Wer nicht der Propaganda aus Bundesbern aufsitzt, sondern
die fast 500 kleingedruckten Seiten des derzeitigen Schengener Rechtsbestandes
mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sowie
das Assoziationsübereinkommen Schweiz-EU studiert, stellt fest: Schengen
bringt einen unverantwortlichen Sicherheits- und Souveränitätsverlust
für unser Land.
Mit dem Schengen-Beitritt unterstellen wir uns rund 500 Seiten fremdem
Recht, nämlich dem ganzen Rechtsbestand, den die EU im Schengenbereich
bisher geschaffen hat. Der Schengenbereich umfasst insbesondere die Justiz-
und Polizeizusammenarbeit (untergräbt die Kantonshoheit), die Amts-
und Rechtshilfe im Steuerbereich (greift das Bankgeheimnis an), das Waffenrecht
(gefährdet das ausserdienstliche Schiesswesen), sowie die Visa-,
Asyl- und die Migrationspolitik (rauben der Schweiz die Handlungsfreiheit).
Wir unterstellen uns aber auch dem ganzen Folgerecht, das die EU im Schengenbereich
künftig schafft! Wir können beim Folgerecht zwar mitreden, aber
ausdrücklich ohne Mitentscheidungsrecht. Das ist mit unserer Souveränität
nicht vereinbar.
Die Schweiz hat bei diesem einschneidenden Vertragswerk nur gerade drei
Ausnahmeregelungen aushandeln können, die zudem auf tönernen
Füssen stehen. Ausgehandelt wurden die vorläufige(!) Wahrung
des Bankgeheimnisses bei den direkten Steuern. Zweitens gibt es Ausnahmen
beim Waffenrecht im Militärbereich, nicht aber für Sportschützen,
Jäger und Waffensammler; sie brauchen künftig einen "triftigen"
Grund zum Erwerb oder Besitz einer Waffe (Art. 83 des Schengener Durchführungsübereinkommens).
Und drittens gilt eine Zweijahresfrist für die Anpassung des Schweizer
Rechts an neues Schengen-Recht. Die Praxis sieht allerdings anders aus:
Die Schweiz muss neues Schengenrecht bereits vor einer Referendumsabstimmung
umsetzen (Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Assoziationsvertrages). Wenn
die Schweiz Schwierigkeiten macht, so tritt ein Gemischter Ausschuss in
Aktion (Buchstabe b 2), der ausdrücklich das Recht hat, die "nötigen"
Massnahmen gegen die Schweiz zu ergreifen. Bei einer definitiven Ablehnung
tritt "Schengen" ausser Kraft. So oder so käme die Schweiz
gewaltig unter Druck, wenn sie neues Recht nicht akzeptieren will - und
Bundesbern ist nicht für starkes Rückgrat bekannt!
Zudem verursacht Schengen wegen der zwingenden Abschaffung der Personenkontrollen
an der Grenze (mit freier Fahrt auch für Kriminelle) ein gefährliches
Sicherheitsdefizit. Dieses kann auch durch so genannte Ausgleichsmassnahmen
nicht behoben werden. Im Schengener Durchführungsübereinkommen
(Art. 2 Absatz 1) heisst es unmissverständlich: "Die Binnengrenzen
dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten
werden. Den zuständigen Behörden ist es damit verwehrt, überhaupt
noch Binnengrenzkontrollen vorzunehmen. Mit der Befreiung von Grenzkontrollen
entfällt die Verpflichtung, ein gültiges Grenzübertrittsdokument
vorzuweisen oder vorzulegen." (Seite 159).
Wer aufgrund der Bundesberner Schönrednerei dazu neigt, Schengen
nachzulaufen, tut gut daran, nochmals über die Bücher zu gehen.
Denn eine bundesrätliche Mehrheit, beklatscht von vielen Parteien,
Politikern und Medien, will Schengen um jeden Preis - als Vorstufe zum
EU-Beitritt.
Nationalrat Hans Fehr, SVP, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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