Stimmen Sie am 8. Februar 2004 Ja zur Volksinitiative "Lebenslange
Verwahrung für extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual-
und Gewaltstraftäter". Sie gewichten damit den Schutz der Bevölkerung
- insbesondere von Frauen und Kindern - höher als das Wohl einer
besonders verabscheuungswürdigen Gruppe von Verbrechern.
Die nationalrätliche Debatte zu dieser Initiative hat die schwachen
und zum Teil fadenscheinigen und unhaltbaren Argumente der Initiativ-Gegner
schonungslos enthüllt. Vor allem die linke Ratsseite heuchelte zwar
"ein gewisses Verständnis" für die Initiative vor,
betonte aber gleichzeitig, dies sei "der falsche Weg". Man machte
auf Verzögerung, forderte zusätzliche Gutachten und bekämpfte
die Initiative mit juristisch-taktischen Manövern.
Vor allem aus drei Gründen verdient die Verwahrungsinitiative jedoch
ein überzeugtes Ja:
- Nur die Initiative schützt die Gesellschaft verbindlich und endgültig
vor einer klar definierten, besonders verabscheuungswürdigen Tätergruppe.
Extrem gefährliche Gewalt- und Sexualverbrecher, die nicht therapierbar
sind, werden bis zu ihrem Tod von der Gesellschaft entfernt. Es gilt
der konsequente Grundsatz: Schutz der Opfer statt der Verbrecher.
- Zweitens sorgt die Initiative für eine klare Zuweisung der Verantwortung
beim Rückfall eines Täters: Verantwortlich ist ohne Wenn und
Aber die für den Entscheid zuständige Behörde. Sie wird
den Entscheid deshalb mit äusserster Sorgfalt und unter Abwägung
aller Fakten treffen.
- Drittens verdient die Initiative ein überzeugtes Ja aus Respekt
vor der direkten Demokratie: Fast 200'000 Bürgerinnen und Bürger
haben das Volksbegehren unterschrieben - ohne Unterstützung von
Verbänden und Parteien.
Unverständlicherweise empfiehlt der Bundesrat die Initiative zur
Ablehnung, weil die lebenslange Verwahrung auch im revidierten Strafgesetz
vorgesehen sei. Gleichzeitig taxiert er das Volksbegehren aber als "Hilferuf,
den man ernst nehmen muss".
Der Bundesrat widerspricht sich damit selbst.
Es bleibt dabei: Nur ein Ja zur Initiative bietet bestmöglichen
Schutz für Frauen und für Kinder.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer
AUNS, Eglisau
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