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Schengen: Angriff auf unsere Sicherheit und Souveränität
Kurzartikel/Leserbrief, 8. September 2004

Wer nicht der Propaganda aus Bundesbern aufsitzt, sondern die fast 500 kleingedruckten Seiten des derzeitigen Schengener Rechtsbestandes mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sowie das Assoziationsübereinkommen Schweiz-EU studiert, stellt fest: Schengen bringt einen unverantwortlichen Sicherheits- und Souveränitätsverlust für unser Land.

Mit dem Schengen-Beitritt unterstellen wir uns rund 500 Seiten fremdem Recht, nämlich dem ganzen Rechtsbestand, den die EU im Schengenbereich bisher geschaffen hat. Der Schengenbereich umfasst insbesondere die Justiz- und Polizeizusammenarbeit (untergräbt die Kantonshoheit), die Amts- und Rechtshilfe im Steuerbereich (greift das Bankgeheimnis an), das Waffenrecht (gefährdet das ausserdienstliche Schiesswesen), sowie die Visa-, Asyl- und die Migrationspolitik (rauben der Schweiz die Handlungsfreiheit).
Wir unterstellen uns aber auch dem ganzen Folgerecht, das die EU im Schengenbereich künftig schafft! Wir können beim Folgerecht zwar mitreden, aber ausdrücklich ohne Mitentscheidungsrecht. Das ist mit unserer Souveränität nicht vereinbar.

Die Schweiz hat bei diesem einschneidenden Vertragswerk nur gerade drei Ausnahmeregelungen aushandeln können, die zudem auf tönernen Füssen stehen. Ausgehandelt wurden die vorläufige(!) Wahrung des Bankgeheimnisses bei den direkten Steuern. Zweitens gibt es Ausnahmen beim Waffenrecht im Militärbereich, nicht aber für Sportschützen, Jäger und Waffensammler; sie brauchen künftig einen "triftigen" Grund zum Erwerb oder Besitz einer Waffe (Art. 83 des Schengener Durchführungsübereinkommens). Und drittens gilt eine Zweijahresfrist für die Anpassung des Schweizer Rechts an neues Schengen-Recht. Die Praxis sieht allerdings anders aus:

Die Schweiz muss neues Schengenrecht bereits vor einer Referendumsabstimmung umsetzen (Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Assoziationsvertrages). Wenn die Schweiz Schwierigkeiten macht, so tritt ein Gemischter Ausschuss in Aktion (Buchstabe b 2), der ausdrücklich das Recht hat, die "nötigen" Massnahmen gegen die Schweiz zu ergreifen. Bei einer definitiven Ablehnung tritt "Schengen" ausser Kraft. So oder so käme die Schweiz gewaltig unter Druck, wenn sie neues Recht nicht akzeptieren will - und Bundesbern ist nicht für starkes Rückgrat bekannt!

Zudem verursacht Schengen wegen der zwingenden Abschaffung der Personenkontrollen an der Grenze (mit freier Fahrt auch für Kriminelle) ein gefährliches Sicherheitsdefizit. Dieses kann auch durch so genannte Ausgleichsmassnahmen nicht behoben werden. Im Schengener Durchführungsübereinkommen (Art. 2 Absatz 1) heisst es unmissverständlich: "Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden. Den zuständigen Behörden ist es damit verwehrt, überhaupt noch Binnengrenzkontrollen vorzunehmen. Mit der Befreiung von Grenzkontrollen entfällt die Verpflichtung, ein gültiges Grenzübertrittsdokument vorzuweisen oder vorzulegen." (Seite 159).

Wer aufgrund der Bundesberner Schönrednerei dazu neigt, Schengen nachzulaufen, tut gut daran, nochmals über die Bücher zu gehen. Denn eine bundesrätliche Mehrheit, beklatscht von vielen Parteien, Politikern und Medien, will Schengen um jeden Preis - als Vorstufe zum EU-Beitritt.


Nationalrat Hans Fehr, SVP, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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