Instanzen (sprich EU) unerlässlich sind."
Als Bereich, der aus diesem Grund nicht verhandelt werden dürfe,
hat der Bundesrat damals ausdrücklich Schengen genannt! Und jetzt
vollzieht er plötzlich eine totale Kehrtwendung. Um den Schengen-Beitritt
zu erzwingen, sind dem Bundesrat offensichtlich alle Mittel recht.
Wir werden alles daran setzen, um den Schengen-Beitritt zu verhindern.
Dieser unwürdige Kolonialvertrag, der uns fremdes Recht und fremde
Richter aufzwingt, der unser Bankkundengeheimnis und unsere Schützentradition
gefährdet und durch die Abschaffung der Grenzkontrollen freie Fahrt
für Illegale und Kriminelle bringt, darf unserem Volk nicht aufgebürdet
werden!
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS,
Eglisau
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